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Katja Rathje-Hoffmann

CDU 19.07.2024 Sitzungen 20/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2017 beschäftigen wir uns intensiv mit der Kitagesetzgebung in SchleswigHolstein, insbesondere mit dem Kindertagesförderungsgesetz. Im Frühjahr dieses Jahres gab es dazu sogar eine Evaluation, die sehr wichtig war, mit dem Ziel zu überprüfen, was sinnvoll ist und was weniger sinnvoll ist, was vielleicht auch weg kann, was man im Bereich der Gesetzgebung ändern muss. An dieser Stelle danke ich allen, die sich am Evaluationsprozess beteiligt haben und es immer noch tun. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein großer Knackpunkt im Kitareformprozess war von Anfang an, dass die Träger am Übergangssystem der Finanzierung festhalten wollten. Dieses Finanzierungssystem der Defizitübernahme durch die Standortkommune hat sich von Anfang an bei den freien Trägern und den Standortkommunen bewährt. Es gibt dadurch ein gutes und vertrauensvolles, enges Band zwischen der Standortgemeinde und der örtlichen Kita mitsamt ihrem freien Träger. Ab 2025 war ursprünglich die gesetzliche Umstellung auf das pauschale Finanzierungssystem als Zielsystem durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe, also die Kreisjugendämter, geplant. Die Kommunen und die freien Träger haben diese Umstellung auf das dann künftige Zielsystem heftig kritisiert. Wir haben diese Kritik in unseren Beratungen wirklich sehr ernst genommen. Deshalb wird nun das Übergangssystem zum Zielsystem. Um rechtssicher in der bewährten Finanzierungslogik bleiben zu können, muss es nun dieses Vorschaltgesetz geben. Wir bereiten hiermit die gesetzliche Grundlage für die Finanzierungsvereinbarungen mit den freien Trägern und den Standortkommunen im Land vor. Das müssen wir gesetzlich festlegen. Ich zitiere, mit Verlaub, die neue Gesetzespassage: „Bei der Bemessung der Fördermittel zur Finanzierung der Standardqualität dürfen keine Eigenmittel des Einrichtungsträgers einkalkuliert werden.“ Diese Formulierung ist aus unserer Sicht und aus Sicht der LAG – das haben wir gestern noch gehört – sehr hilfreich und konkret. Dieses Vorschaltgesetz bietet Schutz und Rechtssicherheit für alle Beteilig-4924 Schleswig-Holsteinischer (Katja Rathje-Hoffmann) ten und schützt vor finanzieller Überforderung der freien Träger. Es wird auch die Frage gestellt, warum es im Gesetz eine erneute Befristung von 2025 auf 2030 gibt. Die Gründe dafür sind ganz einfach zu benennen. Viele Gesetzespassagen im alten Kitagesetz beziehen sich auf diese Jahreszahl. Die komplette Änderung wird dann im neuen Gesetzentwurf, der Ende des Jahres beschlossen werden soll, und noch nicht im Vorschaltgesetz umgesetzt. Das wäre in der Kürze der Zeit zu aufwendig. Im Verlauf der großen Veränderungen im neuen Kitagesetz wird die Umsetzung des Zehn-PunktePlans der Koalition stehen. Dabei geht es vor allem um die Schließung der durch die Evaluation aufgedeckten Finanzierungslücke, um die bessere personelle Ausstattung der eingruppigen Kitas – was wirklich erforderlich ist –, um die finanzielle Beteiligung des Landes am Bruttoweihnachtsgeld der Beschäftigten, um die Stärkung der wichtigen Kindertagespflege, und – dieser Punkt ist mir besonders wichtig – um den Einsatz des neuen flexiblen Anstellungsschlüssels für das Personal in den Einrichtungen. Damit werden wir das Personal effektiver einsetzen können und verhindern so ungewollte Schließungen. Wir wollen weg vom starren Betreuungsschlüssel und hin zum flexiblen Anstellungsschlüssel, wie es die Bayern seit Langem erfolgreich machen. Wir werden zum Bürokratieabbau beitragen – und alles, ohne die Eltern durch Beitragserhöhungen weiter zu belasten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir stehen für ein besseres Kitagesetz in Schleswig-Holstein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Birte Pauls [SPD])

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