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Tobias Koch

CDU 25.09.2024 Sitzungen 20/66

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, der Legendenbildung – um die Worte der Kollegin Raudies zu verwenden – etwas entgegenzutreten, die die Opposition hier betreibt. In Kenntnis der Faktenlage und in Kenntnis des Umdruckes sowie der Schreiben, die Ihnen allen zugegangen sind, bin ich über Ihre Diskussionsbeiträge schon verwundert. Denn eines der Ergebnisse der Anhörung war die Bitte des Ausschusses – dazu wird die Ministerin wahrscheinlich gleich vortragen –, noch einmal den Schriftwechsel mit den Kommune zu ermitteln. Das muss man bitte schön zur Kenntnis nehmen. Wir kippen den Kommunen hier überhaupt nichts vor die Füße. (Beate Raudies [SPD]: Doch!) Wir werfen ihnen nicht irgendetwas hin, und wir haben keine kalten Füße bekommen. Alle diese schönen Formulierungen, die Sie verwendet haben, entsprechen nicht den Tatsachen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass es in Nordrhein-Westfalen ein Gesetzgebungsverfahren zu differenzierten Hebesätzen gibt. Die Landesre- (Tobias Koch) gierung ist bei einer Klausurtagung mit den Kommunen mit dieser Frage offen auf die Kommunen zugegangen. Die Kommunen haben dann am 31. Mai 2024 ein Schreiben an die Landesregierung gerichtet, das Ihnen als Umdruck Nummer 20/3647 zugegangen ist, wonach sie sich dafür aussprechen, von diesem Instrumentarium Gebrauch zu machen – 31. Mai 2024! (Zuruf: Hört, hört!) Erst daraufhin haben wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Das hier passiert also auf Wunsch der Kommunen. Hier wird niemandem etwas aufgezwungen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Hier wird niemandem etwas vor die Füße gekippt. Fragen Sie mich nicht, wie die kommunalen Landesverbände ihre Mehrheitsmeinung intern organisieren; ich habe keine Ahnung. Wenn uns die kommunalen Landesverbände aber sagen, dass sie dieses Instrument zur Verfügung gestellt bekommen und sie die Option haben möchten, Hebesätze zu differenzieren, dann werden wir das den Kommunen nicht verweigern. Das ist das Ansinnen dieses Gesetzentwurfs. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ob eine Kommune davon Gebrauch macht, bleibt jeder Kommune selbst überlassen. Das mag schwierig sein oder auch nicht, wenn man dem Gutachten folgt. Wir schaffen hier eine Option für die Kommunen, die von den Kommunen selber gewünscht war, um gegebenenfalls auf örtliche Gegebenheiten abstellen zu können, das austarieren zu können, damit Wohnungen nicht überproportional besteuert werden. Das ist die einfache, triviale Logik dieses Gesetzentwurfs. Hier hat niemand kalte Füße bekommen, wir verschlimmbessern nichts. Wir machen das, was die Kommunen erbeten haben, und zwar vor dem Gesetzentwurf und nicht erst gedrungen oder notgedrungen beziehungsweise als sie dazu aufgefordert wurden. Nein, die Kommunen haben das aus freien Stücken im Mai diesen Jahres, vor dem Gesetzentwurf, erbeten. Das war mir wichtig klarzustellen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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