Thomas Hölck
Herr Kollege, ich habe zu der Novelle nichts anderes gesagt, was Sie gerade zitiert haben. Bleibt es denn dabei, dass der § 68 Absatz 2, wie er jetzt in der Novelle drinsteht, dann auch Bestand hat? – Ich gehe davon aus, dass das nicht einzelne Abgeordnete zu entscheiden haben, sondern das Parlament. Wir befinden uns ja jetzt in einer Diskussion darüber und waren uns einig, dass es eine Anhörung dazu geben sollte. Von daher gibt es noch Handlungsoptionen. (Beifall CDU – Thomas Hölck [SPD]: Klare Antworten sehen anders aus! – Weitere Zurufe) Es gibt einiges zu dem Landeswassergesetz. Das haben wir aber alles schon gehört, ob es um die kommunale Wasserversorgung, um die Sicherung der Wasserversorgung geht. Das ist alles schon angesprochen worden und richtig. Ich möchte für mich noch mal deutlich machen, was mir wichtig war und was auch, glaube ich, für die Westküste und für die Inseln und Halligen Besonderheiten sind. Das sind eben die Bauten im Küstenschutz, die jetzt das überragende öffentliche Interesse bekommen, § 63. Das war mehr als notwendig. Genauso die Hafen- und Verkehrsbereiche: Da geht es um die Bedeutung der Häfen. Der § 94 hat ja einige Absätze, aber Absatz 4 Nummer 4, die Versorgung von Inseln und Halligen, stellt ein überragendes öffentliches Interesse an deren Einrichtung oder Änderung fest. Genauso ist es im § 94 a, Nichterforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens. Das muss man sich mal vorstellen. Das wird jetzt festgeschrieben. Ich möchte einmal auf Nummer 10 hinweisen: „wenn die Änderung des Hafens im Zuge des Wiederaufbaus nach einer Naturkatastrophe erforderlich ist, um den Hafen vor Naturereignissen zu schützen“. Ich glaube, es ist wichtig und notwendig, dass das noch mal herausgestellt wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
