Manfred Uekermann
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit einem Dank an alle Fraktionen im Landtag beginnen, denn es ist uns gelungen, ein gemeinsames Zeichen für die Fischerei zu setzen. Das ist ein herausragender Punkt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Die Fischerei in Schleswig-Holstein ist in den vergangenen Jahren durch multiple Krisen stark unter Druck geraten. Klimawandel, Schadstoffeinträge, schwindende Fischbestände, pandemiebedingte Störungen der Wertschöpfungskette, die Überalterung der Flotte, Nachwuchssorgen, gestiegene Treibstoffkosten sowie zunehmende Fraßschäden durch Kormorane und Fischotter sorgen für erhebliche Existenzängste innerhalb der Fischereibranche. Ohne die Arbeit unserer Fischereibetriebe würden wir auf die Produktion von regional verfügbaren Nahrungsmitteln vor der eigenen Haustür verzichten. Ein solcher Verzicht erscheint in Anbetracht der Diskussion um Ernährungssicherheit und Selbstversorgung mit gesunden und regional erzeugten Lebensmitteln unverantwortlich und nicht zukunftsgerichtet. Eine echte Hoffnung in der Fischerei bot einzig die im Windenergie-auf-See-Gesetz verankerte Fischereikomponente, die ursprünglich fünf Prozent der jährlichen Erlöse aus der Versteigerung von Offshore-Flächen ausmacht. Diese Mittel waren ursprünglich ausdrücklich als Kompensation für den Verlust von Fanggebieten vorgesehen. Die Fischerei und wir im Land haben gehofft, mit diesen Mitteln, durch Investitionsförderung in umweltschonende und nachhaltige Fangtechniken, die dringende Modernisierung der Fangflotte und die Schaffung von Ausstiegsmodellen, den Berufsstand umfassend und systematisch für die Zukunft, fit machen zu können. Doch leider scheint es, dass in dieser so wichtigen und existenzentscheidenden Sache wieder nach dem altbekannten Muster verfahren wird. Zuerst gibt es Ankündigungen und Versprechungen. Dann werden Hoffnungen geweckt. Doch am Ende bleibt bei den Betroffenen Enttäuschung und Verwirrung. Das hat absolut nichts mit Planungssicherheit zu tun. Für das Jahr 2024 wurde die Fischereikomponente bereits um 80 Prozent gekürzt; für die Jahre 2025 und 2026 sieht der Bundeshaushalt nur noch je 100 Millionen Euro für die Fischerei und die Meeresschutzkomponente vor. Allerdings muss man auch sagen, dass man jetzt im Begriff ist, für die Meeresschutzkomponente eine Stiftung zu gründen. Auf einmal scheint es doch Geld zu geben, wenn man den aktuellen Informationen aus dem Bundestag glauben kann. Das ist aber noch nicht alles, denn darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Mittel an der Fischerei vorbei in die Strukturen des Bundesministeriums für Ernährung und Landschaft fließen werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Politikstil sorgt bei den Fischerinnen und Fischern für Frustration, Resignation und Wut. Wie bei dem Fischereitag vom Verband sehr deutlich klargemacht wurde, ist nicht von der Hand zu weisen, dass, wenn es so weitergeht, demnächst in der Verwaltung der Fischerei deutlich mehr Menschen als in der Fischerei selbst beschäftigt sein werden. Das darf nicht passieren, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Anfang des Jahrtausends bestand die deutsche Flotte noch aus 1.275 Küstenfischereibetrieben. 2020 waren es noch 644 Betriebe. Das ist innerhalb von weniger als 20 Jahren eine Halbierung; Tendenz weiter fallend. (Manfred Uekermann) Noch gravierender sind die Teichwirtschaften und die Aquakulturen betroffen. Auf der Norddeutschen Fischereikonferenz in Cuxhaven wurde der „Zukunftspakt Küstenfischerei 2050“ beschlossen. Hier haben sich Politik, Fischerei, Wirtschaft und Tourismus gemeinsam für die Zukunft der Küstenfischerei entlang der gesamten Nordseeküste starkgemacht. Inzwischen haben die beiden Kreistage Nordfriesland und Dithmarschen dazu Beschlüsse gefasst, und sie unterstützen diesen Zukunftspakt. Das ist ein starkes Signal für die Zukunft der deutschen Küstenfischerei. Die Finanzmittel aus der Fischereikomponente, der Offshore-Versteigerung, sollten zweckgebunden zur Förderung von Maßnahmen der Fischerei einschließlich der Fischereistrukturmaßnahmen anteilig dem Haushalt des Landes Schleswig-Holstein zur eigenständigen Mittelverwendung zugewiesen werden. Ich bitte Sie alle, sich dafür einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
