Karin Prien
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist ein kinder- und bildungspolitischer Meilenstein. Für eine gute Umsetzung stehen Bund, Land und Kommunen gemeinsam in der Verantwortung. Der Rechtsanspruch richtet sich originär an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe und soll über den schulischen Ganztag in Schleswig-Holstein erfüllt werden. Der gute Ganztag ist für alle unsere Kinder eine große Chance auf mehr Bildungsgerechtigkeit. Er hat das Potenzial, Lern- und Entwicklungschancen von Kindern nicht nur aus bildungsfernen Schichten deutlich zu verbessern und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt gerade in der Grundschule, weil dort alle Kinder gemeinsam lernen, spielen, musizieren, Sport treiben und ihre Persönlichkeit entwickeln. Ganztags- und Betreuungsangebote erleichtern den Eltern zudem die Vereinbarkeit von Familie und (Ministerin Karin Prien) Beruf. Das ist in Zeiten eines dramatischen Fachkräftemangels natürlich von großer Bedeutung. Aber es ist so: Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs ist zweifellos eine große Kraftanstrengung für die Länder, die Kommunen und die Schulträger, und wir sind dankbar, dass der Bund hierzu einen Beitrag leistet. Meine feste Überzeugung ist jedoch, dass es sich lohnt, diese Anstrengung zu machen. Ich bin froh, dass wir in Schleswig- Holstein hier nicht bei null anfangen, denn Ganztagsangebote an unseren Grundschulen gehören seit Jahren zum festen Bestandteil der Schullandschaft. Inzwischen ist bereits an rund 97 Prozent der öffentlichen Grundschulen ein schulisches Ganztags- und/oder Betreuungsangebot vorhanden. Für dieses Engagement will ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bedanken möchte ich mich auch deshalb, weil Sie, meine Damen und Herren, das breite Fundament für einen erfolgreichen, besseren Ganztag für mehr Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein gelegt haben. Darauf bauen wir jetzt ausdrücklich mit einer deutlich stärkeren finanziellen Förderung sowohl durch den Bund als auch durch das Land. Ich kann Ihnen, meine Damen und Herren, heute versprechen, dass es an jedem Standort in Schleswig-Holstein eine bessere Förderung als vorher geben wird. Die Schulträger können mindestens mit einer Verdopplung der Zuschüsse für jedes Kind rechnen, das einen rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsplatz in Anspruch nimmt. (Zuruf: Wow! – Weitere Zurufe) Je höher die Qualität allerdings ist, meine Damen und Herren, umso höher werden die Pauschalen sein, die die Schulträger erhalten. Unser Ziel ist ein verlässlicher Ganztag für mehr Kinder und ein besserer Ganztag für bessere Bildungschancen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Forderung ist auch ein Ergebnis der Regionalkonferenzen, die wir mit rund 400 unterschiedlichen Akteuren durchgeführt haben. Wir haben dort wichtige Erkenntnisse gewonnen, was einen guten Ganztag aus Sicht der Akteure ausmacht. Deutlich wurde, dass es um Bildung und Erziehung und eben nicht nur um die Aufgabe von Lehrkräften geht. Wir brauchen multiprofessionelle Teams, in denen jedes Teammitglied mit seinen individuellen Kompetenzen dazu beiträgt, Bildungs- und Erziehungsziele zu erreichen. Bei der Gestaltung eines guten Ganztagsangebots geht es um die nachhaltige Weiterentwicklung des Lern- und Lebensortes Schule, also um Schulentwicklungsprozesse. Diese brauchen bekanntermaßen Zeit. Deshalb ist es klug und richtig, dass das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes eine stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs ab dem 1. August 2026 beginnend mit der Klasse 1 vorsieht. Dabei nehmen wir den quantitativen Ausbau – also mehr Schülerinnen und Schüler in den Ganztag –, aber auch den qualitativen Ausbau schrittweise in den Blick. Wie wir das machen wollen, haben wir am 23. November 2024 auf unserer Tagung, die wir gemeinsam mit der Serviceagentur Ganztag durchgeführt haben, genauer beschrieben. Wir haben ebenfalls beschrieben, wie wir uns diese Umsetzung gemeinsam mit den Schulträgern und den weiteren Partnern vorstellen, aber ich will das heute gerne wiederholen. Es geht im Kern um drei Aspekte der Qualitätsentwicklung von Schule. Es geht darum, das Wohlbefinden und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern besser zu fördern. Es geht um mehr Chancengerechtigkeit. Es geht aber auch um die Kompetenz- und Leistungsentwicklung unserer Schülerinnen und Schüler vor allem im Bereich der basalen Kompetenzen. Dabei setzt die Ganztagsgrundschule bewusst auf eine geänderte Schul- und Unterrichtskultur. Es geht darum, das Wohlbefinden und damit die Bedürfnisse des einzelnen Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Indem sie Selbstständigkeit und Selbstbestimmung berücksichtigt, wird zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder besser beigetragen werden können. Natürlich geht es bei der Ganztagsgrundschule auch um mehr Chancengerechtigkeit und den Abbau von Benachteiligungen. Alle Schülerinnen und Schüler werden vor- und nachmittags ausgehend von ihren Bedürfnissen unterstützt und können zugleich ihre Begabungen und Talente entdecken und entfalten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie wollen wir das erreichen? Mir ist es wichtig zu betonen, dass wir die nun anstehenden Aufgaben als einen Prozess in gemeinsamer, auch finanzieller Verantwortung verstehen. Die intensiven Verhandlungen, die wir dazu mit den kommunalen Landesverbänden führen, werden wir selbstver- (Ministerin Karin Prien) ständlich fortsetzen, und wir werden sie zügig zum Abschluss bringen. Ich will an dieser Stelle den kommunalen Landesverbänden für ihre Bereitschaft danken, gemeinsam mit uns und im Interesse der Grundschülerinnen und Grundschüler zu einer Verständigung in dieser Frage zu kommen. Wir werden das auf der Grundlage des Eckpunktepapiers tun, auf das sich das Land und die Kommunen verständigt haben. Wir haben uns, wie Sie wissen, auf eine großzügige Förderung bei den Investitionskosten, aber auch auf eine großzügige Förderung der Betriebskosten für rechtsanspruchserfüllende Ganztagsangebote im ganzen Land verständigt. Wir haben uns auf eine feste Ferienbetreuung und auf eine Schließzeit von nur noch vier Wochen verständigt. Elternbeiträge werden wir erheben, aber sie sollen gedeckelt werden, und sie sollen sich an die Elternbeiträge im Kitabereich anlehnen und im ganzen Land einheitlich sein. Die Landesregierung steht zu ihrer Zusage, dass sich das Land und die Kommunen ab dem Schuljahr 2026/2027 nach Abzug der zu entrichtenden Elternbeiträge die Kosten für rechtsansprucherfüllende und tatsächlich besetzte Ganztagsplätze im Verhältnis 75:25 aufteilen, wobei die Finanzierungsbeteiligung des Landes mit dem Rechtsanspruch aufwächst. Damit die von mir beschriebenen Aspekte der Qualitätsentwicklung sukzessive erreicht werden können, werden wir eine Förderkulisse mit gestaffelten Pro-Kopf-Pauschalen aufbauen, die an Qualitätskriterien gebunden ist. Mit steigender Qualität erhöhen sich auch die Pauschalen, und sie orientieren sich an den folgenden Merkmalen: Natürlich muss jedem Ganztagsangebot im Übergang ein pädagogisches Konzept als Teil des Schulprogramms zugrunde liegen. Partizipation und Demokratiebildung, das pädagogisch begleitete freie Spiel und eine Lernbegleitung, wie zum Beispiel die Hausaufgabenhilfe, sind ebenso möglich wie ein gesundes und in diesem Fall verpflichtendes Mittagessen. Es gibt landeseinheitliche Elternbeiträge. Eine Sozialstaffelung und Geschwisterermäßigungen werden sichergestellt. Insbesondere das Personal ohne formelle pädagogische Qualifizierung muss sich im Rahmen eines Fortbildungskonzeptes entsprechend fortbilden. Die Pro-Kopf-Pauschalen werden sich im Übrigen an unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen wie Gruppengröße, Fachkräfteanteil, aber auch der Frage des Umfangs der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Bereich Sport, kulturelle Bildung und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen orientieren. Angebote zur Gesundheits- und Persönlichkeitsförderung, die Stärkung der basalen Kompetenzen und schließlich natürlich auch die Frage des freien Spiels und der eigenständigen Freizeitgestaltung mit pädagogischer Begleitung werden eine Rolle spielen. Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Förderbedarf werden insbesondere in Hinsicht des personellen Bedarfs besonders in den Blick genommen. Meine Damen und Herren, realistisch ist, dass wir ganz unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen mit Blick auf den Ganztag in Schleswig-Holstein haben. Deshalb ist es richtig, diesen unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen gerecht zu werden. Wir wollen daher mit den kommunalen Landesverbänden für diese Grundschulen ein niederschwelliges Übergangsmodell vereinbaren, das zeitlich befristet ist, aber das allen Schulen und Schulträgern die Möglichkeit eröffnet, sich sukzessive qualitativ weiterzuentwickeln. (Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])
