Rixa Kleinschmit
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein ist das Land zwischen den Meeren. Schleswig-Holstein hat eine Küstenlinie von 1.100 Kilometern. Die ganzen Zahlen hat der Minister eben schon vortrefflich vorgetragen, deshalb brauche ich die jetzt nicht zu wiederholen und spare mir einen Satz. (Beifall Sandra Redmann [SPD]) – Danke. – Ein Drittel Schleswig-Holsteins sind Niederungsgebiete, und wir haben eine durchschnittliche Niederschlagsmenge von 800 Millimetern. Es geht hier um Wasser. Wasser ist Leben, Wasser ist lebenswichtig, aber Wasser kann auch lebensgefährlich sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Blick in die Vergangenheit zeigt, wie wichtig der Umgang mit Wasser, der Wasserhaushalt, die Be- und Entwässerung, aber auch der Küstenschutz schon immer waren. Aus diesem Grund gibt es schon lange gesetzliche Regelungen für den Wasserhaushalt in Schleswig-Holstein, die in regelmä- (Rixa Kleinschmit) ßigen Abständen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Blickt man auf das letzte Jahr und das verheerende Ostseehochwasser, sieht man schnell, dass die Zeit für eine weitere Anpassung gekommen ist. Mit dem vorgelegten Entwurf der Novellierung des Landeswassergesetzes haben wir viele Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und Schwerpunkte bei den wichtigen Herausforderungen unserer Zeit gesetzt. Der Küstenschutz ist hierbei von herausragender Bedeutung. Die Einführung des überragenden öffentlichen Interesses für Maßnahmen des Küstenschutzes – nur für Maßnahmen des Küstenschutzes; es scheint hier teilweise Unklarheiten zu geben – wird uns bei Extremwetterereignissen und den Folgen des zu erwartenden Meeresspiegelanstiegs resilienter machen. Einen weiteren Schwerpunkt legen wir auf unsere Häfen. Sie sind die Knotenpunkte an unseren Küsten und brauchen besondere Aufmerksamkeit. (Lars Harms [SSW]: Das sagen immer mehr!) Auch bei Maßnahmen an unseren Häfen wollen wir das überragende öffentliche Interesse für klar definierte Fallkonstellationen festschreiben. Hierzu gehören neben Maßnahmen des Klimaschutzes besonders die Versorgung der Inseln und Halligen, denn sie sind von den Häfen abhängig. Ebenfalls unter diese Regelung sollen die Fälle der Landes- und Bündnisverteidigung fallen. Diese Entscheidung ist nicht leichtfertig getroffen worden. Unter den aktuellen weltpolitischen Gegebenheiten ist dies schlicht eine Notwendigkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen auch nicht verschweigen – der Minister hat dazu schon ausgeführt –, dass wir planen, die Landeswasserabgabe anzuheben. Diese Mittel sollen für die wichtige Aufgabe des Küsten- und Hochwasserschutzes genutzt werden. Hier stehen wir in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen, auch monetär. (Beate Raudies [SPD]: Ach was!) Dabei ist es uns wichtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins nicht über Gebühr belasten. Daher ist die Anhebung sehr moderat vorgesehen und belastet einen Durchschnittshaushalt mit fünf Euro im Jahr – nicht im Monat, im Jahr! Im Übrigen ist das die erste Änderung der Landeswasserabgabe seit der inflationsbedingten Anhebung im Jahr 2014. Da wir neben den genannten Themen noch weitere Änderungen, insbesondere bei der Wasserversorgung und Entwässerung, durchführen, ist das nur folgerichtig. Zum Beispiel werden wir die Kommunen durch Bereitstellung von Starkregenkarten unterstützen, um potenzielle Überschwemmungsgebiete identifizieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Auch den Vorrang der Versickerung von Niederschlagswasser in Neubaugebieten wollen wir festschreiben, aber natürlich nur, wo die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Auch die Bürokratievereinfachung hat den Weg in die Novellierung gefunden. Kleinere bauliche Anlagen – wie die Bänke an Deichen – sollen nur noch anzeige- und nicht mehr genehmigungspflichtig sein. Bei Planfeststellungsverfahren sollen Anhörungen bei Bedarf durchgeführt werden und nicht mehr langwierige Verfahren ohne Beteiligte stattfinden, wie teilweise in der Vergangenheit. Um die Verfahren des Küstenschutzes künftig effektiver zu machen, wird den Beteiligten die Möglichkeit eröffnet, einen Projektmanager einzubeziehen. Dies kennen wir bereits aus anderen Bereichen, und wir wissen von den positiven Effekten für alle Beteiligten. An diesen Beispielen können Sie sehen, dass wir bei der Novellierung des Landeswassergesetzes mit Augenmaß auf die Bedürfnisse aller Beteiligten eingegangen sind. Ich freue mich auf die Diskussion und das nun folgende mündliche Anhörungsverfahren im Ausschuss. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
