landtag.ltsh.de ↗

Sybilla Nitsch

SSW 21.11.2024 Sitzungen 20/73

Vielen Dank, Herr Kollege Buchholz. – Sie sind auf den Vergabemindestlohn eingegangen, und das werde ich auch noch in meiner Rede sagen: Es ist natürlich sinnvoll, wenn der nicht mehr, was den Betrag betrifft, dem Mindestlohn auf Bundesebene entspricht, ihn anzupassen. Da wäre ich schon dabei. Das Zweite ist: Geben Sie mir recht, dass es bei der Mindestlohngesetzgebung um eine arbeitsrechtliche Ordnung geht, man aber im Vergabeverfahren eine vergaberechtliche Ordnung hätte? Wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird und man feststellt, da sind Vergehen, man hat andere kreative Zahlungsmöglichkeiten gefunden, die weiter drunter liegen, dann hätte ich also nur die Möglichkeit, über das Mindestlohngesetz einzugreifen und Geldbußen einzufordern. Ich hätte aber nicht die Möglichkeit, die Vergabe oder den Auftrag zu entziehen, weil das dementsprechend nicht erklärt wurde. Können Sie mir da folgen? – Ich versuche es, Frau Kollegin Nitsch. Nur, mit Verlaub, das spielt in dem Augenblick der Vergabe überhaupt keine Rolle. Bei der Vergabe selbst verlangt dann nach Ihrem Entwurf die Vergabestelle eine Erklärung, dass sich der Unternehmer zukünftig an den Mindestlohn halten wird. Ob er dagegen verstößt, macht sowohl bei der Vergabe als auch dann, wenn er gegen das Mindestlohngesetz verstößt, überhaupt keinen Unterschied. Sie können die Vergabe an der Stelle dann von mir aus zurücknehmen, weil er gegen eine Erklärung verstoßen hat, die er abgegeben hat. Das bringt Sie aber doch ehrlich gesagt überhaupt nicht nach vorne. Das Mindestlohngesetz ist ein Bundesgesetz, an das sich alle zu halten haben. Wenn ich den Vergabemindestlohn abschaffe, dann erwarte ich von deutschen Unternehmerinnen und Unternehmern, dass sie sich an Recht und Gesetz halten, wenn sie an einer Vergabe teilnehmen. Das ist jedenfalls meine Auffassung. Das werden die auch tun. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Patrick Pender [CDU]) Insoweit, meine Damen und Herren, bleibt es dabei: Bestrebungen, ein Tariftreue- und Vergabegesetz in Schleswig-Holstein wieder einzuführen und dann auch mit bestimmten Empfehlungen – der Minister hat es gesagt: europarechtlich höchst zweifelhaft –, mit den Formulierungen, die Sie bei der SPD in Ihrem Antrag gewählt haben, ist aus meiner Sicht mit dem Grundgesetz kaum vereinbar. Artikel 9 des Grundgesetzes lässt eine negative Koalitionsfreiheit zu. (Lukas Kilian [CDU]: So ist das!) Die Bindung an einen Tarif ist auch im Tariftreueund Vergabegesetz Schleswig-Holsteins bis 2019 höchst kompliziert geregelt gewesen. Es musste sich um einen mindestens für eine Branche repräsentativen Vertrag handeln, und nur in dieser Branche war das dann gültig. Dann sind die Abfragen so kompliziert, dass so ein Bürokratiemonster daraus wird, wie Sie es damals hier in Schleswig-Holstein geschaffen haben, lieber Kollege Petersdotter. Das war kein gutes Gesetz. Das war ein bürokratisches Gesetz, das wir damals gemeinsam nicht nur mit Recht, sondern mit Genuss abgeschafft haben. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Alle Reden von Sybilla Nitsch Protokoll ↗