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Claus Ruhe Madsen

21.11.2024 Sitzungen 20/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gerade jetzt hört man es wieder überall: Alle wollen Bürokratie abbauen. Wir hier in Schleswig-Holstein reden aber nicht nur darüber, sondern schaffen Bürokratie auch wirklich ab. (Beifall CDU – Christopher Vogt [FDP]: Weiß Herr Goldschmidt das? – Weitere Zurufe SPD und FDP) Mit unserem Gesetzentwurf für eine Änderung des Vergabegesetzes wird es zukünftig unbürokratischer, Vergaben durchzuführen und sich als Unternehmen auf öffentliche Ausschreibungen zu bewerben. Eine wesentliche Änderung des Gesetzes ist die Abschaffung des Vergabemindestlohns. Er lag bisher bei 9,99 Euro und wurde mittlerweile vom Bundesmindestlohn überholt, der inzwischen bei 12,41 Euro liegt. Das sorgt nicht nur für Verwirrung und Nachfragen von Unternehmen, die Angebote abgeben wollen, es bedeutete bisher auch, dass jede Vergabestelle von den Bietern eine Mustererklärung abfordern musste, die die Einhaltung des Mindestlohns bestätigte und Regelungen zu Kündigungsrechten und Vertragsstrafen enthält: ein wahnsinniger Aufwand, gerade für kleinere Unternehmen, die sich nicht regelmäßig auf solche Aufträge bewerben. Der gesetzliche Mindestlohn regelt die absolute Lohnuntergrenze. Ich bin davon überzeugt, dass eine Lohnuntergrenze in Deutschland genügt. Diese Mindestbedingungen werden ohnehin von allgemein verbindlichen Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz flankiert. Ich weiß, dass andere Länder wie (Minister Claus Ruhe Madsen) das Saarland und Berlin auch tarifverträgliche Regelungen für die Auftragsvergabe voraussetzen, und ich weiß, dass es auch hier Stimmen gibt, die das gut fänden. Aber man muss auch die Tatsachen zur Kenntnis nehmen: Die Zahl der tarifgebundenen Beschäftigten ist zwischen 2012 und 2018 von 58 auf 53 Prozent gefallen, obwohl es bis 2018 in Schleswig-Holstein ein Tariftreuegesetz gab. Stattdessen hat das TTG nachweislich dazu geführt, dass sich weniger Unternehmen an öffentlichen Vergaben beteiligt haben. Auch der Bund prüft seit längerer Zeit die rechtlichen Möglichkeiten für ein solches Tariftreuegesetz für den Bund und seine Behörden. Vor dem Bruch der Koalition gab es allerdings noch keinen geeinten Referentenentwurf. Das zeigt meiner Ansicht nach, dass es erhebliche rechtliche und praktische Schwierigkeiten gibt. Zunächst bin ich der festen Überzeugung, dass tarifrechtliche Regelungen zwischen den Sozialpartnern verhandelt und vereinbart werden müssen. Das Gleiche gilt auch für eine Steigerung der Tarifbindung. Das werden wir nicht über das Vergabegesetz erreichen. (Vereinzelter Beifall CDU und FDP) Es gibt zudem erhebliche Bedenken, ob solche Regelungen europarechtskonform sind. Es gilt grundsätzlich Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt: Wenn ich Tarifverträge, die nicht allgemein verbindlich sind, als Vergabekriterium vorschriebe, könnte ich Unternehmen aus anderen EU-Staaten möglicherweise ausschließen oder deren Angebote erschweren. Das ist unserer Einschätzung nach nicht zulässig. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Selbst wenn man eine andere Rechtsauffassung hat, müssen wir festhalten: Ein Tariftreuegesetz bedeutet nicht mehr Tarifbindung bei gleichzeitig weniger Angeboten für öffentliche Aufträge. Was für mich mit am schwersten wiegt: Solche Vergaberegelungen schaffen einen erheblichen bürokratischen und auch finanziellen Mehraufwand bei Bietern, vertragsausführenden Unternehmen und Vergabestellen. Solche Bietervorgaben dürfen sich immer und ausschließlich auf die jeweils konkret eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch nur für die exakte Zeit des Einsetzens beim jeweiligen Auftrag beziehen. Es wären vermutlich pro Unternehmen gleich mehrere Menschen dann nur damit beschäftigt, das zu dokumentieren. Die Folgen können wir uns sicher alle ausmalen: Kein Unternehmen bewirbt sich mehr auf Aufträge, vor allem nicht kleine und mittlere Unternehmen. Das wäre fatal, vor allem da schon jetzt immer weniger Unternehmen bereit sind, Angebote zu unterbreiten. Wir brauchen nicht mehr Aufwand, sondern weniger. (Beifall CDU und vereinzelt FDP) Ich freue mich, dass der Wirtschaftsausschuss den Gesetzentwurf zur Annahme empfohlen hat. Ich freue mich auch, dass die Anregung meines Hauses im Wirtschaftsausschuss aufgegriffen und ein Änderungsantrag gestellt wurde, der eine weitere Entlastung bedeutet. Lassen Sie mich diese ergänzende Entlastung mit folgendem theoretischen Fall veranschaulichen: Ein kleiner privater Kindergarten erhält für eine Renovierung eine neue Wärmepumpe oder für den Bau eines neuen Klettergerüstes eine staatliche Zuwendung von mehr als 50 Prozent. Allein deswegen mutiert dieser kleine Verein plötzlich zu einem öffentlichen Auftraggeber und muss das vollständige Vergaberecht anwenden. So etwas muss nicht sein und wird mit dem Gesetzentwurf geändert. Das europäische Vergaberecht hat da wenig Mitleid. Aber in Schleswig-Holstein können wir für den Nicht-EU-Bereich, also Beschaffungen unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte, hier ohne Bedenken eine Ausnahme machen. So entlasten wir kleine und private Einrichtungen als Fördermittelempfänger deutlich. (Beifall CDU) Natürlich dürfen die Zuwendungsgeber erwarten, dass sich auch eine kleine Kita an bestimmte Regeln hält. Das können sie dann aber auch passgenau in den Zuwendungsbescheiden festlegen. Wir nutzen hier unsere Chancen und bauen Bürokratie ab. Das ist ein kleiner Schritt nach vorne, auf den noch viele folgen werden. Wir sollten jede Chance nutzen, Bürokratie abzubauen, und dafür setze ich mich weiterhin ein. (Beifall CDU, vereinzelt FDP und Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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