Nelly Waldeck
Ich mache es gern als Bemerkung, auf die Sie gar nicht mehr antworten müssen. Ich habe gerade noch einmal nachgeguckt: Der TÜV-Verband hat vor wenigen Monaten gesagt, er spreche sich für eine Vereinheitlichung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der ganzen unterschiedlichen Verkehrsmittel darin aus und möchte genau das, was wir gerade in unserem Antrag beantragen. – Liebe Frau Waldeck, dann müssen Sie den Anfang des Beitrags, den Sie gerade gegoogelt haben, auch zitieren. Er sagt nämlich: Das ist in Wahrheit schon gewährleistet. Er spricht sich für Vereinheitlichung aus. Wenn Sie ein nächstes Level wählen, sollten Sie das auch einheitlich wählen. Aber das gibt es schon, dieses Level ist vorhanden. Es ist geregelt in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Da ist auch eine Prüfung der entsprechenden Batterien vorgesehen. Das haben wir damals alles gemacht, als wir das auf die Reise geschickt haben. Langer Rede kurzer Sinn: (Christopher Vogt [FDP]: Mach das doch im Ausschuss! – Weitere Zurufe) Wenn wir uns einig sind darüber, dass ein E‑Scooter tatsächlich ein sinnvolles und modernes Gerät ist, das mitgenommen werden sollte, dann sage ich: Formulieren Sie Ihren Antrag um, schicken Sie Ihren Landesverkehrsminister zu NAH.SH und mit (Dr. Bernd Buchholz) NAH.SH zu allen Verkehrsunternehmen des Landes. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Dann können Sie da ein kleines Kurzseminar darüber machen, was eigentlich in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht. Dann können Sie auch jemandem vom TÜV mitnehmen, der denen dann erklärt, dass das alles sicher ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW, Andreas Hein [CDU] und Birgit Herdejürgen [SPD])
