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Karin Prien

25.09.2024 Sitzungen 20/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen in Schleswig-Holstein – alle gemeinsam, so glaube ich – ein anspruchsvolles Abitur. Das war jedenfalls der Konsens in den vergangenen Jahren unter anderen Landesregierungen, es ist jedenfalls Konsens in der jetzigen Landesregierung. Tatsächlich ist es so, dass die Abiturnoten traditionell in Schleswig-Holstein immer am unteren Rand des Spektrums lagen. Das muss man deshalb nicht gut finden, aber es ist so. Ich finde es schön, dass Sie sich jetzt daran stören. Ich störe mich nämlich auch daran, weil es nämlich tatsächlich eine Ungerechtigkeit ist. Ungerecht ist allerdings die Noteninflation in den anderen Bundesländern und nicht so sehr unsere Benotung, (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) weil die Benotung in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren tatsächlich zwar etwas besser geworden, aber im Prinzip gleichgeblieben ist. (Zuruf) Trotzdem haben Sie einen Punkt. Denn es ist ein Problem für die Schülerinnen und Schüler, nicht im Rahmen der bundesweiten NC-Fächer, aber im Rahmen der Fächer mit örtlichem NC. Tatsache ist auch, dass die Wissenschaftsminister darum bemüht sind, diese Vergleichbarkeit durch Anrechnungsmechanismen herzustellen. Das stellt sich aber als sehr kompliziert dar, deshalb – da stimme ich Ihnen zu – besteht Handlungsbedarf. Die Frage ist nur, in welchem Bereich und inwiefern Handlungsbedarf besteht. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass die Abiturprüfung – übrigens nicht nur die schriftlichen Abiturprüfungen, sondern alle Prüfungsleistungen im Abitur, also auch die mündlichen Abiturprüfungen – insgesamt nur ein Drittel der Abiturnote ausmachen. Die schriftlichen Prüfungen haben noch weniger Anteil als hier dargestellt wurde. Aber was muss man denn laut Bundesverfassungsgericht tun? Darauf ist ja zu Recht vom Abgeordneten Krüger hingewiesen (Ministerin Karin Prien) worden: Man muss die Rahmenbedingungen des Abiturs angleichen, und zwar in allen Bereichen. Ich bin ein bisschen erschüttert, weil es die neue Oberstufenvereinbarung der KMK gibt. Die ist im März 2023 in Kraft getreten, nachdem wir zwei Jahre darüber verhandelt haben. Die ist in Kraft. Ich glaube, ich werde zukünftig immer einen Tagesordnungspunkt „Neue Verabredungen in der KMK“ vorschlagen, (Christopher Vogt [FDP]: Bitte nicht!) weil das offensichtlich nicht zu Ihnen durchdringt, aber ich will es Ihnen jetzt gern vortragen, meine Damen und Herren. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin die Letzte, die sagen würden, die KMK sei nun die agilste der Institutionen, die wir in unserem föderalen Bundesstaat haben. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist auch schwierig!) Aber ich kann Ihnen sagen: Natürlich hat das Verfassungsgerichtsurteil uns alle ziemlich schnell gemacht, weil natürlich die Frage der Vergleichbarkeit des Abiturs eine ganz wesentliche ist. Sie stellt nämlich in Frage, ob das Abitur in Zukunft überhaupt noch als Hochschulzugangsberechtigung geeignet ist. Deshalb ist es so wichtig, die Rahmenbedingungen anzugleichen. Aber was ist denn in den letzten Jahren passiert? Worum geht es jetzt? – Es geht zum Beispiel um die Frage der zukünftig verpflichtenden Entnahme von Aufgaben aus dem Aufgabenpool in Kernfächern und zukünftig auch in den Fächern Physik, Biologie und Chemie. Das ist eine Neuregelung. Ich kann Ihnen sagen, dass Schleswig-Holstein diese Regelung bereits jetzt anwendet. Darüber hinaus geht es um die Frage, wie viele Kurse in einem Land eingebracht werden müssen und dürfen. Auch hier gibt es inzwischen einen sehr viel engeren und präzisieren Korridor. Es ist jetzt so, dass – anders als bislang – alle Bundesländer zukünftig 36 Kursnoten einbringen werden und der Korridor nicht mehr zwischen 32 und 40 Noten liegt. Dazu gehört auch die Frage der Einbringung der Teilnahme am Chor, am Theater oder an anderen Ensembles. (Peer Knöfler [CDU]: Hört, hört!) Natürlich gibt es auch bei uns ein Musikprofil. Im Rahmen dieses Musikprofils kann auch der musikpraktische Kurs eingebracht werden. In Hamburg geht es um etwas anderes. Da geht es nämlich um die Teilnahme am Oberstufenchor, die Teilnahme an der Brass-Band oder am Theater-Ensemble. Jetzt sage ich nicht, dass ich das unbedingt schlecht finde. Ich finde, man kann darüber reden – im Kontext der Bedeutung von kultureller Bildung. Da bin ich ganz bei Ihnen. Darüber kann und sollte man sehr trefflich diskutieren. Aber dann müssen die gleichen Rahmenbedingungen für alle gelten, und das ist eben in Schleswig-Holstein nicht für alle Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe möglich.

Protokoll ↗