Dirk Schrödter
Die Präzisierung des Auftrages hat mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag stattgefunden. Im Bereich der Unterhaltung haben wir eine klare Schwerpunktsetzung zugunsten von Bildung, Information, Kultur und Beratung vorgenommen. Letztere wurden deutlich gestärkt. Unterhaltung ist dann zulässig, wenn sie einem öffentlich-rechtlichen Profil folgt. Ich glaube, das ist genau das, was wir alle miteinander im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen wollen und erwarten. Deswegen noch einmal der Hinweis: Gern einmal § 26 des Medienänderungsstaatsvertrags anschauen. Die Länder werden im Reformstaatsvertrag weitergehen. Bildungsangebote werden zukünftig leichter nutz- und auffindbar sein, um das Ziel zu erreichen, diese besser nutzen zu können. Interaktive Kommunikation wird erleichtert – zur Partizipation am demokratischen Prozess, damit wir hier auch stärkere Schwerpunkte setzen. Die geforderten Quotierungen in Ihrem Antrag sind faktisch nicht messbar, und andererseits sind Programmvorgaben – anders als übrigens Programmstreichungen – als Eingriff in die Programmautonomie verfassungsrechtlich mindestens bedenklich, und das wissen Sie. Es ist zudem Aufgabe der Gremien, die Auftragserfüllung zu überprüfen. Deshalb ist die Rolle der Gremien an dieser Stelle mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag weiter gestärkt worden. Zum Punkt regionale Stärkung enthält unser Reformstaatsvertrag, über den ich gerade gesprochen habe, einen konkretisierten Auftrag. Da wird es (Minister Dirk Schrödter) darum gehen, einen noch umfassenderen Überblick über das regionale Geschehen zu geben, die Lebenswirklichkeit der Menschen in den Regionen noch besser abzubilden, als das ohnehin der Fall ist, die Auswirkungen überregionaler Ereignisse auf die Region noch intensiver darzustellen, als das bisher der Fall ist. Transparenz und Kontrolle sind mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag weiter ausgebaut worden, und Vorgaben zum wirtschaftlichen Handeln durchziehen unseren Entwurf des Reformstaatsvertrages, den wir dann, wenn wir ihn als Länder beschlossen haben, auch den Landtagen zuleiten werden. Auch zur Frage moderner Strukturen enthält der Reformstaatsvertrag Vorgaben. Dazu zählt der Abbau von Mehrfachstrukturen, eine gemeinsame Plattform – die ist hier schon angesprochen worden – von ARD und ZDF und die Umsetzung des – so nenne ich es immer – Einer-für-alle-Prinzips, das eine Anstalt sozusagen als Dienstleisterin für andere Anstalten auftritt. Damit heben wir Synergien an dieser Stelle. Der Reformstaatsvertrag macht zudem Vorgaben für ein einheitliches außertarifliches Vergütungssystem. Ziel ist es, das Gehaltsgefüge an den öffentlichen Sektor anzupassen. Wenn ich die Überschrift des Antrags der FDP richtig lese, stelle ich erst einmal fest: Die FDP schließt Beitragserhöhungen nicht aus. – Bislang hatte ich die FDP allerdings so verstanden, dass das entschieden abgelehnt wird. Das ist erst einmal eine neue Kernbotschaft. Ich gehe jetzt nicht noch einmal auf den Fauxpas mit den Gebühren ein, die es seit 2013 nicht mehr gibt. Wir haben seitdem Beiträge. Insofern vielleicht den Antrag noch einmal in dieser Hinsicht spiegeln. Die KEF hat – das ist schon gesagt worden – empfohlen, den Beitrag um mindestens 58 Cent monatlich anzuheben. Ich will nur einmal sagen: Das sind 0,8 Prozent jährlich. Wenn man das anhand der Preissteigerungen spiegelt, kann man sich ein eigenes Bild machen, welche Kostensteigerungen mit solch einer Beitragsanpassung ausgelöst würden. Bei der Empfehlung wurde der Finanzbedarf um 1,8 Milliarden Euro bei der KEF gekürzt. 1,8 Milliarden Euro wurden insbesondere aufseiten des Personalaufwandes und bei der Altersvorsorge gekürzt. Wir sehen also: Wir haben durchaus ein System, in dem ein Externer die Wirtschaftlichkeit anguckt, wo wir schon strenge Maßstäbe an Wirtschaftlichkeit und wirtschaftliches Handeln anlegen. Liebe FDP, wenn Sie über Auftrag reden, müssen Sie auch sagen, auf welchen Sender Sie konkret verzichten wollen. Da ist Ihr Antrag ziemlich dünn. Soll es der Saarländische Rundfunk sein? Soll es Radio Bremen sein? Soll es der gesamte NDR sein? Soll es NDR 1 sein? Soll es NDR 2 sein? Soll es N‑JOY sein? – Sagen Sie doch, wo Sie dort ansetzen wollen, dann können wir darüber diskutieren. Aber Ihr Antrag sagt nichts dazu, und deshalb ist diese Diskussion ziemlich schwierig und Ihr Antrag an dieser Stelle herrlich abstrakt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Hölck [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Gleichzeitig wollen Sie die Werbefinanzierung ausschließen. Das sind zu den 58 Cent noch einmal 1,25 Euro dazu: zwei Euro Unterfinanzierung! Wissen Sie, was Sie da vorschlagen? – Das ist nahezu der gesamte NDR, der nicht mehr finanziert wäre. (Annabell Krämer [FDP]: Aber wir können rechnen!) Nahezu der gesamte NDR oder 40 Landesfunkhäuser von der Größe des Funkhauses in Kiel. So viele Funkhäuser hat die ARD deutschlandweit gar nicht. Insofern überlegen Sie, was Sie da in der Summe in Ihrem Antrag vorschlagen. Das alles passt nämlich nur mittelgut zur der Forderung in Ihrem Antrag, mehr Regionalität zuzulassen. Das funktioniert nicht! Beides passt nicht zusammen! Wir diskutieren dennoch unter den Ländern, mit der KEF das Verfahren zur Beitragsfestsetzung neu zu ordnen. Es geht um ein Rationalisierungsmodell, wo wir einen maßgeblichen Effizienzabschlag von einem Index machen und dann die Beitragshöhe nach einem objektiven Maßstab anpassen. Das halte ich insgesamt für eine sinnvolle Idee und würde eine Anwendung von Indizes an dieser Stelle auch nicht ausschließen wollen. Ich teile insgesamt zwar nicht die Antragsrhetorik der FDP, glaube aber auch nicht – das will ich auch deutlich sagen –, dass wir dann, wenn wir nicht zu mutigen Reformen kommen, wie ich sie vorgestellt habe, zu weiteren Beitragsanpassungen kommen werden. An diesen mutigen Reformen, wie ich sie skizziert habe, arbeiten wir, dazu werden wir einen Staatsvertrag ausarbeiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
