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Beate Raudies

SPD 25.09.2024 Sitzungen 20/66

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist überflüssig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Er sorgt für mehr Bürokratie, er schafft Verdruss bei Wirtschaft, Wohnungswirtschaft, Vermietern und Kommunen, und er führt zu neuen Ungerechtigkeiten. Deswegen lehnen wir das Gesetz ab. (Beate Raudies) (Beifall SPD, FDP und Lars Harms [SSW]) Und um gleich mal der Legendenbildung vorzubeugen: Die Steigerung der Grundstückswerte liegt nicht daran, dass wir das Bundesmodell anwenden; auch die Landesmodelle führen zu Wertsteigerungen und Belastungsverschiebungen. Die alten Einheitswerte – die Kollegen haben es ausführlich referiert – beruhten auf den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964; das ist 60 Jahre her. Wer hat ernsthaft geglaubt, dass es nicht zu Wertsteigerungen kommen würde? Das war doch genau der Kern des Bundesverfassungsgerichtsurteils. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Deswegen haben die kommunalen Spitzenverbände seinerzeit auch ein Versprechen abgegeben: Aufkommensneutralität! Die Kommunen sollten ihre Hebesätze so festlegen, dass ihre Einnahmen nach der Reform ähnlich ausfallen wie davor. Insgesamt sollte die Reform also nicht zu heimlichen Steuererhöhungen genutzt werden. Das heißt aber nicht – auch das hat der Kollege schon gesagt –, dass jeder Immobilieneigentümer ab dem Jahr 2025 dieselbe Grundsteuer zahlt wie zuvor, in beide Richtungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch deswegen haben wir hier im Land das Transparenzregister auf den Weg gebracht. Dieses Register ist nun seit einigen Tagen online, und es zeigt – für mich zumindest – einige überraschende Ergebnisse. Viele Städte und Gemeinden müssen nämlich trotz gestiegener Grundstückswerte die Hebesätze erhöhen, um die gleichen Einnahmen zu erzielen wie vor der Reform. Außerdem kommt es zu den schon geschilderten Belastungsverschiebungen: zulasten der Wohnimmobilien, zugunsten der Gewerbeimmobilien. Das sollten wir uns unbedingt noch einmal sehr genau angucken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich kann allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern im Land nur empfehlen, den vorgeschlagenen Hebesatz für ihre Stadt oder Gemeinde vom zuständigen Amt penibel nachrechnen zu lassen. Mein Bauchgefühl sagt mir: Da stimmt was nicht! Genauer kann ich es nicht sagen; ich war nicht dabei, ich habe es nicht gerechnet. Ich habe diesen Aufsatz mit großem Interesse in der Veröffentlichung des SHGT gelesen. Aber irgendwie ist das komisch, was dabei herauskommt. Darin sind wir uns einig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf FDP: Ja!) Und was ist die Antwort der Regierung? Dieser Gesetzentwurf – übrigens auch abgeschrieben aus Nordrhein-Westfalen, das gebt ihr wenigstens offen zu –, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der falsche Weg. Unterschiedliche Hebesätze für Geschäfts- und Wohnungsgrundstücke sind kein rechtssicheres Instrument, um die Lastenverschiebung zu verhindern. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Trotz dieses Gutachtens halte ich die rechtlichen Unsicherheiten nach wie vor für gewaltig, denn jeder differenzierte Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Es wird vermutlich nicht der Hinweis darauf ausreichen, dass es da irgendwann mal ein Gutachten gibt, den man dann in der Fußnote finden wird. (Beifall FDP) So geht Satzungsrecht nämlich nicht, lieber Kollege Brandt. Das sollten Sie auch wissen. (Beifall SPD und FDP) Damit kippt die schwarz-grüne Koalition das Problem den Kommunen im wahrsten Sinne des Wortes vor die Stadttore. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte es doch vielleicht eine einfachere Lösung gegeben. Ja, die wäre für uns und für die Landesregierung mit Arbeit verbunden gewesen. Aber, Frau Finanzministerin, Sie wären gut beraten, die Sache über eine entsprechende Anpassung der Grundsteuermesszahl landeseinheitlich, verlässlich und dauerhaft zu regeln. (Zuruf Ole-Christopher Plambeck [CDU]) – Dazu sage ich gleich etwas. Diese Chance haben wir vertan. Darüber haben wir gar nicht geredet. Wir erweisen den Kommunen damit einen Bärendienst. Wir sehen in anderen Städten, in anderen Ländern, dass das gemacht wird. In Berlin hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 810 auf 470 Prozent zu senken, um dem Gebot der Aufkommensneutralität gerecht zu werden. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das ist ein einheitlicher Wert für Wohnen und Gewerbe. Allerdings wird die Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Ein Stadtstaat!) – Das ist ein Stadtstaat, ja, Kollege Plambeck, mit regionalen Besonderheiten. Ich habe gehört, dass (Beate Raudies) Sie meinen, das sei kein geeignetes Verfahren. Aber wir haben uns nicht mal die Mühe gemacht, es zu prüfen. Das hätten wir in dem Zusammenhang tun müssen. Am Ende ist das jetzt ein Rumbessern an den Ergebnissen, die man so nicht haben will. Ich bin der Meinung: Das ist nach wie vor nicht der richtige Weg. Wir sind der Meinung: Das ist nicht der richtige Weg. Frau Finanzministerin, neue Besen kehren bekanntlich gut. Kehren Sie bei dieser verkorksten Grundsteuerreform noch mal richtig durch, bitte schön! (Beifall SPD, FDP und SSW)

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