Karin Prien
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, die Debatte kommt tatsächlich gerade ein bisschen sehr juristisch daher. In Wahrheit geht es um ein brennendes sozialpolitisches Thema, es geht um eines der wichtigsten gesellschaftlichen Themen unserer Zeit. Darüber sind sich alle im Klaren, das bestreitet hier – glaube ich – niemand. (Beifall ganzes Haus) – Nicht zu früh freuen. – Wir ringen um nachhaltige Lösungen, wir müssen Lösungen finden, die in der Abwägung dazu führen, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Das ist das Einzige, was wirklich nachhaltig wirken kann. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deshalb ist es das Anliegen der Landesregierung, trotz der extrem angespannten Haushaltslage kurzfristig für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zusätzlich 275 Millionen Euro bereitzustellen. Der Ansturm auf die Fördermittel ist – Gott sei Dank – groß. Ab September 2024 werden wir neue Anträge entgegennehmen können. Dabei denkt die Landesregierung insbesondere auch an die Menschen, die es aufgrund einer Notlage besonders schwer haben, Wohnraum zu finden. Es wird ein eigenes Kontingent für die Förderung von Projekten für besondere Bedarfsgruppen geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Für die Bestandsgruppen gilt – das wissen Sie –: Wir haben neue Rahmenbedingungen für laufende Mietverhältnisse geschaffen, die dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen. Damit der Wohnraum bezahlbar bleibt, haben wir die Kappungsgrenze wiedereingeführt. So haben Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten keine deutlich überhöhten Steigerungen in ihren bestehenden Mietverhältnissen mehr zu befürchten. Erst in der letzten Tagung hat der Landtag ein Wohnraumschutzgesetz verabschiedet, das Mieterhaushalten angemessene Wohnverhältnisse sichert. Zugleich eröffnet dieses Gesetz Kommunen die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum einzudämmen und dadurch Dauerwohnraum zu erhalten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Dennoch bleibt es unbestritten, dass Menschen – trotz verbesserter gesetzlicher Regelungen – in persönliche Notlagen geraten und ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder aus anderen Gründen vor der Wohnungslosigkeit stehen. Wir lassen diese Menschen nicht allein: Im Land gibt es ein Netz von Anlaufstellen für die Wohnungsnotfallhilfe. Eine Beratung kann zum Beispiel dabei helfen, eine Mietschuldenübernahme nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches zu erlangen – das wurde schon angesprochen – oder Zugang zu einer geförderten Wohnung zu erhalten. Denn natürlich soll jede und jeder Einzelne in Schleswig-Holstein ein Zuhause haben und dieses auch behalten. Bleibt einmal die Zahlung der Miete aus und mündet in eine außerordentliche Kündigung – das bedeutet eine Kündigung ohne Fristen –, kann die Situation durch Nachzahlung innerhalb der Schonfrist bereinigt werden. Darüber ist ausführlich gesprochen worden. Die ausgesprochene fristlose Kündigung wird dann unwirksam. Ich will jetzt das juristische Hin und Her nicht wiederholen. Dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung, die an sehr strenge Voraussetzungen und an Fristen gebunden ist. Der Kollege Buchholz und der Kollege Kilian haben über die Unterschiede der Paragrafen 243 und 273 BGB und die BGH-Entscheidung dazu ja im Einzelnen ausgeführt. Aber erst, wenn schuldhaft gegen die Zahlungspflicht verstoßen wird – und immerhin ist die Zahlungspflicht ja die Hauptleistungspflicht des Mieters im Mietvertrag –, ist überhaupt erst die ordentliche Kündigung zulässig. Dann bedarf es auch noch eines persönlichen Verschuldens der Mieterseite, das hat der BGH entschieden. Sie haben es, Herr Kollege Buchholz, ja zitiert und ausgeführt. Das kann zum Beispiel eine unvorhersehbare wirtschaftliche Notlage sein, es kann auch ein unerwarteter Zahlungsausfall des Jobcenters sein. Dann sind die Kündigungsvoraussetzungen der ordentlichen Kündigung nicht erfüllt. (Lukas Kilian [CDU]: So ist das!) Meine Damen und Herren, man kann sagen: Das Kündigungsrecht insgesamt ist für die Vermieterseite bereits heute stark zugunsten des Mieters reglementiert, und das ist auch richtig so. (Ministerin Karin Prien) (Lukas Kilian [CDU]: Genau!) Aber wir brauchen eine Regelung, die in der Balance so abgewogen ist, dass es bei uns im Land weiter Menschen gibt, die bereit sind, in Wohnraum zu investieren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Genau deshalb ist es erforderlich, mit ausgewogenen Instrumenten zu arbeiten, die einerseits erreichen, dass Mieterinnen und Mieter bestmöglich geschützt werden, aber andererseits Anreize für steigende Investitionen und für eine wachsende Attraktivität für Investoren schaffen. Nur so, meine Damen und Herren, kann Wohnungslosigkeit sinnvoll und nachhaltig verhindert werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
