Annabell Krämer
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Diese plötzlich vorgesehene Einführung von differenzierten Hebesätzen für Gewerbe und Wohnen bei der Grundsteuerreform ist die endgültige Kapitulation vor der eigenen Reform. Wie sagte doch Ministerin Heinold? „Unabhängig vom Modell wird es Gewinnerinnen und Gewinner beziehungsweise Verliererinnen und Verlierer geben.“ (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das stimmt aber auch!) Aus ihrer Sicht sei das Bundesmodell eine pragmatische, gerechte Lösung, die für unsere Kommunen auch berechenbar sei. „Das ist eine gute Lösung“, so sprach sie. Aber jetzt auf einmal scheint auch dem Letzten aufgegangen zu sein, dass Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücksarten auftreten. Ach Gott, ja, wer hätte das auch ahnen können? (Heiterkeit Sybilla Nitsch [SSW]) Wir Freie Demokraten haben von Beginn an vor den Auswirkungen des von Ihnen bevorzugten Bundesmodells gewarnt, insbesondere vor steigender Belastung für Wohneigentum und Mieten. Anscheinend ist es eine Überraschung für einige von Ihnen – ich kann es einfach nicht verstehen –, dass die Bodenrichtwerte für Wohnraumnutzung in der Regel höher sind als für Gewerbe. Wie konnte man darauf kommen? Übrigens: Wie kann es sein, dass ausgerechnet jetzt energetische Häuser stärker belastet werden? Das ist auch ein Politikum – unglaublich! War Ihnen wirklich nicht bewusst, dass die Berücksichtigung eines kalkulatorischen Mietzinses bei Wohngebäuden die Grundsteuer in die Höhe treibt? Das war doch gerade Ihr Anliegen, und jetzt bekommen Sie auf einmal kalte Füße. Dabei wollten Sie doch ganz bewusst diesen Charakter der Vermögensteuer. Die heutige Debatte zeigt allerdings auch, wie realitätsfremd die ganze Diskussion um die Grundsteuerreform mittlerweile geführt wird. Die richtige Antwort auf ungewollte Verschiebungen und jährlich steigende Steuerlast wäre, wie wir immer gesagt haben, ein eigenes Grundsteuermodell für Schleswig-Holstein mit anderen Berechnungskriterien gewesen. Aber dafür ist es nun bekanntermaßen zu spät. Die Grundsteuermessbescheide sind erstellt und verschickt. Für Schwarz-Grün bleibt nur noch, das eigene Versäumnis auf die Kommunen abzuwälzen: Sollen die doch dafür verantwortlich sein, die unmittelbaren Auswirkungen des wertebasierten Systems auszugleichen. Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass differenzierte Hebesätze das Problem auch nur im Ansatz lösen könnten? NRW zeigt es bewusst vor. Nicht eine einzige Gemeinde in NRW möchte von diesem murksigen Gesetz, von dem Sie mal wieder kopiert haben, Gebrauch machen. Erklären Sie doch einmal zum Beispiel den 39 Prozent der Betriebe in Kiel, die bereits jetzt höher bewertet sind als mit dem alten Modell, dass sie zusätzlich mit einem höheren Hebesatz belastet werden sollen, weil anderes Gewerbe unterproportional belastet wird. Darüber hinaus führt es übrigens das Transparenzregister völlig ad absurdum, da weder für die kommunalen Mandatsträger noch für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist, wie hoch die differenzierten Hebesätze ausfallen müssten, um eine Aufkommensneutralität sicherzustellen. (Christopher Vogt [FDP]: So ist es!) Es muss sich zukünftig auch jede der 1.104 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit der Frage befassen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe differenzierte Hebesätze eingeführt werden sollten. (Beifall FDP) Das ist ein zusätzlicher und irrer Aufwand für Verwaltungen und für die kommunale Selbstverwaltung. Egal, wie sich die kommunale Selbstverwaltung entscheidet, wird immer ein Rechtfertigungsdruck (Annabell Krämer) in die eine oder andere Richtung bestehen. Sie schieben hier die Verantwortung gnadenlos ab, und das ist unredlich. (Beifall FDP und SSW) Darüber hinaus müssen Sie dies auch noch verfassungsfest begründen. Es besteht ein Klagerisiko; das alles wurde darlegt. Die kommunalen Landesverbände sagen, dass es deshalb zurzeit nicht abzuschätzen ist, ob man überhaupt von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte. – Hört, hört. Das war übrigens die einzige Stellungnahme zu diesem Gesetzvorhaben, die annähernd wohlwollend war. Alle anderen haben Ihren Gesetzentwurf zerrissen und sogar davor gewarnt. Die kommunalen Landesverbände gaben erst im Nachgang eine Stellungnahme ab, nachdem die Opposition bemängelt hatte, dass sie weder schriftlich noch mündlich an einer Anhörung teilgenommen hätten. Ich habe das Gefühl, dass Sie ihnen eher gesagt haben, dass sie es gut zu finden haben. Das müssen Sie aber intern klären. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Als ob die darauf hören würden!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung differenzierter Hebesätze wird die gesamte Reform weiter verkompliziert. Insofern ist es dann bei Ihnen aber von Anfang bis Ende rund. Denn machen wir uns einmal ehrlich: Im Kern geht es nicht um die Flexibilisierung der kommunalen Handlungsoptionen, und dieses Murksgesetz ist ein weiteres Beispiel von Bürokratieaufbau der schwarz-grünen Landesregierung. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Dieses Gesetz ist mehr als ein vergiftetes Geschenk. Sie spielen Wohnraum und Gewerbe gegeneinander aus, und Sie schieben den Schwarzen Peter für Ihr vermurkstes Grundsteuermodell den Kommunen zu. Das werden wir nicht mittragen. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Der heutige Beschluss ist der zugegebenermaßen letzte passende Akt – das wird dann auch konkludent und schlüssig – der desaströsen Grundsteuerreform von Schwarz-Grün auf Landesebene und der Beginn der Rechtfertigungswelle für Kommunalpolitiker in den Kommunen. Ganz ehrlich, so vergrätzen Sie uns das Ehrenamt. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW – Serpil Midyatli [SPD]: Das stimmt!)
