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Karin Prien

18.07.2024 Sitzungen 20/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wer Musik macht, lernt, nicht zu hassen, wer Musik macht, lernt zu sehen, zuzuhören und zu denken.“ Dieses Zitat stammt von dem Geiger Isaac Stern und verdeutlicht, warum musikalische Bildung für jedes einzelne Kind und für uns als Gesellschaft so wichtig sind. Sie fördert die kognitive Entwicklung und trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche nicht nur akademisch, sondern auch emotional und sozial gut ausgebildet werden. In einer Welt der Krisen und Veränderungen bietet Musik eine Möglichkeit zur Entspannung und zum Ausgleich. Sie kann Stress reduzieren und das emotionale Wohlbefinden verbessern. Auch deshalb sind Musikschulen ein unverzichtbarer Baustein unserer kulturellen Daseinsvorsorge und ein wesentlicher Kooperationspartner von Kindertagesstätten und Schulen, gerade auch mit Blick auf eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung. (Ministerin Karin Prien) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher freue ich mich, dass wir uns hier im Hause fraktionsübergreifend einig sind: Die Musikschulen müssen gestärkt werden, und dazu braucht es auch ein Musikschulfördergesetz. Dieses Musikschulfördergesetz wird kommen, und zwar auch in Zeiten knapper Kassen. Die Situation hat sich natürlich durch das sogenannte Herrenberg-Urteil verschärft, ein Urteil des Bundessozialgerichts, zunächst eine Einzelfallentscheidung und keine Entscheidung, die mit Blick auf alle Musikschulen im Land getroffen worden ist. Dieses Urteil erfordert übrigens in allen Bundesländern, dass man dieses auswertet und sich neue Gedanken über die Strukturen der Beschäftigung an den Musikschulen macht. Man wird sich darüber hinaus auch Gedanken über die Strukturen der Musikschulen im Land überhaupt machen; das findet im Moment gerade statt. Das ist erforderlich, jetzt zu tun, und wird im Übrigen jetzt auch getan. Das braucht Zeit, denn die Wahrheit ist: Das Urteil stammt aus dem Jahr 2022 und ist eben gar kein aktuelles Urteil. Deshalb gibt es verschiedene Dinge, die man in diesem Zusammenhang tun musste und die wir getan haben. Wir haben gemeinsam und im Geleitzug mit den anderen Bundesländern Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung aufgenommen über die Frage, wie man mit Blick auf sozialversicherungsrechtliche Prüfungen zu einem Moratorium kommen kann. Wir haben bisher erreicht, dass jedenfalls bis Oktober 2024 keine Prüfungen stattfinden werden. Wir sind in weiteren Gesprächen. Da wird es um eine Verlängerung des Moratoriums und um die Frage der Rückwirkung gehen. Natürlich ist unser Ziel, die Rückwirkung möglichst zu begrenzen, um gerade keine Rückforderungen an die Musikschulen zu ermöglichen. Ich bin guter Dinge, dass wir hier weitere Erfolge in den Verhandlungen erzielen werden. All das, meine Damen und Herren, ändert nichts daran, dass es hier eine grundsätzliche Klarstellung braucht, wie zukünftig die Beschäftigungsverhältnisse strukturiert werden können. Das ist auch wichtig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise für die Honorarkräfte, für die diese Rechtssicherheit im Augenblick nicht besteht. Und ja, wir haben über dieses Thema in der Koalition intensiv beraten, und zwar in einer Zeit, in der wir eigentlich ja darüber beraten, wo wir überall durch entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen zu Einsparungen kommen können. Eine Debatte über zusätzliche Leistungen aus dem Gesamthaushalt ist in diesem Zusammenhang schwierig. Deshalb bin ich außerordentlich froh und meinen Kolleginnen und Kollegen dankbar, die bereit waren, diesen Weg mitzugehen, dass wir in den letzten Wochen und dann abschließend am vergangenen Dienstag im Kabinett über die Frage einer Übergangslösung für das Jahr 2025 beraten haben. Wir haben uns am Ende darauf verständigen können, nicht nur öffentlich zu sagen, dass wir zusätzlich 1 Million Euro zur Verfügung stellen werden – im Rahmen einer Übergangslösung für 2025 und dann strukturell im Jahr 2026 über das Musikschulfördergesetz –, sondern wir haben uns darüber hinaus darauf verständigen können, dass wir das auch öffentlich sagen. Wie Sie zum Beispiel der Debatte gestern zur Städtebauförderung entnommen haben, reden wir im Augenblick, weil wir noch mitten in den Beratungen sind, eben nicht über Details des Haushalts für das Jahr 2025. Natürlich geht es um die Frage, Herr Habersaat: Was sehen wir in diesem Haushaltsentwurf, der dann im September beschlossen wird, vor? Da soll auch diese Übergangslösung enthalten sein. Wie gesagt, ich bin sehr dankbar, dass ich das heute hier sagen darf, obwohl wir ansonsten hier immer noch mitten in den Beratungen sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe SPD) Ich glaube auch, dass es für die Musikschulen wichtig ist, jetzt diese klare Botschaft zu haben: erstens keine Prüfung bis Oktober 2024 und damit auch keine Nachzahlung mehr im Jahr 2024, und zweitens eben die Million ab 2025. Wir sind dazu übrigens in ausgesprochen guten und konstruktiven Gesprächen mit dem Landesmusikschulverband. Ja, Frau Raudies, ich weiß, wir teilen die Leidenschaft für die kulturelle Bildung. Ich bedauere und übernehme natürlich die Verantwortung dafür, dass meine Pressestelle die Pressemitteilung zu dem Zeitpunkt veröffentlicht hat, als diese Debatte stattfinden sollte. (Beate Raudies [SPD]: Nee, eine halbe Stunde vorher!) – Eine halbe Stunde vor dieser Debatte ist sie mit Sperrfrist verschickt worden. Ich finde, das ist nicht Ausdruck einer Missachtung des Parlaments. Jedenfalls war es nicht so gemeint. Sie hätte aber angesichts der Verlegung der Debatte erst heute (Ministerin Karin Prien) Nachmittag verschickt werden sollen. Insofern tut mir das leid, und dafür übernehme ich die Verantwortung. Meine Damen und Herren, ich glaube darüber hinaus, dass wir uns in der Frage der weiteren Finanzierung der Musikschulen mit den Partnern, die wir an dieser Stelle haben, nämlich den Trägern der Musikschulen und den Kommunen und mit den Eltern, gemeinsam tragfähige Lösungen überlegen müssen. Daran wird kein Weg vorbeiführen. 1 Million Euro sind großartig, aber, Frau Raudies, ich darf das einmal sagen: Die 1 Million Euro ist fast eine Erhöhung der Mittel, die wir jetzt für die Musikschulen zur Verfügung stellen. Wenn ich mir einmal anschaue, wie sich die Dinge im Bereich der Musikschulen entwickelt haben, dann ist es schon spannend, dass wir im Jahr 2017 noch 675.000 Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt haben. In der Küstenkoalition ist eine Erhöhung um 37.000 Euro erfolgt. Wir haben es immerhin geschafft, ohne die zusätzliche Million Euro von 675.000 Euro in 2017 die Unterstützung für Musikschulen in 2024 auf mehr als 1,1 Millionen Euro maßgeblich zu steigern, weit mehr als in den letzten Jahren davor. Deswegen freue ich mich, dass wir gemeinsam für die Musikschulen kämpfen. Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, diesen wirklich signifikanten Aufwuchs, den ich versprochen und für den ich sehr gekämpft habe, zu schaffen. Ich freue mich, dass wir das heute auch sagen konnten. Auch dafür will ich noch einmal ausdrücklich danken. Insofern glaube ich, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Das Musikschulfördergesetz kommt so, wie zuletzt mit dem Ältestenrat vereinbart. So kommen wir langsam, aber sicher dem Schritt näher, auch bei den Musikschulen an die Förderung in den anderen Bundesländern anzuschließen. – Ich bin sehr froh, dass das so weit gelungen ist, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗