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Sybilla Nitsch

SSW 21.11.2024 Sitzungen 20/73

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ja, das Vergabegesetz in Schleswig-Holstein wurde zuletzt 2019 novelliert, und nun hat die Landesregierung einen Entwurf erarbeitet. Ich habe es so verstanden, dass der das Gesetz an die Lebensrealität anpassen und zukunftsfähig sein soll. Aber diesen Ansatz können meine Fraktion und ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn Regelungen für das Mindestentgelt oder Tariflöhne geschärft worden wären, dann hätte ich den Ansatz verstehen können. Aber davon ist eben in Ihrem Entwurf nichts zu sehen. Für die Beratung im Fachausschuss haben wir dazu sämtliche Aspekte unter die Lupe genommen. Und natürlich: Ja, wir als SSW blicken durchaus kritisch auf das, was die Landesregierung vorgelegt hat. Wir finden aber auch – ich sagte es eben schon –, dass der Vergabemindestlohn nicht mehr zeitgemäß ist und es daher einer Anpassung bedarf. Die könnte aber auch anders aussehen. So weit, so gut. Was jedoch für uns einen bitteren Beigeschmack hat, ist die Argumentationsweise des Ministeriums und der Regierungskoalition. Es wird nämlich das Argument hochgehalten: Es ist Bürokratieabbau. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus passiert eine Aushöhlung dessen, was wir für faire Löhne tun wollen. Gruselig dabei ist auch, dass der Absatz im Koalitionsvertrag zum Thema Arbeit – Herr Stender nannte ihn – als Ziel genau das Gegenteil darstellt. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin. Auf Seite 164 des Koalitionsvertrages steht: „Die Tarifbindung werden wir stärken.“ Wir bekommen aber in diesem Kontext nie Antworten von Ihnen. Das haben wir auch schon in der ersten Debatte, die wir hier im Parlament zu dem Thema geführt habe, angemerkt. Daher muss ich sagen: Sie verlassen den Pfad der Glaubwürdigkeit. Das ist für mich widersprüchliche Politik. Der eingereichte Änderungsantrag macht es nicht besser. Allein die Vorgehensweise der Koalition dazu finden wir als SSW nicht gerade elegalant. Ja, es war so: Wir konnten im Ausschuss nicht darüber sprechen. Wenn dann Bemerkungen darüber kommen, wir hätten das in den letzten acht Jahren schon besprochen – gerichtet an zwei Abgeordnete, die erst seit nachweislich zweieinhalb Jahren oder noch kürzer dabei sind –, dann denke ich, dass man das vielleicht bei einer anderen Gelegenheit anders lösen könnte. Inhaltlich soll das nun der große Wurf sein? – Das denke ich nicht, darauf gehe ich jetzt noch einmal ein. Man stelle sich nämlich einmal vor, ich hätte jetzt diesen Zettel in der Hand, den klassischen Ausfüllbogen der Verpflichtungserklärung. Dann müssen wir feststellen: Die Geschäftsstellen der Unternehmen oder die Unternehmen selber müssen das nun nicht mehr ausfüllen. Aber wenn dieser Erklärungsbogen, wo man zum Teil ja nur die Adresse eintragen und unten unterschreiben muss, jetzt wegfällt, das als großen Wurf für den Bürokratieabbau hinzustellen, dann muss ich schon sagen: Liebe Leute, ich weiß nicht, ob das der große Wurf ist, den man dann so feiern kann. Für die kritischen Fälle, beim Verdacht von Falschangaben, gibt es eine weitere Schleife der Nachweispflicht. Da kann man nur zustimmen. Meiner Meinung nach ist das ein nützlicher Ansatz, aber am Ende des Tages auch kein inhaltsschwerer Punkt. (Sybilla Nitsch) Vielmehr geht es für uns als SSW-Fraktion um den Kern, nämlich Aufträge vom Land – das sind ja öffentliche Gelder – an faire Unternehmen zu vergeben, und dann bitte am besten auch noch aus unserer Region. Apropos Region: Das Thema Vergaberecht, Ausschreibung, öffentliche Aufträge, öffentliche Fördermittel ist tatsächlich ein Thema, mit dem sich viele Unternehmen im Land intensiv beschäftigen. Dazu gehören die großen Betriebe, aber auch die kleinen und mittleren Unternehmen. Oft werden wir auf das Thema angesprochen, auch wir im SSW. Diese Unternehmen erwarten Antworten und auch einen Plan für die weitere Zukunft. Ob sich jetzt aber das Land mit diesem Gesetzentwurf diese Frage stellt, das würde ich bezweifeln. Wir als SSW haben die parlamentarische Beratung konstruktiv begleitet und in diesem Zusammenhang auch einen Änderungsantrag ausgearbeitet und eingereicht, auch heute hier noch einmal. Dabei geht es darum, beim Grundsatz der Tariftreue sowie bei der Personalübernahme bei Betreiberwechsel, insbesondere im Bereich des Mindestentgeltes, Weiterentwicklungen vorzunehmen, um Lohndumping zu verhindern. Das Thema des Mindestentgeltes bezogen auf den Mindestlohn ist auch in vielen anderen Vergabegesetzen in anderen Bundesländern vorhanden, zum Beispiel in den Vergabegesetzen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Wie wir wissen, sind das ja auch schwarz-grün geführte Länder, die zum Teil trotzdem gerade diesen Mindestentgelt-Absatz wirklich sehr different ausgestaltet haben, teilweise auch mit kleinen Höchstsummen, die weit unter 20.000 Euro liegen. Da hätte ich von Ihnen erwartet, dass Sie da ein bisschen mehr Offenheit zeigen. Da hätte ich mir gewünscht, dass Sie vielleicht in diesem Fall dann auch einmal aus dem schwarz-grünen Handbuch abschreiben, was Sie ja in anderen Dingen auch tun. Für uns ist Fakt: Wenn wir öffentliche Vergaben nicht an Tarifbindungen, soziale und ökologische Kriterien knüpfen, dann schwächen wir unsere tarifgebundenen Betriebe zulasten der Beschäftigten, der Umwelt und des Klimas. Genau dafür, dass das nicht passiert, haben wir uns als SSW im Zuge der Beratung eingesetzt. Schlussendlich sollte durch ein solches Gesetz auch die Basis für ein klimaneutrales Industrieland gesetzt sein. Wenn wir klimaneutrales Industrieland sein wollen, kann das nur gehen, indem man eine ordentliche Tarifbindung hat und öffentliche Aufträge dementsprechend absichert, damit man das ordentlich betiteln kann. Hier ist einfach nichts Zukunftsweisendes vorgelegt worden. Die Argumentation mit dem Bürokratieabbau finde ich in Teilen wirklich fragwürdig. Da müssen wir gegensteuern. Wir haben ein Angebot vorgelegt. Gehen Sie noch einmal in sich, und nehmen Sie ein, zwei Punkte vielleicht doch noch mit auf! (Beifall SSW und SPD)

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