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Martin Habersaat

SPD 21.11.2024 Sitzungen 20/73

Vielen Dank, Herr Kollege Buchholz, dann muss ich vielleicht nicht ganz so lange stehen. – Ich möchte nur, wenn wir auf die Empirie gucken wollen, gemeinsam mit Ihnen versuchen, Einigkeit über die Versuchsanordnung herzustellen. Ich habe eben dazwischengerufen, man müsse mit vorher vergleichen und nicht mit anderen Ländern und will das ein bisschen ausführen. Die spannende Frage wäre ja, ob in Mecklenburg-Vorpommern durch die Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes mehr Tarifbindung entstanden ist als in Mecklenburg-Vorpommern vorher. Dieses Land mit anderen Ländern zu vergleichen, in denen es viel mehr Metallindustrie und viel mehr Tarifbindung und so weiter gibt, wäre der falsche Ansatz. Stimmen wir da überein? – Darin stimmen wir überein, das ist völlig richtig. Aber Sie können auch in Mecklenburg-Vorpom- (Dr. Bernd Buchholz) mern seit Gültigkeit des dortigen Tariftreue- und Vergabegesetzes keine Erhöhung der Tarifbindung feststellen. Im Gegenteil, und das ist jetzt das Interessante daran, meine Damen und Herren: Bringen Sie doch einmal aus Schleswig-Holstein ein Beispiel aus den letzten fünfeinhalb Jahren, in denen wir dieses Tariftreue- und Vergabegesetz nicht mehr haben. Bringen Sie doch einmal ein Beispiel, bei dem eine Vergabestelle an irgendjemanden vergeben hat, der unter Tarif bezahlt. Bringen Sie das einmal; das hätte ich am Fritten-Mobil gerne gehört. (Heiterkeit) In der aktuellen Situation besteht am Arbeitsmarkt eine völlig andere Situation als vor Jahrzehnten, als es noch darum ging, jemanden eher zu Dumping-Methoden beschäftigen zu können; da war das möglicherweise anders. Heute kriegen Sie doch gar keine Arbeitskräfte mehr für die entsprechenden Niveaus, von denen Sie meinen, dass sie hier „gedumpt“ werden. Also, das Tariftreue- und Vergabegesetz hatte entgegen Ihren Ankündigungen, Kollege Hölck – damals ganz lautstark –, als wir es abgeschafft und durch das Vergabegesetz ersetzt haben, überhaupt keine negativen Wirkungen, im Gegenteil. Es hat die positive Wirkung gehabt, dass die mittelständischen Unternehmen sich mehr an Vergaben beteiligen, und das war genau das Ziel, das wir damals mit dem Vergabegesetz vereinbart haben. Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir Ihre beiden Anträge ab. Lassen Sie mich zum Schluss nur noch eine Anmerkung machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, Sie schreiben in Ihrem Antrag zu Beginn, es solle bei Vergaben eine Erklärung abgegeben werden, dass die Regelungen des allgemeinen Mindestlohns eingehalten werden. Warum, Frau Kollegin Nitsch, wollen wir nicht auch noch eine Erklärung, dass gegen die Regeln des Strafrechts nicht verstoßen wird? (Zuruf CDU: Ja!) Der Mindestlohn ist ein Bundesgesetz, zu deren Anwendung die Unternehmen verpflichtet sind. Was bewirkt es, wenn ich an der Stelle jemanden frage: Wollen Sie sich, wenn Sie den Zuschlag bei dieser Vergabe bekommen, an Recht und Gesetz halten? – Das ist doch absurd. Das ist wirklich Bürokratie.

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