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Karin Prien

17.10.2024 Sitzungen 20/70

Ich will meine Rede jetzt gerne fortsetzen. Dafür richtet das Land das Verfahren „Entwicklungsfokus Viereinhalbjährige“ ein, wobei wir uns hierbei der Erfahrungen aus Hamburg bedienen. Mit dessen Hilfe soll rechtzeitig erkannt werden, welche Kinder zusätzlich vor allem sprachliche Unterstützung, aber auch andere Förderbedarfe haben. Der Sprachstand von viereinhalbjährigen Kindern wird in den PerspektivKitas, die zusätzliche finanzielle Mitteln erhalten, künftig durch die Kitafachkräfte anderthalb Jahre vor Schulbeginn verbindlich erfasst und auf einem einheitlichen Dokumentationsbogen festgehalten. (Beate Raudies [SPD]: Digital oder analog?) Unser Ziel ist es, dass zukünftig bei allen Schülerinnen und Schülern, wirklich bei allen, schon eineinhalb Jahre vor ihrer Einschulung der Sprachstand erfasst wird. Das geschieht bei der vorgezogenen Anmeldung zur Grundschule. Im Rahmen eines Gesprächs in der Grundschule soll festgestellt werden, ob ein Förderbedarf besteht. Wird ein erheblicher Unterstützungsbedarf festgestellt, dann erhält das Kind eine additive Förderung durch die zuständige Grundschule. Wird ein geringerer Förderbedarf festgestellt, erfolgt eine altersintegrierte und additive Förderung in der besuchten Kita. Eltern, deren Kinder – hören Sie gerne zu, Frau Midyatli – zu diesem Zeitpunkt keine Kita besuchen, werden von der Grundschule direkt eingeladen genauso wie in Hamburg, um den Sprachförderbedarf des Kindes festzustellen. (Beate Raudies [SPD]: Aber nicht mit viereinhalb!) – Mit viereinhalb. – Mit zukünftig viereinhalb Jahren, um den Sprachförderbedarf des Kindes festzustellen und gegebenenfalls Fördermaßnahmen festzulegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Besonders wichtig ist mir zu betonen: Wir werden die nächsten Jahre in dieser Legislaturperiode nutzen, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um alle Eltern zu verpflichten, ihr Kind bereits mit viereinhalb Jahren – also ein Jahr früher als bisher – in der Grundschule vorzustellen, und zwar unabhängig davon, ob die Feststellung in der Kita erfolgt und damit unabhängig vom Kitabesuch des Kindes. (Beate Raudies [SPD]: Sie werden die Grundlagen schaffen, aber Sie werden es nicht umsetzen!) Der Zeitplan der Einführung der verbindlichen Sprachstandserhebung sieht vor, schrittweise in die Umsetzung zu gehen. Meine Damen und Herren, genauso haben es die Hamburger gemacht. Die sind seit 30 Jahren dabei. (Ministerin Karin Prien) Ich frage mich: Wieso sind Sie eigentlich vor 30 Jahren in Schleswig-Holstein nicht auf die Idee gekommen? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD – Lachen Christopher Vogt [FDP]) Wir jedenfalls machen uns genau wie RheinlandPfalz, genau wie Baden-Württemberg, genau wie Nordrhein-Westfalen, jetzt auf den Weg, und zwar schrittweise und in den Lagen, in denen die Bedarfe besonders groß sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es macht doch Sinn, so vorzugehen. Wir beginnen mit dem Verfahren an den Kitas, die sich im Umfeld der PerspektivSchulen befinden. Wir haben die ersten sieben PerspektivSchulen bereits ausgewählt, und zwar verteilt über das Land. Das sind Grundschulen in Rendsburg, in Itzehoe, in Lübeck, in Flensburg, in Kiel, in Pinneberg und in Wesselburen. In einem nächsten Schritt werden wir das Ganze auf das Land ausrollen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wollen wir möglichst viele weitere PerspektivSchulen und die entsprechenden umliegenden Kitas in das Programm aufnehmen. Ziel ist es, auch in Zusammenarbeit mit den Kommunen, sukzessive eine landesweite Umsetzung zu ermöglichen. Diese schrittweise Umsetzung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Denn wir brauchen auch in Schleswig-Holstein eine andere Kultur der Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen. Die will erarbeitet werden, und die muss auch erarbeitet werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin stolz und dankbar, auch den anderen Kabinettskollegen gegenüber, dass wir trotz der erheblichen Sparnotwendigkeiten zusätzlich 20 Lehrerstellen im kommenden Haushalt haben werden, mit denen wir Sprachdiagnostik und Sprachförderung in der Grundschule beginnen können. Das ist doch eine gute Nachricht für unser Land, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus ist es gelungen, 2 Millionen Euro für die PerspektivKitas zur Verfügung zu stellen. Wir sind das erste Bundesland, das die Ideen der PerspektivSchulen richtigerweise auf die Kitas ausweitet. Das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren: Früher anfangen, in der Kita anfangen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Sprachförderung endet natürlich nicht mit dem Übergang von der Kita in die Grundschule, sondern die Eingangsphase in der Grundschule ist weiterhin von großer Bedeutung. Wir werden zum nächsten Schuljahr verpflichtend eine Testung der Lernausgangslage durchführen, das heißt eine verpflichtende Diagnostik und verpflichtende Fördermaßnahmen in der Grundschule einführen. Das passt in unseren Handlungsplan basale Kompetenzen. Wir entwickeln in der KMK gemeinsam eine solche Diagnostik mit Förderprogrammen für die Klassen 1 und 2, die wir dann ab 2027 in allen unseren Grundschulen einsetzen können. Sie sehen, meine Damen und Herren, das ist ein sehr ambitioniertes, es ist ein komplexes Vorhaben. Wir gehen es beherzt an. Ich kann Ihnen garantieren: Aminata Touré und ich werden mit aller Kraft daran arbeiten, dieses wichtige bildungspolitische Vorhaben in unserem Land umzusetzen. Wir halten es für ein entscheidendes Vorhaben. Ich bin sehr froh, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerien, und das ist wahrlich nicht immer so gewesen, heute so gut funktioniert und wir gemeinsam so gut vorankommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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