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Beate Raudies

26.09.2024 Sitzungen 20/67

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um nicht weniger als darum, ab 2025 ein neues Regelsystem für die Qualitäts- und Finanzierungsstandards in Kita und Kindertagespflege zu schaffen – im besten Fall so tragfähig und auf die Realität abgestimmt, dass es für Jahrzehnte Bestand haben kann. Das ist wichtig; denn wir wollen endlich Ruhe in die Kitalandschaft bringen und für die pädagogischen Fachkräfte die Möglichkeit schaffen, sich wieder voll auf ihren Kernjob zu konzentrieren, nämlich Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Die Kita meines Sohnes ist eine tragende Säule in unserem Leben. Ohne die Menschen, die dort arbeiten, wäre ich als berufstätige alleinerziehende Mutter verloren; das muss ich ehrlicherweise sagen. Die Verantwortung für mein Kind zeitweise dorthin abzugeben, fällt mir nicht immer leicht, und so geht es einigen Eltern. Aber es wird dann leichter, wenn man weiß, dass das eigene Kind in seiner Kita gut aufgehoben ist. So soll es jedem Kind in jeder Kita oder Kindertagespflege in Schleswig-Holstein gehen. Die gesamte KiTaG-Novelle hat zum Ziel, unsere pädagogischen Fachkräfte in diesem Sinne zu stärken und zu entlasten, mehr Verlässlichkeit zu schaffen und dadurch die vielen außerplanmäßigen Gruppenschließungen zu reduzieren. Das eine geht nicht ohne das andere. Das funktioniert nur dann, wenn die Fachkräfte ausreichend Zeit für ihre Arbeit am Kind bekommen und Leitungszeiten ausreichend finanziert sind. Das schaffen wir, indem wir künftig mehr Stellenanteile für die Vertretung von Leitungszeiten und für die Vertretung von Verfügungszeiten von Fachkräften im Gruppendienst finanzieren, indem wir eingruppigen Kitas weitere Stellenanteile zur Verfügung stellen, weil bei Ausfall die Vertretungssituation dort am schwierigsten ist, und indem wir alle Fachkräfte von Dokumentationspflichten entlasten; als Nachweis für die Förderung muss nur noch das eingestellte Personal in die Kita-Datenbank eingepflegt werden. Wir ermöglichen den Kitaleitungen mehr Flexibilität für den Einsatz ihres Personals. Durch den flexiblen Anstellungsschlüssel wird es möglich sein, die Anzahl der Fachkräfte im Gruppendienst davon abhängig zu machen, wie viele Kinder tatsächlich anwesend sind. Fachkräfte müssen dann nicht mehr für angemeldete Gruppen formal vorgehalten werden; das wird sich vor allem in den Randzeiten bemerkbar machen. Wir wollen damit erreichen, dass Überstunden besser abgebaut und Ausfallzeiten besser kompensiert werden können. (Catharina Johanna Nies) Im Gegenzug heißt das Zauberwort „mehr Eigenverantwortung in der Kita“; denn es wird nur noch wenige Vorgaben dazu geben, wie das Personal eingesetzt werden darf, aber sehr wohl, wie viel: Gesetzlich festgelegt und finanziert wird weiterhin ein Personalbudget analog dem 2,0-FachkraftGruppenschlüssel. Es ist mir sehr wichtig, dies zu betonen. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Dieses wird dann für das Gesamtbudget einer Einrichtung zusammengerechnet. Vorgegeben wird zweitens eine Mindestausstattung bezüglich des pädagogischen Personals von 1,5 – Mindestausstattung! –, wovon wiederum mindestens 50 Prozent Erzieherinnen sein müssen. Das entspricht genau der Regelung des aktuell reduzierten oder auf Antrag reduzierbaren Fachkraft-Gruppen-Schlüssels. Künftig wird es kein Antragserfordernis mehr geben, weil es nur Bürokratie schafft. Viele Kitas waren in der Vergangenheit durch das Rückforderungsrisiko – falls es Ausfälle gibt – belastet. Auch diesen Druck soll es künftig nicht mehr geben. Zwischen der Mindestpersonalausstattung von 1,5 und dem finanzierbaren Personalbudget von 2,0 liegt die flexible Spanne des Anstellungsschlüssels. Ich höre aus der Praxis nun die Sorge, dass Träger nur noch 1,5 Fachkräfte einstellen könnten. Einige Standortgemeinden sagen sogar, sie würden nur bis zur Mindestpersonalgrenze finanzieren. Beide Sorgen müssen sie wirklich nicht haben, weil sie sich im Gesetz so nicht wiederfinden. Künftig wird nur das Geld für das tatsächlich eingestellte Personal ausgeschüttet. Damit setzen wir einen extrem hohen Anreiz für die Einrichtungen, die Möglichkeit von bis zu 2,0 Fachkräften auszuschöpfen, das Personal also einzustellen. Denn unter 1,5 darf man als Kita nicht fallen. Alle Kommunen sollten wissen, dass jede Kita, die sich an die Qualitätsvorgaben hält, natürlich das Anrecht auf die volle gesetzliche Förderung haben wird, nämlich weiterhin 2,0 plus x; Verfügungszeiten und so weiter sind also eingerechnet. Die Gemeinden können weiterhin Zusatzqualität finanzieren; aber sie können die Finanzierung der Grundqualität nicht eigenmächtig herabsetzen. Es ist mir wichtig, auch dies zu betonen. Wir vertrauen darauf, dass sich der flexible Anstellungsschlüssel gut etablieren und verantwortungsbewusst eingesetzt wird. Jede Kita erhält also ab 2025 die Chance auf Qualitätssteigerung, wenn das zur Verfügung stehende – finanzierte! – Personalbudget voll ausgeschöpft wird. Was steckt im Gesetz für die Kindertagespflege, die zweite wichtige Säule der frühkindlichen Bildung und Betreuung? Eine Fortzahlungsregelung für die ersten 30 Ausfalltage, die Finanzierung des Reformationstages, insgesamt eine höhere Vergütung und eine Sachaufwandspauschale, die die tatsächlichen Kosten stärker berücksichtigt. Mit der Umstellung auf eine Verpflegungspauschale setzen wir die bundesgerichtliche Rechtsprechung um. Die Wünsche der Kindertagespflege nach Fachberatung und nach der Möglichkeit der Selbstverwaltung über die Kita-Datenbank sind bei uns angekommen; wir werden sie gern prüfen. Einen Herzenspunkt möchte ich gern noch herausstellen: Wir regeln, dass die soziale Ermäßigung und die Geschwisterermäßigung rückwirkend beantragt werden können und stellen diesen – absolut berechtigten – Anspruch der Eltern damit klar. Wir legen heute ein Gesamtpaket vor, das natürlich Kompromisslinien beinhaltet. Aber es ist ein guter Kompromiss, weil unsere Kitas und unsere Kindestagespflege damit gestärkt werden. Ich wünsche mir, dass wir die nächsten Wochen intensiv gemeinsam nutzen können, um über den vorliegenden Entwurf zu diskutieren und ihn gegebenenfalls an einigen Stellen nachzubessern, damit wir im November in die zweite Lesung gehen und Ende des Jahres aus der Übergangsphase in eine langfristige und planungssichere Zukunftsstruktur übergehen können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)

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