Dirk Schrödter
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Freie und vielfältige Medien, private wie öffentlich-rechtliche, sind für das gesellschaftliche Zusammenleben, für unsere Demokratie von zentraler Bedeutung. Zur Medienlandschaft gehört auch unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Deswegen bin ich so dankbar, dass heute noch einmal ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgegeben wurde, und zwar auch von der FDP. Herr Dr. Buchholz, herzlichen Dank an dieser Stelle dafür. Wir brauchen einen zukunftsfesten und mit hoher Akzeptanz ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Was die Länder und auch unsere Landesregierung angeht, für die ich hier spreche, so sind wir uns darin einig, dass dieser öffentlichrechtliche Rundfunk reformwürdig und auch reformfähig ist. Als Länder haben wir deshalb schon in der Vergangenheit mutige Reformschritte auf den Weg gebracht. Ich erinnere an den Dritten und den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag, mit denen ein weit überwiegender Teil der Forderungen des FDP-Antrages schon umgesetzt wurde. Gleichwohl müssen wir weitere entschlossene Reformschritte beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk angehen. Das werden die Länder auch tun. Wir werden das auf verschiedenen Feldern tun. Wir werden das von A wie Auftrag bis Z wie Zusammenarbeit oder von A wie ARD bis Z wie ZDF tun. Das werden wir auf Basis der Beschlüsse der Rundfunkkommission aus dem Januar 2024 tun. Wir haben unser Reformpaket in vier Kapitel eingeteilt: erstens Konkretisierung des Auftrags und des Angebots, zweitens effiziente Organisation und Strukturen, drittens Good Governance sowie Leitungs- und Aufsichtsstrukturen und viertens Neuordnung des Verfahrens zur Beitragsfestsetzung. Im Einzelnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
