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Tobias Koch

CDU 26.09.2024 Sitzungen 20/67

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir die gute Kitareform der letzten Wahlperiode noch ein Stück besser. (Beifall CDU) Wenn gestern oft davon die Rede war, dass wir Gemeinsamkeiten zwischen Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben, ist es an dieser Stelle eine Gemeinsamkeit zwischen Bayern und Schleswig-Holstein. Wir machen das hier – das mag den einen oder anderen überraschen – nach bayerischem Vorbild. Ich muss ehrlicherweise sagen, dass wir uns den Anstellungsschlüssel nicht selbst ausgedacht haben, denn er findet sich so in § 17 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs‑ und ‑betreungsgesetzes, Anstellungsschlüssel. Das Faszinierende ist, dass wir es nicht nur nach dem bayerischen Vorbild, sondern sogar besser machen. Wir machen es mit mehr Qualität als Bayern. (Unruhe) Schauen Sie sich das Bayerische Kinderbildungsund ‑betreuungsgesetz an. Für je elf Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder ist mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals anzusetzen; 11:1 in Bayern. Schauen Sie in unseren Gesetzentwurf, und Sie werden feststellen, dass im Bereich der über dreijährigen Kinder der Schlüssel 9:1 beträgt. Das ist 20 Prozent mehr Qualität beim Personal in Schleswig-Holstein als in Bayern. Das ist der Unterschied dieser beiden Gesetzentwürfe. (Beifall CDU – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ja peinlich!) Meine Damen und Herren, ich würde Ihnen die Sorgen und die Fragezeichen, die Sie haben, gerne nehmen. Ich gestatte aber auch gerne eine Zwischenfrage der Kollegin Schiebe.

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