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Beate Raudies

17.10.2024 Sitzungen 20/70

Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um fünf Minuten und 30 Sekunden erweitert. Diese Zeit stände jetzt den Fraktionen zur Verfügung – wenn gewünscht. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Dann schließe ich die Beratung, weil weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört, wir stimmen daher in der Sache ab. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/2585, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und SSW. (Zurufe) Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2609, in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die Fraktion der SPD. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Wer enthält sich? – Die Fraktionen von FDP und SSW. Damit ist der Antrag angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir gemeinsam Simon Faber, den Chefkonsulenten der Region Syddanmark, auf der Tribüne. – Velkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Mündlicher Bericht: ein Jahr Experimentierklausel in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2478 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten, und ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das scheint die Mehrheit des Hauses zu sein. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien. (Unruhe) Ministerin Karin Prien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Veränderungsdruck in unserem Schulsystem ist immens. Die gesellschaftlichen Erwartungen an zeitgemäße und zukunftsfeste Schule werden immer größer. Gleichzeitig steigen die alltäglichen Herausforderungen für Schule. Die Schülerschaft in den Klassenzimmern ist deutlich heterogener geworden, und das betrifft nicht nur die frisch zugewanderten Kinder und Jugendlichen, sondern auch diejenigen, deren Familien seit Generationen hier leben. Durch die multiplen Krisen unserer Zeit leiden zudem immer mehr Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte unter psychischen Belastungen. Wir erleben eine Bedrohung unserer liberalen Demokratie, eine dramatische Zunahme etwa von Antisemitismus – um nur einige Themen zu nennen, die uns als Gesellschaft und damit auch unsere Schulen stark herausfordern. Die bisherigen Versuche, eine zukunftsfähige Schule zu entwickeln, gelten heute als gescheitert. Viele der großen Strukturreformen haben nicht das gebracht, was wir uns erhofft haben, und auch die sogenannten Leuchtturmprojekte haben das System in seiner Breite nicht nachhaltig verändern können. Damit ist klar: Wir müssen hier neue Wege gehen. Nicht die großen Strukturreformen, von oben verordnet, nicht die einzelnen Leuchtturmschulen, sondern die Weiterentwicklung aus der einzelnen Schule heraus, unterstützt durch die Schulaufsicht, mit klaren Zielen und einem vorgegebenen Rahmen, in einem guten Transferprozess, ist ein Erfolgsrezept. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Veränderungen gelingen am besten von unten aufwachsend und von oben unterstützt und eben nicht (Ministerin Karin Prien) diktiert. Wir müssen viel stärker die Ideen und das Potenzial der Kolleginnen und Kollegen vor Ort an den Schulen im Blick behalten. Sie sind es, die die Veränderungen vor Ort umsetzen müssen. Da geht es am Ende fast immer um die Verbesserung von Unterrichtsqualität. Wenn Schulleitungen, Lehrkräfte und das weitere Personal an Schulen sich eine innovative Maßnahme zu eigen machen, also die Urheberschaft für sich reklamieren, dann wird diese Maßnahme auch mit höherer Wahrscheinlichkeit akzeptiert und wirksam umgesetzt. Ich möchte an dieser Stelle den Soziologen Armin Nassehi zitieren – mit Erlaubnis der Präsidentin –, der in seinem jüngsten Buch „Kritik der großen Geste. Anders über gesellschaftliche Transformationen nachdenken“ für eine Veränderung in kleinen Schritten plädiert hat. Man „kann nicht gegen die Gesellschaft transformieren, sondern nur … mit ihr – und nur mit ihren eigenen Mitteln“ und Gesetzen. Genau das gilt auch für die Weiterentwicklung unserer Schulen. Die Erfahrungen mit der Experimentierklausel im letzten Jahr haben gezeigt: Das Rad wurde vielleicht nicht neu erfunden, aber gute und neue Ideen einer Schule wurden von anderen Schulen übernommen und teils weiterentwickelt. Die Schulen haben viel miteinander und voneinander gelernt. Das ist eine Win-win-Situation für das gesamte Schulsystem. Das letzte Jahr hat auch gezeigt: Unser Schulgesetz bietet den Schulen oft mehr Freiräume, als den Schulen selber bewusst ist. Dank der Experimentierklausel nutzen die Schulen diese vorhandenen Freiräume nun besser und nicht nur vereinzelt, sondern in einem breit angelegten Prozess. Das Interesse der Schulen an der Experimentierklausel ist und war sehr groß. Beispielsweise kann ich hier über die Teilnahme von 530 Schulen an einem zusätzlichen Schulentwicklungstag im Oktober 2023 berichten. 149 Schulen haben 213 kreative Ideen im Schuljahr 2023/24 zur Bewertung an die Schulaufsicht eingereicht. Dabei konnten 92 verschiedene Thematiken ausgemacht werden. Der überwiegende Teil der eingereichten Vorhaben konnte vor Ort in den Schulen sofort realisiert werden. Bei einem kleineren Teil sind durch die Anpassung der Rechts- beziehungsweise Erlasslage die erforderlichen Freiräume geschaffen worden. Lassen Sie mich ein paar konkrete Beispiele nennen. Zu den komplexeren Vorhaben gehören die Umsetzung der sogenannten Dalton- oder Lernhafen-Konzepte. Nach diesen Konzepten bestimmen die Schülerinnen und Schüler, was sie wann bearbeiten und welchen Schwierigkeitsgrad sie wählen. Dadurch wird die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler adressiert, und das fachliche Lernen rückt in den Fokus der Lernenden. Zu den kleineren Konzepten, die ich nennen will – ich will Ihr Augenmerk auf die Stärkung von Lesekompetenz legen –, gehören beispielsweise das Einrichten leseförderlicher Umfelder, die Einführung des Lesebandes, die Erhöhung der Lesezeit oder der Einsatz von Lesepaten. Die Stärkung der mathematischen Kompetenz steht im Mittelpunkt des folgenden Projektes: Einführung eines modularen Mathematikunterrichts in der Einführungsphase am Gymnasium. Weitere Konzepte fokussieren sich auf die Entfaltung der Interessen und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler, die unabdingbare Bedingungen fürs fachliche Lernen darstellen. Dazu gehören das projektorientierte Lernen in der Jahrgangsstufe 9 an einem Gymnasium nach Interessensschwerpunkten der Schülerinnen und Schüler oder die zeitlich gestreckte Zeugnisausgabe an einer Grund- und Gemeinschaftsschule im Rahmen von ausführlichen Gesprächen der Lehrkräfte mit den Eltern sowie mit den Schülerinnen und Schülern. Auch wir im Ministerium greifen Anregungen und Ideen der Schulen, die im Rahmen der Experimentierklausel – übrigens von mehreren Schulen gemeinsam – erarbeitet werden, gerne auf. So werden wir etwa den Erlass zu den Leistungsnachweisen in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2025/26 anpassen. Der neue Erlass sieht eine Neuordnung der Leistungsnachweise insgesamt, aber auch eine bessere Verteilung auf die Haupt- und Nebenfächer vor. Die Umsetzung in den Schulen soll zügig bereits im nächsten Schuljahr starten können. Wie geht es nun weiter, insbesondere mit Blick auf den Transfer in das gesamte Schulsystem? Die Experimentierklausel und die Veränderungs- und Entwicklungsprozesse stehen jetzt am Anfang der Umsetzung. Zu Beginn des Jahres 2025/26 ist ein erster großer Bilanzierungsschritt geplant, ein Kongress mit allen Schulen, die erste Umsetzungserfahrungen gemacht haben. Hier wird über die ersten gesammelten Erkenntnisse, über gelungene und über weniger gelungene – denn auch eine andere Fehlerkultur gehört zur Experimentierklausel – berichtet und beraten werden, und wir werden miteinander über Transfermöglichkeiten sprechen. Das Besondere am schleswig-holsteinischen Weg sind die Geschwindigkeit und das Bestreben, Schul- (Ministerin Karin Prien) entwicklung in der Breite unbürokratisch, durch die Schulaufsicht gut begleitet zu unterstützen. Die Experimentierklausel, die wir uns übrigens in Dänemark abgeschaut haben, wird bundesweit beachtet. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie hat ohne Frage auch in schwierigen Zeiten eine große Innovationsfreude an unseren Schulen angestoßen. Wir erleben eine breite Dynamik und Vielfalt der Schulentwicklung, die es in dieser Form so in Schleswig-Holstein noch nicht gegeben hat. Ich danke heute ausdrücklich allen Schulen und insbesondere den Schulleitungen und Lehrkräften, die diese Entwicklung vor Ort möglich machen, und ich danke unseren Schulaufsichten, die jedes einzelne Vorhaben begutachtet und befördert haben und den rechtlichen Rahmen geschaffen haben, wo es erforderlich war. Jede Idee, jedes einzelne Vorhaben trägt zu besseren Lernbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler bei. Und genau darauf kommt es an. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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