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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

19.07.2024 Sitzungen 20/65

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich über den Verfassungsschutzbericht 2023 reden werde, möchte ich auf ein aktuelles Ereignis eingehen. (Unruhe – Glocke) Der Landesverband der AfD Schleswig-Holstein wirbt für eine Veranstaltung am 20. Juli, morgen, bei der Organisationen auftreten werden, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet werden. Dazu gehörte bis Dienstag, den 16. Juli 2024, auch die vom Bundesinnenministerium verbotene COMPACT-Magazin GmbH, die sich aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet hat. Was dies für den Landesverband der AfD Schleswig-Holstein bedeutet, wird der Verfassungsschutz zu bewerten haben. Natürlich bereiten sich unsere Sicherheitsbehörden auf die geplante Veranstaltung vor und sammeln und bewerten fortwährend die neuen Lageerkenntnisse. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich – wie immer in diesen Fällen – zum möglichen Zeitpunkt der Veranstaltung und auch zum möglichen Veranstaltungsort nichts sagen darf. Sobald strafbare Handlungen oder vereinsrechtliche Verstöße festgestellt werden, kommen die Strafverfolgungsbehörden ihrem gesetzlichen Auftrag selbstverständlich nach und werden entsprechende Maßnahmen ergreifen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Die vergangenen Wochen und Monate haben uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden angesichts immer komplexerer Lagen ist. Der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem unserer Demokratie nimmt dabei extremistische Bestrebungen in den Blick. Der polizeiliche Staatsschutz erfasst und verfolgt die (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Straftaten der politisch motivierten Kriminalität. Im alljährlichen Verfassungsschutzbericht werden die Entwicklungen und Erkenntnisse aus beiden Bereichen zusammengefasst. Meine Damen und Herren, für das Berichtsjahr 2023 bilden der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der wiederentflammte Nahostkonflikt den sicherheitspolitischen Rahmen. Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine umfassen hierzulande in besonderem Maß die Gefahren durch Cyberangriffe, denn seit Kriegsbeginn mehren sich derartige Angriffe, die Russland zugeschrieben werden. Der Cyberraum bietet eine Angriffsfläche für die Vorbereitung und Durchführung von Spionage- und Sabotageaktivitäten. Das bedeutet eine hohe und stetig zunehmende Gefährdungslage. Deshalb haben wir den Bereich der Spionageund Sabotageabwehr im Verfassungsschutz prioritär eingestuft und personell verstärkt. Dazu haben die terroristischen Angriffe der Hamas gegen Israel und der daraufhin wieder entflammte Nahostkonflikt in Teilen antisemitische Reaktionen der extremistischen Szene im Land herbeigeführt. Diese greift der Bericht gesondert auf. Dazu bleiben die weiteren Entwicklungen in den Bereichen Rechtsextremismus, Reichsbürger und Islamismus besonders erwähnenswert. Im Bereich des Rechtsextremismus geht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung von den Gruppierungen der Neuen Rechten aus. Auf subtile Weise versuchen die Gruppierungen, gesellschaftspolitische Themen mit eigenen Begriffen und Erzählungen zu besetzen, die eindeutig verfassungsfeindlichen Inhalt haben. Das Personenpotenzial im Rechtsextremismus ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen: von 1.220 auf 1.200 Personen. Davon werden 350 Personen als gewaltbereit eingeschätzt. Die Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts – sind hingegen angestiegen, und zwar von 699 Fällen im Jahr 2022 auf 975 im Jahr 2023. Dies entspricht einer Steigerung von fast 40 Prozent. Die Gründe sind vielfältig. So wird zum Beispiel ein großer Teil dieser Straftaten im Internet mit niedrigen Hemmschwellen begangen. Auch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung hat sich durch eine offenbar gesteigerte Sensibilität verändert. Andererseits treffen extremistische Botschaften auf Frust und Enttäuschung in Teilen der Gesellschaft, die durch die Krisen der letzten Jahre Vertrauen in die staatlichen Institutionen und in die Demokratie verloren haben. Auch der Zulauf zur Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter bleibt relativ stark. Das Personenpotenzial betrug in diesem Berichtsjahr 700 Personen und liegt damit knapp 10 Prozent höher als im Jahr 2022 mit 640 Personen. Die gesteigerten Aktivitäten einzelner Gruppierungen aus diesem Spektrum und die hohe latente Gewaltbereitschaft bis hin zu konkreten Umsturzplänen machen auch diese Szene zu einer Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die öffentliche Sicherheit. Währenddessen bleibt die Gefahr von islamistischem Terrorismus in ganz Deutschland unverändert abstrakt hoch. Das Personenpotenzial lag im Jahr 2023 bei 825 Personen und damit nur leicht unter dem Wert von 2022. Diese Bedrohung kann jederzeit durch Ereignisse wie dschihadistisch motivierte Anschläge real werden. Dies wurde uns bei der Messerattacke vom 31. Mai 2024 in Mannheim, bei der ein junger Polizeibeamter ums Leben gekommen ist, schmerzlich vor Augen geführt. Neben der Gefährdung durch die Terrororganisation Islamischer Staat hat aktuell der Ableger, der Islamische Staat Provinz Khorasan, an Bedeutung gewonnen. Die jüngsten Ereignisse im Nahen Osten könnten für einzelne Personen aus der dschihadistischen Szene als moralische Rechtfertigung für Straftaten dienen. Angesichts dieser Gefahrenlage haben die europäischen Sicherheitsbehörden die Fußballeuropameisterschaft in Deutschland besonders eng begleitet. Die 33. Olympischen Spiele in Frankreich stellen eine weitere Herausforderung dar. Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutzbericht macht deutlich: Unser Sicherheitsrahmen hat sich geändert und stellt die zuständigen Behörden vor große Aufgaben. Dabei ist und bleibt ein Leben in Freiheit und Sicherheit Voraussetzung und Grundlage unserer Demokratie. Verfassungsfeindlichen Bestrebungen treten wir deshalb unermüdlich in allen Bereichen entschieden entgegen. Extremismus hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. – Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Protokoll ↗