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Annabell Krämer

25.09.2024 Sitzungen 20/66

Werte Kollegen und Kolleginnen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Mitglieder des Seniorenclubs Reinbek sowie Mitglieder des SPDOrtsvereins Ascheberg. – Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort der Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ja eigentlich schon alles gesagt. Ich will trotzdem einmal die Geschichte vor diesem Gesetzesentwurf zusammenfassen. Es ist die Grundsteuerreform, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, das das alles notwendig gemacht hat, was nicht nur Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht hat, sondern alle Länder. Schleswig-Holstein hat sich wie elf andere Länder entschieden, dem sogenannten Bundesmodell zu folgen. Die Entscheidung, das Bundesgesetz hier in Schleswig-Holstein anzuwenden und kein eigenes Landesgesetz zu machen, beruht auf einer frühzeitigen Verständigung mit der kommunalen Familie. Mit den kommunalen Landesverbänden haben wir uns seitdem immer abgestimmt. Als sich konkret abzeichnete, dass die Belastungsverschiebungen im Bereich von Grundsteuer B zwischen Wohnen und Nichtwohnen entstehen würden, sind wir sofort mit den kommunalen Landesverbänden in einen Austausch gegangen und haben uns mit den anderen Bundesländern ausgetauscht. Denn wir waren ja alle davon betroffen. Wir waren uns einig, dass es am einfachsten wäre, wenn der Bund das Bundesgesetz entsprechend anpassen würde. Dann müssten die Länder nicht jeweils einzeln Gesetzgebungsprozesse auf den Weg bringen. Aber das wollte das Bundesfinanzministerium aufgrund des knappen Zeithorizonts nicht.

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