Sophia Schiebe
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! 2023 wurden mehr als 52.000 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten wie sexueller Belästigung, Nötigung oder Vergewaltigung. Das sind 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Zudem wuchs die Zahl weiblicher Opfer von Digitalgewalt um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Fünfjahresvergleich haben sich die Zahlen damit mehr als verdoppelt. Diese Zahlen können wir nicht einfach stehenlassen. Ich unterstütze sowohl die Sozialministerin als auch meine Kollegin Catharina Nies. Wir unterstützen das, was gerade Frau Paus und Frau Faeser vorgeschlagen haben, nämlich, dass wir das Gewalthilfegesetz noch vor der Neuwahl in Kraft setzen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Es ist unsere Aufgabe, dafür bei unseren Kolleg_innen in Berlin zu werben. Das würde für so viele Frauen und Mädchen einen besseren Schutz vor Gewalt bedeuten. Doch kommen wir zurück zu Schleswig-Holstein und dem Bericht zum Kompetenzzentrum geschlechtsspezifischer Gewalt. Zunächst möchte ich (Sophia Schiebe) die Arbeit des Kompetenzzentrums ausdrücklich anerkennen. Der Bericht belegt, dass die Einrichtung dieses Zentrums ein wichtiger Schritt war, um geschlechtsspezifische Gewalt systematisch und strukturell zu bekämpfen. Initiativen wie die Verbesserung der Datenlage, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Unterstützung von Hilfseinrichtungen sind essenzielle Bausteine, um das Problem anzugehen. Insbesondere auch die bundesweite Vernetzung von Akteur_innen sowie der Ausbau eines zentralen Wissenspools verdienen unsere Anerkennung. Sie schaffen eine Grundlage, auf der wir weitere Maßnahmen aufbauen können. Doch – hier beginnt meine Kritik – der Bericht zeigt auch Lücken und Herausforderungen auf, die wir nicht ignorieren dürfen. Ein zentraler Punkt ist die mangelnde Umsetzbarkeit vieler Ansätze. (Beifall SPD und FDP) Zwar werden ambitionierte Ziele formuliert, aber es fehlt an konkreten Maßnahmenplänen, um diese umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit dem Land und den Kommunen ist noch nicht flächendeckend institutionalisiert. Solange es hier keine klaren Verbindlichkeiten gibt, wird das Kompetenzzentrum seine Wirkung nicht voll entfalten können. Zudem stellt sich die Frage der finanziellen Ausstattung. Der Bericht deutet an, dass das Zentrum auf zusätzliche Ressourcen angewiesen ist, um seine Arbeit nachhaltig zu intensivieren. Dies betrifft nicht nur die personelle Ausstattung, sondern auch die finanzielle Unterstützung für die Präventionsprogramme, aber auch für die Beratungsstellen. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die Nachfrage nach Hilfe zu decken. Der Landesverband der Frauenberatung hat veröffentlicht, dass die Zahl der Akutfälle von häuslicher Gewalt um 50 Prozent gestiegen ist. Das ist eine Zahl, die mich zutiefst bestürzt. (Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wir müssen sicherstellen, dass jede betroffene Person niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Schutz hat. Ohne eine deutliche Erhöhung der Mittel bleibt dies ein unerfülltes Versprechen. (Beifall SPD und SSW) Ein weiteres Problem, das ich ansprechen möchte, betrifft die Präventionsarbeit. Der Bericht hebt hervor, dass es bereits Programme gibt, um geschlechtsspezifische Gewalt präventiv zu bekämpfen. Doch diese Programme erreichen oft nicht alle Zielgruppen, insbesondere in sozial und kulturell benachteiligten Milieus. Hier müssen wir gezielter vorgehen, um sicherzustellen, dass Präventionsmaßnahmen diverser und inklusiver gestaltet werden. Es reicht nicht, allgemeine Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, wir brauchen spezifische Ansätze, die die Bedürfnisse und Lebensrealitäten verschiedener Bevölkerungsgruppen berücksichtigen. Ein weiterer Punkt, den ich kritisch betrachte, ist die unzureichende rechtliche Verankerung vieler Maßnahmen. Der Bericht verweist darauf, dass das Kompetenzzentrum vor allem eine koordinierende Funktion hat. Das ist wichtig, aber nicht ausreichend. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Um nachhaltige Veränderungen zu bewirken, benötigen wir eine verbindliche gesetzliche Regelung, beispielsweise in Bezug auf den Schutz von Betroffenen oder die Bestrafung von Tätern. Auch die Istanbul-Konvention, zu deren Umsetzung Deutschland verpflichtet ist, wird im Bericht nur am Rande erwähnt. Wir müssen sicherstellen, dass die Vorgaben der Konvention vollständig und zügig umgesetzt werden. Was sind meine konkreten Vorschläge? – Erstens sollten wir die Arbeit des Kompetenzzentrums durch klare Zielvorgaben und eine verbindliche Aufgabenbeschreibung stärken. Ein Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt, der konkrete Maßnahmen und Fristen definiert, könnte hier Abhilfe schaffen. Zweitens müssen wir die Finanzierung aufstocken, und zwar deutlich. Prävention, Schutz und Aufklärung sind Investitionen, die eine gerechtere und sicherere Gesellschaft ermöglichen. Drittens sollten wir die Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendämtern und anderen lokalen Akteuren intensivieren, um das Thema frühzeitig in den Fokus zu rücken. Der Fortschrittsbericht zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, aber auch, dass wir noch mehr tun müssen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam mit Entschlossenheit weitergehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
