Dr. Kai Dolgner
Herr Präsident! Lieber Kollege Lars Harms, das mit dem Sparkassengesetz solltest du noch einmal nachgucken. Ich glaube, das hast du verkehrt verstanden. Die EU-Richtlinie sieht expressis verbis Ausnahmen für kleine Unternehmen vor. Ich bin immer dafür, dass wir aufpassen, dass wir in diesen europakritischen Zeiten nicht Dinge behaupten, die die EU nicht verursacht hat. Das Problem ist, dass wir im Kommunalrecht nicht differenzieren, sondern sagen: Unsere Kommunalunternehmen müssen einen Lagebericht, Nachhaltigkeitsbericht und so weiter vorlegen – wie große Kapitalgesellschaften. Kaum ein kommunales Unternehmen ist eine große Kapitalgesellschaft. (Annabell Krämer [FDP]: So ist das!) Das heißt, dieser zusätzliche Aufwand, den wir die ganze Zeit schon haben, beruht auf Gesetzgebern, die hier in diesem Landtag saßen, und zwar vor mir. Wahrscheinlich ist der Kollege Lehnert der Einzige, der mitschuldig daran ist. Irgendwann damals muss es passiert sein. Wir in der Küstenkoalition haben, als wir die direkten Kontrollrechte gestärkt haben, als wir den Zugriff auf die Aufsichtsräte gestärkt haben, als wir die Berichtspflichten in den Hauptausschüssen gestärkt haben, als wir ein verpflichtendes Beteiligungscontrolling eingerichtet haben, vergessen, die von unseren Vorgängern eingeführte Reißleine – das kommunale Wirtschaften – etwas kritischer zu betrachten. Die kommunalen Unternehmen könnten ja Steuergelder verbrennen. Das regeln wir, indem wir sie wie große Kapitalgesellschaften betrachten. Diesen Teil haben wir einfach nicht rausgestrichen. Den hätten wir damals schon rausstreichen können und sollen. Dann würden wir heute gar nicht darüber reden. Deshalb sage ich in Selbsterkenntnis, dass wir das nicht gemacht haben, obwohl unser verschärftes Controlling völlig unnötig geworden ist. Wirtschaftsunternehmen müssen inzwischen ihren Hauptausschuss selbst aktiv informieren, wenn sie in Schieflage geraten, damit sie keine Überraschungen erleben, etwa, dass sie noch einmal 50 Millionen Nachschuss leisten müssen oder solche Dinge. Genau darum ist es passiert. Deshalb ist das kein Problem der EU-Richtlinie. Die EU-Richtlinie ist eine politische Einigung, die mit großer Mehrheit im EU-Parlament beschlossen wurde. Das ist ein Problem unserer Gemeindeordnung, die kommunale Unternehmen schlechterstellt, ihnen einen höheren Aufwand verursacht, als ihn vergleichbare private Kapitalgesellschaften haben. Ich werbe hier dafür, diese Schlechterstellung, die mit einem hohen Aufwand verbunden ist, komplett zu beenden. Das ist der Grundgedanke. (Beifall SPD)
