landtag.ltsh.de ↗

Peter Lehnert

11.12.2024 Sitzungen 20/75

Ich weise darauf hin, dass noch Restredezeiten zur Verfügung stehen: der SPD-Fraktion vier Minuten 30 Sekunden, der CDU-Fraktion elf Minuten, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Minuten 40 Sekunden, der FDP-Fraktion minus elf Sekunden (Heiterkeit) – die würden wir aber nicht abziehen, da sind wir großzügig – und dem SSW acht Minuten und 25 Sekunden. Wird von der Restredezeit – außer der FDP, die keine hat – Gebrauch gemacht? (Zuruf CDU: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 20/2742 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Den Tagesordnungspunkt Regierungserklärung erkläre ich damit für beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Wahl eines Vizepräsidenten sowie Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Drucksache 20/2736 Der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts hat dem Landtag mit der Drucksache 20/2736 einen Wahlvorschlag vorgelegt. Der Landtag hat den Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts sowie zwei persönliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache zu wählen. Für die Wahl ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 46 Stimmen, erforderlich. Zum Wahlablauf gebe ich Ihnen noch folgende Hinweise. Wir beschließen über den Wahlvorschlag des Ausschusses, Drucksache 20/2736. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Ich weise darauf hin, dass Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben, da wir mindestens 46 Stimmen erreichen müssen. Sie werden durch die Schriftführungen aufgerufen und gehen dann bitte zum Saaldienstmitarbeiter zu meiner Linken – (Zuruf) – er kommt gleich; sehr schön, da ist er –, der Ihnen den Stimmzettel aushändigen wird. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach Abgabe Ihrer Stimme falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne. Ich bitte Sie, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es ist daher auch nur der Ihnen bereitgestellte Stift zur Stimmabga- (Vizepräsident Peter Lehnert) be zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt. Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich eine oder einen der Schriftführerinnen und Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. – Ihr könnt auch beide gehen, wenn ihr wollt. Meine Damen und Herren, der Wahlakt ist damit eröffnet. – Ich bitte nun, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Namensaufruf und Stimmabgabe) Meine Damen und Herren, bevor ich die Wahlhandlung beende, frage ich Sie, ob noch ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete im Saal ist, die beziehungsweise der noch nicht gewählt hat. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlakt beendet. Ich unterbreche die Sitzung kurz für die Auszählung der Stimmen, bitte aber, dann zügig wieder hereinzukommen, weil wir den Tagesordnungspunkt 10 noch vor der Mittagspause aufrufen müssen. (Unterbrechung: 12:49 bis 12:55 Uhr)

Protokoll ↗