Tobias Koch
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der beste Weg, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, besteht daran, diese gar nicht erst einzuführen. Genau darum geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall CDU – Zuruf FDP: Ha!) Am 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, der Europäischen Kommission in Kraft getreten, mit der Berichtspflichten von Großunternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen geregelt werden. Diese Richtlinie hätte innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das hat die Berliner Ampel mal wieder nicht geschafft. Aber im zweiten Halbjahr könnte es die Bundesregierung möglicherweise noch hinbekommen, denn immerhin gibt es mittlerweile auf Bundesebene einen Referentenent- (Tobias Koch) wurf, sodass die CSRD-Richtlinie möglicherweise zum 1. Januar 2025 in Deutschland in Kraft treten könnte. Sollte es dazu kommen, träte bei uns in SchleswigHolstein, aber auch in einigen anderen Bundesländern die Situation ein, dass durch die bestehende, bereits vorhandene Landesgesetzgebung nicht nur die adressierten Großunternehmen, sondern auch kleine und mittlere öffentliche Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung gezwungen wären. Dieser überraschende Sachverhalt ergibt sich daraus, dass es in § 102 der Gemeindeordnung Kommunen ermöglicht wird, Unternehmen, Gesellschaften zu gründen und sich an diesen zu beteiligen, gleichzeitig aber auch vorgeschrieben wird, dass der Jahresabschluss in diesen Fällen nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften erstellt werden muss. Es wäre also nicht EURecht und auch nicht Bundesgesetzgebung, sondern die bestehende Regelung im Landesrecht, die den Empfängerkreis der CSRD-Richtlinie auch auf kleine und mittlere öffentliche Unternehmen erweitert würde. Dieser Gefahr wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN frühzeitig begegnen. (Beifall CDU – Heiner Rickers [CDU]: Sehr gut!) Wir tun dies, indem wir die Nachhaltigkeitsberichterstattung von den Regelungen des § 102 der Gemeindeordnung ausnehmen, sodass die Vorgaben der CSRD-Richtlinie auf den Empfängerkreis beschränkt werden, der von der EU-Kommission ursprünglich vorgesehen war. Wir wollen kleine und mittlere öffentliche Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Deshalb ist es notwendig, an dieser Stelle das Landesrecht zu ändern. Anders verhält es sich mit Kreditinstituten, die insgesamt unter den Adressatenkreis der CSRD-Richtlinie fallen, wodurch sich Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes mit den darin vorgesehenen Änderungen des Sparkassengesetzes erklärt. Meine Damen und Herren, sie mögen sich jetzt fragen, weshalb wir einen solchen Gesetzentwurf zu diesem frühen Zeitpunkt in das Verfahren einbringen und dazu noch eine öffentliche Debatte bereits bei der ersten Lesung durchführen, obwohl die Bundesgesetzgebung noch nicht einmal vorliegt. Das erkläre ich Ihnen gerne, Herr Kollege Kumbartzky, denn für den Fall des Inkrafttretens der Bundesgesetzgebung zum 1. Januar 2025 fällt ja eine anschließende Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht einfach vom Himmel, sondern die Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten. Das müssten sie jetzt tun. Dafür wären umfangreiche Datenerhebungen bereits in diesem Jahr erforderlich. Deshalb wollen wir den Unternehmen bereits jetzt, zu diesem Zeitpunkt, signalisieren, dass, wenn die Berliner Ampel da endlich einmal zu Potte kommt und das zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sich die kleinen und mittleren Unternehmen nicht darum kümmern müssen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen, sondern wir sie mit dieser Gesetzesänderung davon befreien. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) Es gibt das frühzeitige Signal bereits am heutigen Tag, damit da keine unnötigen Vorbereitungsarbeiten getätigt werden müssen. (Zuruf CDU: Sehr gut!) Unmittelbar nach Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung werden wir dann mit der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfes und der Beschlussfassung dafür sorgen, dass es zu dieser Befreiung kommt, vermutlich irgendwann im Herbst. Meine Damen und Herren, mein Dank gilt dem VSHEW, auf dessen Hinweis wir tätig geworden sind und diese Gesetzesinitiative ergriffen haben. Genauso gilt mein Dank unserem Innenministerium, dass mit einer Formulierungshilfe die Einbringung des heutigen Gesetzentwurfs ermöglicht hat. Bevor jetzt Fragen aus Reihen der Opposition kommen: Es ist eine Formulierungshilfe auf Bitten der Koalitionsfraktionen. Insofern bedurfte es dafür keines Kabinettsbeschlusses, Frau Kollegin. Wir hatten das ja an anderer Stelle schon geklärt. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, zur weiteren Beratung bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf federführend dem Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend dem Umwelt- und Agrarausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
