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Tobias Koch

CDU 11.12.2024 Sitzungen 20/75

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ministerin Prien hat es bereits gesagt: Die erste gute Nachricht lautet, dass aktuell von 97 Prozent der (Tobias Koch) öffentlichen Grundschulen in Schleswig-Holstein ein schulisches Ganztags- und Betreuungsangebot vorgehalten wird. Das spricht für gute Kommunalpolitik, die nicht erst aufgrund eines bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs handelt, sondern bereits seit vielen Jahren den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Einführung des Rechtsanspruchs ab 2026 fangen wir also nicht bei null an, sondern die Ganztagsangebote an den Grundschulen sind ganz im Gegenteil bereits weit ausgebaut. Die zweite gute Nachricht lautet: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Schulträger finanziell ganz erheblich und übernimmt 75 Prozent der Betriebskosten auf Basis der Einnahmen aus einer Pro-Kopf-Pauschale. Trotz der bekannten Haushaltslage des Landes ist das Land bereit, diese Unterstützung in dreistelliger Millionenhöhe zu leisten, obwohl der Rechtsanspruch nicht vom Land, sondern von den Kreisen als Jugendhilfeträger zu erfüllen ist. Dazu kann es eigentlich gar keine unterschiedlichen Auffassungen geben. Wir haben gehört, alle anderen Bundesländer sehen das genauso, auch alle SPD-geführten Länder. Im Unterschied zu den anderen Bundesländern hat Schleswig-Holstein bereits sehr frühzeitig diese finanzielle Beteiligung zugesagt – in einem deutlich stärkeren Umfang als andere vergleichbare Bundesländer. Auch hier machen wir mehr als andere, genauso wie bei den Investitionskosten. Wir machen mehr als andere. Dann sprechen Sie hier über Unterfinanzierung, dass der Bedarf riesig sei – (Christopher Vogt [FDP]: Aber der Bedarf ist größer, Herr Kollege!) – Das ist unbestritten, aber wir machen trotzdem viel mehr als andere vergleichbare Bundesländer. Das sollten Sie nicht vergessen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe) Die dritte gute Nachricht lautet: Für das im Antrag von SPD und SSW geforderte Rahmenkonzept hat Ministerin Prien bereits im November 2024 auf der hier bereits angeführten Landeskonferenz zum Schulischen Ganztag den derzeitigen Stand vorgestellt. Das endgültige Landesrahmenkonzept wird im Januar 2025 vorliegen. Dem Antrag von SPD und SSW – Achtung: jetzt kommt die Überraschung – können wir deshalb heute problemlos zustimmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Denn Sie fordern nichts anderes als das, was das Bildungsministerium ohnehin derzeit tut und in Kürze zum Abschluss bringen wird. Wir stimmen zu. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Meine Damen und Herren, anders als SPD und SSW, die sich in ihrem Antrag auch mit dem Landesrahmenkonzept beschäftigen, hat die FDP in ihrem mündlichen Berichtsantrag die Frage nach der Finanzierung und der Höhe der Elternbeiträge aufgeworfen. Hierzu gibt es in der Tat noch Diskussionsbedarf. Das sehe ich so, denn die abschließende Vereinbarung mit den Kommunen – das haben wir gerade schon vernommen – ist bislang noch nicht zustande gekommen und hängt an weiteren Detailfragen. Das vereinbarte Ziel dafür war und ist, dass dies bis zum Ende des ersten Quartals 2025 geschieht. Dabei – das ist die spannende Frage – müssen wir uns jetzt fragen, ob wir als Landtag es für richtig und angemessen halten, dass das Land im Gegenzug für eine gewährte 75‑prozentige Betriebskostenfinanzierung gewisse Auflagen macht. Ich habe meine beiden Vorredner durchaus so verstanden. Wenn hier sogar gesetzliche Regelungen in den Raum gestellt werden, dann haben wir alle die Erwartung, dass damit auch Vorgaben vonseiten des Landes gemacht werden – soweit der Konsens. (Christopher Vogt [FDP]: Logischerweise!) Ich würde gern konkretisieren, welche Fragen wir dabei beantworten müssen; ich empfinde das im Grunde als hier schon ausgeführt. Die erste Frage aus meiner Sicht ist: Halten wir als Landtag es für richtig, dass dem schulischen Ganztag ein pädagogisches Konzept zugrunde liegt? – Ich würde sagen: Selbstverständlich, da sind wir uns alle einig. Ein pädagogisches Konzept erwarten wir im schulischen Ganztag. Wahrscheinlich genauso selbstverständlich verhält es sich mit der zweiten Frage: Halten wir als Landtag es für richtig, dass es für Personal ohne pädagogische Qualifizierung – das kann es ja durchaus geben, wenn man auch Vereine, Verbände einbezieht; das sind ja nicht alles Pädagogen – ein Fortbildungskonzept geben muss? – Auch da gibt es (Tobias Koch) hier im Plenum wahrscheinlich eine große Übereinstimmung. Die dritte Frage: Halten wir als Landtag es für richtig, dass es für den schulischen Ganztag genauso wie im Kitabereich landesweit einheitliche Elternbeiträge geben soll? – Zumindest den Kollegen Vogt habe ich gerade so verstanden – beim Kollegen Habersaat kann das ja noch präzisiert werden. Im Zusammenhang damit die vierte Frage: Halten wir als Landtag es für richtig, dass ebenso wie im Kitabereich auch für den schulischen Ganztag eine landesweite Sozialstaffel und eine Geschwisterermäßigung gelten? Meine Damen und Herren, wie gesagt, gehe ich davon aus, dass wir uns in diesem Haus bei allen vier Fragen sehr einig sind, zumindest wenn ich die damaligen Grundzüge der Kitadebatte nehme, bei der wir großen Konsens hatten, gerade was einheitliche Elternbeiträge anbelangte, was eine landesweite Sozialstaffel anbelangte. Das waren nie die strittigen Punkte in diesem Haus. Also gehe ich einmal davon aus: Wir haben einen Konsens in dieser Erwartungshaltung, was das Land im Gegenzug für 75 Prozent Betriebskostenbeteiligung von den Schulträgern erwartet. (Wortmeldung Christopher Vogt [FDP]) – Sehr gerne lasse ich an dieser Stelle eine Frage des Kollegen Vogt zu.

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