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Peter Lehnert

25.09.2024 Sitzungen 20/66

Für Ihren ersten Redebeitrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt unserer Finanzministerin Frau Dr. Schneider das Wort. (Lebhafter Beifall) Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, heute zum Abschluss dieser doch lebendigen Debatte zu (Ministerin Dr. Silke Schneider) diesem Dauerbrenner mit meiner ersten Rede hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag auch meine Einschätzung einbringen zu können. Ich beginne – vielleicht etwas ungewöhnlich – mit einem Dank für den Antrag von der Oppositionsseite. In dem Antrag beschreiben Sie zutreffend die Situation, nämlich, dass der klimaneutrale Umbau der Energieversorgung, die Modernisierung der Infrastruktur und des Gesundheitswesens und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum große finanzielle Anstrengungen erfordern. Ich bin der Auffassung, und das habe ich auch schon öffentlich so gesagt, dass die starken Schultern, von denen wir viele in unserer Gesellschaft haben, leichter dazu beitragen können als das Gros der Bevölkerung. Wir müssen aber das politische Umfeld berücksichtigen. Da ist zum einen mein geschätzter Koalitionspartner. (Heiterkeit) Es ist kein Geheimnis, dass unsere Auffassung zur Vermögensbesteuerung unterschiedlich ausfällt. Wenn ich noch dazu nach Berlin schaue, frage ich mich, ob eine Vermögensbesteuerung nur dann Erfolgschancen hat, wenn Herr Lindner ohne Handy im Urlaub weilt. Ob Herr Scholz dann die Gunst der Stunde nutzen würde, können Sie, Frau Midiatly, am besten wissen. (Serpil Midyatli [SPD]: Mit dem rede ich! – Weiterer Zuruf: Da muss Robert Habeck nur dabei sein, dann funktioniert das schon!) Als Finanzministerin bin ich zum einen für den Haushalt zuständig und freue mich natürlich über Mehreinnahmen für unser Land, für SchleswigHolstein. Aber ich muss zum anderen auch ein Auge auf die Steuerverwaltung haben. Insofern sollten wir hier eine sorgfältige Analyse durchführen. Das Umfeld, in dem sich die seinerzeitige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bewegte, hat sich geändert. Das ist jetzt 30 Jahre her. Bei der Bewertung des Grundvermögens sind die sogenannten Einheitswerte nicht mehr State of the Art. Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat gezeigt, dass es auch andere Wege gibt. Gleiches gilt für die Bewertung von Unternehmensvermögen. Auslandsvermögen sind auch keine Blackbox mehr, und die internationale Zusammenarbeit im Bereich des steuerlichen Auskunftsaustauschs hat sich weiterentwickelt. Die Menschen reden international miteinander, es gibt nicht mehr überall Schlupflöcher. Sehr geehrte Damen und Herren! Sind das also wirklich noch Argumente, die eine Vermögensbesteuerung per se ausschließen? – Natürlich kann eine Wiedereinführung der Vermögensteuer nicht durch eine Eins-zu-eins-Übernahme des seinerzeitigen Vermögensteuergesetzes erfolgen. Vielmehr gilt es zu prüfen, wie das Ziel, dass starke Schultern mehr als schwache tragen sollten, moderner und zeitgemäßer erreicht werden kann. Dazu gehört natürlich auch die Definition von Vermögen und Vermögenden. Auch darüber wurde hier ja schon debattiert. Keiner denkt daran – das hat der Abgeordnete Brandt auch so gesagt –, dass wir den damaligen Grenzbetrag von 120.000 D-Mark, sprich 60.000 Euro, ernsthaft heute noch für die Definition einsetzen würden. Wir sind in einem ganz anderen Bereich heute: Der Beginn bei einem Vermögen mindestens im Millionen-Euro-Bereich – 10 Millionen Euro war hier schon im Raum – ist viel zielgenauer und begrenzt die Fallzahlen und damit auch den Verwaltungsaufwand, den der Abgeordnete Plambeck ja hier befürchtet. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Auch die Forderung vieler Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer – nämlich breite Bemessungsgrundlage, niedriger Steuersatz – sollte und könnte in die Prüfung einbezogen werden. Wir dürfen bei allem aber nicht vergessen – hier habe ich wieder meine Steuerverwaltung mit im Blick –: Die digitale Verarbeitung einer Vermögensteuer müsste von null aufgebaut werden. Das kann kommen, aber sie steht noch nicht zur Verfügung. Auch das muss immer mitgedacht und eingeplant werden. Um an den Ausgangspunkt zurückzukehren: Die Vermögensbesteuerung ist nach meiner Überzeugung nicht der einzige Weg, die finanziell breiten Schultern stärker zur Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben heranzuziehen. Ergänzend oder auch alternativ dazu gibt es weitere Lösungsansätze. § 28 a des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, als Stichwort dazu nur: Verschonungsbedarfsprüfung. – Ich glaube, viele von Ihnen kennen das Stichwort. Das andere ist der Blick zum Kapitalvermögen. Ist es noch gerechtfertigt, hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen tatsächlich mit einem niedrigen Einkommensteuersatz zu begünstigen? (Serpil Midyatli [SPD]: Nächster Antrag! – Beifall SPD) (Ministerin Dr. Silke Schneider) Dies sind nur ein paar Aspekte, die ich hier genannt habe. Sie sehen: Es gibt viele Aspekte, die es wert sind, diskutiert zu werden. Ich möchte betonen: Das ist hier gerade keine Neiddebatte, wie so gern als Totschlagsargument gesagt wird. Im Gegenteil, damit sind spannende fachliche und gesellschaftliche Fragestellungen verbunden. Auf diese Diskussion freue ich mich. Der hier diskutierte Antrag, sich auf Bundesebene für die Wiedereinführung der Vermögensteuer einzusetzen, greift daher meines Erachtens noch zu kurz. Der Weg ist also nicht ganz so einfach. Der schlichte Appell in Richtung Berlin im Sinne von „Macht mal!“ erscheint mir daher wenig hilfreich. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Thomas Hölck [SPD])

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