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Lasse Petersdotter

GRÜNE 21.11.2024 Sitzungen 20/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute nehmen wir uns kleinere Veränderungen und Anpassungen am Vergaberecht vor. Es geht dabei nicht um die große Debatte zum Tariftreue- und Vergaberecht, auch wenn ich vermute, dass sich die Diskussion in eine Richtung wie diese entwickeln könnte. Dazu will ich bereits im Vorhinein etwas sagen. Ja, das Tariftreue- und Vergabegesetz war ein gutes Gesetz der Küstenkoalition, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) und wir Grüne befürworten es auch weiterhin, (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) wenngleich wir uns nicht haben durchsetzen können, weder bei Jamaika noch in Schwarz-Grün, das muss man dazu sagen. Dass das in der Umsetzung nicht so ganz einfach ist, haben wir auch in der Ampelkoalition im Bund erlebt. Ich glaube schon, dass es gut gewesen wäre, dieses Versprechen vorher noch umzusetzen. Da mache ich aber keiner einzelnen Fraktion den Vorwurf, nicht einmal der FDP. Es wird diverse Gründe gegeben haben, dass man das vor Bruch der Ampel nicht geschafft hat. Schön wäre es allerdings gewesen. Das, was wir heute machen, sind im Wesentlichen zwei Dinge: Wir schaffen den Vergabemindestlohn ab, und wir machen kleinere Anpassungen im weiteren Verlauf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Jetzt weiß ich auch, warum der Kollege Buchholz sein lautestes Parteitagsklatschen herausgeholt hat, sodass man ihn hier direkt heraushört: weil Sie sich das schon in der letzten Legislatur gewünscht haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Jawoll!) Unser Argument war immer wieder, auch darauf hinzuweisen, dass es unser Ziel sein muss, dass der Vergabemindestlohn höher ist als der – ich sage einmal – weltliche allgemeingültige Mindestlohn. Das ist er nicht. Der Vergabemindestlohn liegt immer noch bei 9,99 Euro. Und dadurch, dass er bei 9,99 Euro liegt und sich gerade noch nicht die politischen Mehrheiten dafür abzeichnen, das zu verändern, ist es unserer Auffassung nach richtig, ihn jetzt auch zu streichen, weil wir so tatsächlich einen Bürokratieabbau hinbekommen. (Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wenn diese Abfrage entfällt, dann ist das zunächst unmittelbar eine Veränderung, auch eine Verbesserung für die Unternehmen. Wenn sich die politischen Mehrheiten für einen höheren Vergabemindestlohn oder Ähnliches verändern, dann kann man den immer noch wieder ins Gesetz aufnehmen. Davon gehen wir aktuell nicht aus; denn der ist jetzt erst einmal abgeschafft. Alles Weitere wird die Zu- (Lasse Petersdotter) kunft zeigen. Das tun wir zum Vergabemindestlohn. Wie gesagt, 9,99 Euro, der liegt also unter dem, was generell als Mindestlohn gilt. Dann braucht man auch nicht jedes Mal erneut nachzuweisen und zu bestätigen, dass man den auch einhält. Das sollte selbstverständlich sein. Das Zweite, was wir tun, sind kleinere Anpassungen aufgrund von EU-Rechtsgleichnissen vorzunehmen. Das betrifft die kleinen Unternehmen – der Minister hat es gerade angesprochen. Wenn beispielsweise eine Kita einen Auftrag vergibt und zu mindestens 50 Prozent staatlich gefördert wird, ist sie mit enormen bürokratischen Aufwänden konfrontiert. Jetzt kann man sagen: Gut, die meisten machen es nicht, und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Das darf hier in diesem Haus aber nicht unser Anspruch sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Peter Lehnert [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wenn Dinge in der Realität nicht funktionieren, dann müssen wir auch die Gesetze anpassen oder sie kontrollieren und die Verantwortung dafür übernehmen. Zumal, wenn dann mal ein Fehler passiert und das auch massive Auswirkungen haben kann, dann können Rückforderungen im Raum stehen oder gar EU-Mittel gekürzt werden. Das sollte nicht in unserem Interesse sein. Die Restredezeit will ich noch nutzen, um zu betonen, dass der Mindestlohn generell aber eine Erfolgsgeschichte ist und dass die EU-MindestlohnRichtlinie vorgibt, dass etwa 60 Prozent des Medianlohns als Mindestlohn in einem Land angesetzt werden müsste. Das wären in Deutschland im Jahr 2024 14 Euro. Das wäre gut, ist aber an anderer Stelle zu entscheiden. Der Vergabemindestlohn ändert an all diesen Dingen nichts. Jetzt kann man noch über die generelle Tarifbindung sprechen, weil die Idee zum Tariftreue- und Vergabegesetz ist, dass sich dadurch die Tarifquote deutlich erhöhen würde. Ob das in der Wirklichkeit immer passiert, kann man diskutieren, zumal wir ja auch viele nichtstaatliche Aufträge haben. Dennoch gestehe ich ein, dass wir als Koalition eine der Zusagen, die wir im Koalitionsvertrag haben, die Tarifquote zu erhöhen und trotzdem keine zusätzliche Bürokratie auszulösen, noch nicht erreicht haben. Da ist uns bisher noch nicht der Geniestreich gelungen, aber dafür haben wir auch noch zweieinhalb Jahre. Mal sehen, ob es noch kommen wird. Nichtsdestotrotz machen wir heute erst einmal eine bürokratieentlastende Maßnahme und sinnvolle kleine Anpassungen. Wir drehen nicht das große Rad, aber schaden tut es auch nicht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

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