Katja Rathje-Hoffmann
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit der ersten Lesung des Kindertagesförderungsgesetzes. Noch vor der Sommerpause verabschiedeten wir das Kita-Vorschaltgesetz, um jetzt schon Vertragsverhandlungen mit den Kitaträgern für die kommenden Jahre zu ermöglichen. Auch erfüllten wir den Wunsch der meisten Beteiligten, das Übergangssystem zur Finanzierung zum Zielsystem zu machen. Unsere Aufgabe war es, die Ergebnisse und Erkenntnisse der Evaluation vom Frühjahr 2024 gesetzlich umzusetzen. Wir überprüfen, was sinnvoll und praktikabel ist und was besonders wichtig ist und was nicht so gut läuft. Wir glauben, einiges muss geändert werden. Das gehört zur Wahrheit dazu. Heute möchte ich mich bei allen Beteiligten für ihre Arbeit am Evaluationsprozess bedanken, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für ihre konstruktive Mitarbeit und die Meinungen und die Erfahrungen, die eingeflossen sind und die uns sehr weitergeholfen haben. Wir bereiten hiermit die gesetzliche Grundlage für Finanzierungsvereinbarungen mit den freien Trägern, den Standortkommunen und dem Land vor. Anhand der Evaluationsergebnisse wurden zehn Punkte herausgearbeitet, die das Kitagesetz noch mehr stärken. Zur großen Freude der Eltern ist es gelungen, und das trotz des 120-Millionen-EuroLochs, auf Beitragserhöhungen zu verzichten. Das bedeutet für die Eltern stabile Kitabeiträge, und sie müssen keinen Cent mehr zahlen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mindestens genauso wichtig ist die Verlässlichkeit in der Kitabetreuung. Wir stärken die Fachkräfte durch festgelegte Vor- und Nachbereitungszeiten und für Fortbildung und Elterngespräche. Zusätzlich stärken wir die Position der stellvertretenden Kitaleitung durch Extraverfügungszeiten für diese wichtige Aufgabe. Viele Einrichtungen äußerten Kritik am statischen Betreuungsschlüssel. Die Evaluation hat hier konkreten Handlungsbedarf erkannt. Für eine bessere Personalplanung in unseren Kindertagesstätten wird es zukünftig den flexiblen Anstellungsschlüssel geben. Das oberste Ziel ist weiterhin, Gruppenschließungen und Einrichtungsschließungen zu vermeiden. Auch unter Anwendung des Anstellungsschlüssels bleibt die Betreuungsqualität durch den bewährten Fachkraft-Kind-Schlüssel, den wir haben, in vollem Umfang erhalten. Die Kitas entscheiden künftig selbst, wie das Fachpersonal eingesetzt werden soll, und das trauen wir den Kitas auch zu. Mit dieser Maßnahme wird mehr Verlässlichkeit im System geschaffen und die Geldmittel werden zielgerechter verwendet. Dazu kommt der Bürokratieabbau im Sachkostenbereich, der es ermöglicht, Standards auf kommunaler Ebene festzulegen. Die Sachkostensystematik wird flexibler und praxistauglicher. So wird im Gesetz zudem der monatliche Neubauzuschlag für Kitas ab Baujahr 2001 festgelegt. Einen deutlichen Bürokratieabbau gibt es bei der täglichen Dokumentation und Nachweispflicht; da fliegt einiges davon. Hier entfallen diverse Meldungen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Solche Maßnahmen führten in der Vergangenheit oft zu Rückforderungen durch die Träger der Jugendhilfe, also die Kreise und die kreisfreien Städte. Zukünftig wird es nur eine anlassbezogene Überprüfung der Kitas durch die Fachaufsicht geben, und das nur für einen Monat. (Katja Rathje-Hoffmann) Gleichermaßen wichtig ist es, dass nun die sogenannten Helfenden Hände, die Sprach-Kitas und – ganz wichtig – die Perspektiv-Kitas im Gesetz geregelt sind. Nicht nur das – wir stärken auch die Position der Kindertagespflege deutlich mit der Anhebung der Vergütung, dem sogenannten Anerkennungsbeitrag und der Anhebung der Sachaufwandsentschädigung. Darüber hinaus erhöhen wir die Anzahl der Ausfalltage. Es werden künftig 52 Ausfalltage jährlich finanziell berücksichtigt, also 30 Tage für Urlaub, 20 Tage für krankheitsbedingte Ausfälle und zwei Regenerationstage. Der Reformationstag wird als Feiertag wirksam werden. Nicht vergessen dürfen wir die kleinen Kitas im Land. Etwa 13 Prozent aller Kitas in SchleswigHolstein haben nur eine Gruppe. Hier wird es zusätzliches Geld für Vertretungsregelungen, für mehr Verlässlichkeit und Qualität geben. Ein Evaluationsergebnis war auch die Feststellung der Finanzlücke von 120 Millionen Euro. Zudem blieben tarifliche Sonderzahlungen unberücksichtigt. Das geht gar nicht. Diese Lücke galt es zu schließen, und das haben wir geschafft, meine Damen und Herren. Land und Kommunen geben ab dem nächsten Jahr jährlich jeweils 20 Millionen Euro in das System hinzu. Das Geld wird effizienter und optimaler eingesetzt. Ein gesetzliches Monitoring alle drei Jahre sorgt dafür, dass die Kalkulationsparameter überprüft werden und am Bedarf des Systems gearbeitet wird. Wir freuen uns, dass wir ein Gesetz auf die Beine gestellt haben, welches die Eltern weiter entlastet, Verlässlichkeit schafft und Bürokratie abbaut. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
