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Dagmar Hildebrand

CDU 17.10.2024 Sitzungen 20/70

Das passt einfach nicht zusammen. – Nein, ich möchte fortfahren. Danke. Unabhängig davon gilt, dass Sie bei dem hier in der Sache zuständigen Bundesgesetzgeber mit Ihrem Vorhaben sicherlich nicht durchdringen würden. Gesetzliche Altersstufen sind vorgegeben. Das Ansinnen passt auch hier nicht zusammen. Beispielsweise gibt es mit dem vollendeten zwölften Lebensjahr die bedingungslose Religionsmündigkeit, in die kein Erwachsener eingreifen kann. (Martin Habersaat [SPD]: Worauf wollen Sie hinaus?) Mit der Vollendung des 13. Lebensjahres ist die Beschäftigung von Kindern in geringem Umfang möglich. Es ist mit 14 Jahren für Kinder und Jugendliche möglich, einen Sportbootführerschein oder sogar eine Segelflugzeugpilotenlizenz zu erwerben. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir reden über Kinder, die krank sind!) (Dagmar Hildebrand) Auch das Erreichen der Strafmündigkeit findet in diesem Alter – mit 14 Jahren – statt. Hier ist nach einigen schweren Straftaten der jüngsten Vergangenheit diskutiert worden, ob man die Altersgrenze nicht sogar weiter herabsetzen sollte. Sie sehen: All diese Beispiele deuten auf eine gewisse Eigenständigkeit und Selbstständigkeit der jungen Menschen hin. (Beifall CDU) Als Mutter möchte ich dazu ergänzen: Wenn ein Kind zwölf Jahre alt oder älter ist, wird es mit Sicherheit dazu in der Lage sein, sich eine Mahlzeit zuzubereiten, eine Tasse Tee fertig zu machen oder im Notfall den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und einen Elternteil anzurufen. Dennoch sehen Sie als SSW gerade diese Selbstständigkeit bei Erkrankungen der Jugendlichen als nicht angemessen und wollen die Altersgrenze hochsetzen. Das passt nicht zusammen. Wir gehen davon aus, dass ein zwölfjähriges Kind durchaus in der Lage ist, eine gewisse Zeit alleine zu Hause zu verbringen. (Beifall CDU – Thomas Hölck [SPD]: Die sollen sich mal nicht so anstellen! – Zuruf Sophia Schiebe [SPD])

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