Rixa Kleinschmit
Ganz herzlichen Dank, lieber Herr Kollege. – Ich schaue noch einmal auf meine Unterlagen. Ich gehe davon aus, dass ich es genauso auch gesagt habe. Ich habe gesagt: „mit Augenmaß auf die Bedürfnisse alle Beteiligten eingegangen“. – Das ist in meiner Wahrnehmung ein Unterschied. (Peter Lehnert [CDU]: Genau!) – Ich habe es anders verstanden. Wir schauen später in das Protokoll. Ich will nur darauf hinweisen, dass wir heute mit der parlamentarischen Befassung des Gesetzes beginnen. Alles andere wäre ja – – Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Sie den Entwurf vorab gesehen haben. – Sie können sich gerne setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Oktobersturmflut an der Ostsee im vergangenen Jahr hat gezeigt: Keine Küste in Schleswig-Holstein wird vor Extremwettereignissen verschont. Die Änderungen des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften sind wichtig, sie sind angesichts des Klimawandels geboten, ja sogar überfällig. Mit dem Anstieg des Meeresspiegels wird es höhere Sturmfluten geben, vermutlich häufiger als in der Vergangenheit. Darauf müssen sich Staat und Gesellschaft einstellen, und wir müssen reagieren. Grundsätzlich ist es richtig, dass sich die geplante Änderung des Landeswassergesetzes auf die neuen Herausforderungen des Hochwasserschutzes einstellt. Diese Novelle des Landeswassergesetzes ist eine der umfangreichsten seit vielen Jahren. Deshalb hätte das Landeswassergesetz auch eine vernünftige parlamentarische Beratung verdient. Doch stattdessen äußerte Schwarz-Grün im letzten Umweltausschuss die Bitte nach einem beschleunigten parlamentarischen Verfahren. Herr Minister, wir konnten Ihnen die Ohren nicht langziehen, weil Sie im Ausschuss nicht anwesend waren. (Heiterkeit SPD und SSW) Augenscheinlich ist es so, dass sich die regierungstragenden Fraktionen nicht rechtzeitig mit der Landesregierung auf einen Gesetzesentwurf einigen konnten, um das Gesetz rechtzeitig vorzulegen. Es ist einfach sehr, sehr ambitioniert, diese parlamentarische Beratung mit einer mündlichen Anhörung am 4. Dezember 2024 durchzuführen und das Gesetz in zweiter Lesung im Dezember zu beschließen. Dann soll das Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ich bin der Auffassung, dass wir beim Hochwasserschutz möglichst zusammenarbeiten sollten und müssen, denn Küsten- und Hochwasserschutz sind für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins von überragender Bedeutung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Deshalb wird sich meine Fraktion konstruktiv an dem Gesetzesverfahren zum Schutz der Menschen beteiligen. Letztendlich wollen wir uns auch nicht auf das Niveau der Berliner CDU-Opposition begeben. Denn die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Küstenschutzes, insbesondere an der Ostsee, müssen dringend in Angriff genommen werden. Die Ostseesturmflut hat gezeigt, dass gerade die Regionaldeiche in Teilen nicht wehrhaft genug gewesen sind. Deshalb bin ich sehr erstaunt, dass eine Veränderung im § 68, Widmung, Umwidmung, Entwidmung von Deichen, vorgenommen werden soll – oder auch nicht. (Thomas Hölck) Herr Minister Goldschmidt, das will ich mal erklären. Im aktuellen Landeswassergesetz steht in § 68 Absatz 2 folgende Formulierung: „Haben sich Aufgabe oder Bedeutung eines Deiches geändert, ist er entsprechend unzuwidmen.“ Das Ministerium hat uns eine Synopse zur Verfügung gestellt, mit der wir die Änderungstexte der LWG-Novelle nachverfolgen können, weil alles schnell gehen soll. Wir sind auch sehr dankbar dafür. Dann schaut man sich das an, und weil mich gerade auch die Regionaldeiche sehr interessieren, entdecke ich in der einen Spalte LWG jetzige Fassung der Synopse aus dem Ministerium: Es steht ein völlig falscher Text drin! Der Gesetzestext ist völlig falsch! Da heißt es: „Haben sich Aufgabe oder Bedeutung eines Deiches geändert, soll er entsprechend umgewidmet werden.“ Er „soll“ umgewidmet werden. Glücklicherweise ist dieser Text nicht in die Novelle übernommen worden, warum auch immer. Das ergibt auch einen Sinn, denn diese Formulierung wäre nur schwer mit den Äußerungen des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung vom 3. November 2023 zu vereinbaren gewesen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin den Herrn Ministerpräsidenten hier im Parlament. Er hat gesagt: „Wir werden also dahin kommen müssen, alle relevanten Deiche auf das Schutzniveau der Landesdeiche zu bringen.“ Weiterhin hat er gesagt: „Für uns ist … klar: Regionaldeiche, die Menschen und Sachwerte schützen, sollten zukünftig die hohen Standards eines Landesschutzdeiches erfüllen müssen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Soll-Formulierung in der falschen Spalte der Synopse zeigt zumindest, dass über eine Aufweichung des § 68 Absatz 2 nachgedacht wurde. Ich erwarte eine eindeutige Erklärung der Landesregierung, wie das wirklich gemeint gewesen ist und was sie vorhaben. Um es klar zu sagen: Wir werden einer aufgeweichten Formulierung zum Deichschutz nicht zustimmen. (Beifall SPD und FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt gute Ansätze in der Novelle, manches erscheint mir zu schwammig und ist einfach nicht ausreichend. (Lars Harms [SSW]: Schwammschäden!) Reicht es, durch die neue vorgeschlagene Herangehensweise bei der Niederschlagswasserbeseitigung, dass der Niederschlag besser versickert? Reicht das zukünftig aus? Ist es richtig, alle Bauten des Küstenschutzes ins überragende öffentliche Interesse zu stellen? Was passiert mit den Hinweisen des NABU zum natürlichen Hochwasserschutz? Das alles müssen wir in der mündlichen Anhörung klären. Wir haben eine Menge zu tun, und Sie merken: Es gibt eine Menge Arbeit. Das Eiltempo, mit dem wir dieses Gesetz am Ende auf den Weg bringen sollen, passt nicht zu dem Umfang und der Wichtigkeit dieses Gesetzes. Deshalb werden wir abwarten, was die Anhörung bringt. Ob wir dem Gesetz dann zustimmen können, müssen wir heute offenlassen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
