Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt die Ministerin Frau Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche zu Ihnen in meiner Funktion als Gesundheitsministerin. Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist besorgniserregend. Der Bund hat in den Jahren 2022 und 2023 wegen des damals (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) bereits drohenden finanziellen Defizits der gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht – um 0,3 beziehungsweise um 0,1 Prozentpunkte. Gestern wurde bekannt, dass der Schätzerkreis für das kommende Jahr eine erneute Erhöhung der Zusatzbeiträge prognostiziert hat. Die Beiträge sollen um 0,8 Prozentpunkte steigen – eine Zunahme, die der Bundesgesundheitsminister gestern als historisch bezeichnet hat. Die Ursachen für die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind vielfältig. Zu Ihnen zählen, das haben wir bereits gehört, unter anderem die anwachsenden Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen. Versicherungsfremde Leistungen sind solche, die nicht zum eigentlichen Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, (Unruhe) also nicht im engeren Sinne der Erhaltung und der Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten dienen. Dazu zählen mehrere Leistungen, unter anderem das Kinderkrankengeld. Versicherungsfremde Leistungen müssten eigentlich nicht aus Beitragsmitteln der GKV, sondern aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. – Eigentlich! Denn tatsächlich wächst seit Jahren die Differenz zwischen den von den gesetzlichen Krankenversicherungen zu zahlenden versicherungsfremden Leistungen und dem dafür als Ausgleich gewährten Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Nach Berechnungen der Innungskrankenkassen lag der Differenzbetrag im Jahr 2023 bereits bei mehr als 43 Milliarden Euro, was umgerechnet 2,54 Beitragssatzpunkten entspräche. Nur zum Vergleich: Die Zusatzbeiträge werden mit der für das kommende Jahr prognostizierten Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte dann ebenfalls im Durchschnitt rund 2,5 Prozent betragen. Es war daher richtig, dass sich der Bund in seinem Koalitionsvertrag dazu bekannte, eine stabile und verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg zu bringen und zu diesem Zweck den Steuerzuschuss zu den gesetzlichen Krankenkassen zu erhöhen. Dass diese gute Absicht bislang nicht umgesetzt wurde und nun stattdessen schon das dritte Mal in Folge die nächste Erhöhung der Zusatzbeiträge vonnöten sein wird, hat viele Gründe. Aber auf diese möchte ich gar nicht näher eingehen. Ich bitte nur vor dem Hintergrund der zunehmend kritischen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung und der mit dem erneuten Anstieg von Zusatzbeiträgen weiter zunehmenden Belastung von Beschäftigten und Arbeitgebern um Verständnis, dass aus Sicht der Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems familienpolitisch vielleicht wünschenswerte Erweiterungen einfach schwer umsetzbar sein werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Der Bund trägt die gesetzgeberische Verantwortung für den Leistungsumfang und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl sollten wir uns als Länder in Kenntnis der großen Herausforderungen im Gesundheitswesen dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Kernaufgaben – die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie die Verbesserung des Gesundheitszustandes ihrer Versicherten – zu sozial- und volkswirtschaftlich tragfähigen Beitragssätzen erfüllen kann. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
