Tobias Koch
Kriegen Sie jetzt einen Punkt?) – Nein, das ist eine Richtigstellung von Ursache und Wirkung, dafür kriege ich gar keine Punkte. In meinem ursprünglichen Redetext war das nicht drin, Herr Koch, das können Sie nachher nachlesen. (Beifall SPD) Ich bin dafür, Sachthemen sachlich zu behandeln, aber wenn man mit solchen Albernheiten ankommt und kritisiert, dass eine EU-Richtlinie nach eineinhalb Jahren noch nicht umgesetzt ist – das haben in Europa bisher nur Frankreich und Rumänien geschafft; es gibt andere konservative Regierungen, die das auch noch nicht geschafft haben. Wir haben ausreichend über die Richtlinie gesprochen. Das Problem liegt gar nicht auf EU-Seite und auch nicht auf Ampelseite, das Problem liegt in unserem Kommunalrecht. Während die Richtlinie beim Umfang der Pflichten nach Größenklassen unterscheidet, ist dies wegen der Verweisung der Gemeindeordnung auf die Vorschriften des HGB ausschließlich für große Kapitalgesellschaften bei kommunalen Unternehmen nicht möglich. Mit anderen Worten: Wir diskriminieren nicht in kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften, was das HGB sehr wohl macht. Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen dazu, welche Berichte den Aufwand überhaupt lohnen, indem sie Realitäten ändern, und welche Berichte an der Realität nichts ändern, außer an der Kassenlage desjenigen, den man mit dem Bericht beauftragt hat. Nach 30 Jahren Kommunalpolitik und Tätigkeit in diversen kommunalen Aufsichtsräten setze ich eher auf ein aktives Beteiligungscontrolling, unter anderem durch Hauptausschüsse, sowie die in den Gesellschaftsverträgen verankerten Weisungsmöglichkeiten gegenüber fakultativen Aufsichtsräten. Das war übrigens Kern der Reform des Gemeindewirtschaftsrechts der Küstenkoalition, die ich mitverantwortet habe. Ich bin froh, dass Ihnen diese neuen Kontrollrechte offensichtlich ausreichen, denn die CDU hat das damals abgelehnt. (Beifall SPD und SSW) Wir haben in der Küstenkoalition zusammen die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen ausgeweitet und dafür die Kontrollrechte und Pflichten der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt. Aktives Controlling einer Beteiligung ist etwas völlig anderes als irgendwelche ausufernden Berichte, die nach meiner Erfahrung, je länger sie sind, desto weniger gelesen werden. Insofern begrüßen wir die Initiative von SchwarzGrün, dass sich die Nachhaltigkeitsberichtspflichten unserer kommunalen Unternehmen künftig an den Größenklassen privater Kapitalgesellschaften orientieren sollen. Ich hätte allerdings einen modifizierten Lösungsvorschlag, der das Grundproblem beseitigt. Sie wollen nur eine Ausnahme für den Nachhaltigkeitsbericht in § 102 definieren. Wie wäre es, wenn Sie im selben Satz das „für große Kapitalgesellschaften“ ersatzlos streichen? Damit würden wir die Größenklassen des HGB direkt zur Anwendung bringen, egal, wie der Bundesgesetzgeber zukünftig die Größenklassen und die daraus erwachsenden Pflichten im HGB definiert. Das umschifft elegant das Problem, eine Änderung der Kommunalverfassung zu beschließen, die sich bisher nur auf einen Referentenentwurf beziehen kann, weil sie sich grundsätzlich aufs HGB in der geltenden Form bezieht, und das können wir nicht unterlaufen. Wenn wir das KPG entsprechend überprüfen, könnten wir eine echte Erleichterung und Kostenersparnis ermöglichen, indem wir nicht Gesellschaften einer aufwendigen Prüfung unterziehen, die gemäß § 316 HGB gar nicht prüfungspflichtig wären, die dafür aber zum Beispiel bei kommunalen Abwasserbetrieben gebührenwirksam sind. Ich habe das einmal getestet und nur Zustimmung von anderen erfahrenen Kommunalen bekommen, dass Wirtschaftsprüfer kein aktives Controlling und Management ersetzen. (Dr. Kai Dolgner) Als eine Gesellschaft, deren stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ich damals war, nach der Finanzkrise und der folgenden Niedrigzinsphase in Schieflage geriet, weil das ursprüngliche Finanzierungsmodell auf Erbbaupachtzinsen beruhte, die mit runtergingen, war es schön, die Probleme eineinhalb Jahre später im umfangreichen Prüfbericht zu lesen. Hätten wir erst nach dem Hinweis der Wirtschaftsprüfer gehandelt, hätte es den Bericht gar nicht gegeben, weil die Gesellschaft schon längst pleite gewesen wäre. Zu diesem Zeitpunkt musste man das nämlich alles längst vollzogen haben, das haben wir auch getan, und die Gesellschaft schreibt inzwischen schwarze Zahlen, die noch schwärzer wären, wenn man die Kosten für die externe Wirtschaftsprüfung reduzieren könnte, wo einem im Aufsichtsrat immer die eigenen Geschäftsergebnisse vorgelesen werden. Das ist der unspannendste Teil der Aufsichtsratstätigkeit, selbst in wirtschaftlich tätigen kommunalen Unternehmen. Insofern werbe ich für eine große Lösung, die Ihre sicherlich notwendige, etwas kleinere Lösung inkludiert und die gesetzestechnisch viel schöner ist. Ich freue mich auf lösungsorientierte Beratungen in den Ausschüssen; den vorgeschlagenen Ausschüssen können wir zustimmen. Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Grünen noch den Umwelt- und Agrarausschuss dazu nehmen, immerhin geht es um Nachhaltigkeit. (Zurufe) – Ach, den haben Sie genannt? Dann nehme ich das zurück, dann ist ja alles in bester Ordnung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
