Thomas Hölck
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns allen sollte klar sein: Ein zu geringes Einkommen bei stetig steigenden Lebenshaltungskosten kann zu Überschuldung führen. Dies ist nicht immer sichtbar. Häufig können Menschen aufgrund kurzfristiger zusätzlicher finanzieller Belastungen ihre Mieten nicht mehr zahlen. Damit droht der Verlust der Wohnung. Damit werden die Existenz und die Würde bedroht. Wer Wohnungslosigkeit verhindern will, der muss dafür sorgen, dass der Verlust der Wohnung verhindert wird. (Beifall SPD) Wer sich beraten lässt, wer wieder in die Lage kommt, seine Mietschulden zeitnah zu begleichen, der darf seine Wohnung nicht verlieren. Das Dach über dem Kopf ist so wichtig wie das tägliche Brot. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass durch die Nachzahlung von Mietrückständen innerhalb von zwei Monaten zwar die außerordentliche fristlose Kündigung aufgehoben wird, jedoch eine hilfsweise oder gänzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung weiterhin bestehen bleibt. Dies kann dazu führen, dass Menschen trotz beglichener Miete ihre Wohnung verlieren können. Das muss geändert werden, sehr verehrte Damen und Herren. (Beifall SPD und SSW) In Anbetracht des bereits bestehenden Wohnraummangels in vielen Regionen unseres Landes ist dies nicht nur ungerecht, sondern trägt auch zu einer wachsenden Wohnungslosigkeit bei. Diese müssen wir verhindern. Man fragt sich, warum eine ordentliche Kündigung aufrechterhalten wird, obwohl die Mietschulden beglichen wurden. Da muss man sich mal regelmäßig mit dem Mieterbund und dem Mieterverein unterhalten. Häufig ist es so, dass den Vermietern dank fehlender Mietpreisbremse, die hier von der Mehrheit des Hauses leider nicht gewollt ist, (Thomas Hölck) (Zuruf CDU: Sehr gut!) höhere Neuvertragsmieten winken und sie bei Mietschulden ordentlich kündigen können, um neue Mietverträge schließen zu können. Dies geschieht auch, wenn ein Mieter sich erfolgreich gegen eine Mieterhöhung zur Wehr gesetzt hat. All das sind Gründe, um eine ordentliche Kündigung aufrechtzuerhalten. Ich will den Mietervereinen in diesem Land in diesem Zusammenhang herzlich für ihre Arbeit und für die Beratung der Mieterinnen und Mieter danken. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Unser Antrag zielt darauf ab, diesen Missstand zu beheben, indem man sich für einen Ausschluss der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nach erfolgter Zahlung von Mietrückständen innerhalb der Schonfrist einsetzt. Dies bedeutet, dass Menschen, denen ihre Wohnung aufgrund nicht geleisteter Mietzahlungen außerordentlich fristlos gekündigt wurde, diese auch dann nicht verlieren, wenn sie innerhalb dieser Frist die Miete nachgezahlt haben. Das ist anständig, und das ist menschlich. (Beifall SPD) Es ist an der Zeit, dass jetzt gehandelt wird und dass sichergestellt wird, dass das Recht auf Wohnen für alle Menschen gewährleistet ist, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihren finanziellen Schwierigkeiten. Es ist unsere Verantwortung, diejenigen zu schützen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, die ihre Wohnung durch unglückliche Umstände zu verlieren drohen. Unser Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass Menschen ihre Wohnung nicht aufgrund von Mietrückständen verlieren, wenn sie sich ernsthaft bemühen, ihre Mietschulden zu begleichen. Es geht um diese Mieter, die mit der Mietzahlung nicht im Verzug sein möchten. Es ist eine dringend benötigte Maßnahme angesichts der steigenden Mieten und der Lebenshaltungskosten in diesem Land, die viele Menschen bereits seit Längerem vor enorme Schwierigkeiten stellen. Fast 50 Prozent der wohnungslosen Menschen haben ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden verloren; so steht es im Wohnungslosenbericht 2022. Es ist daher nur klug, Menschen vor dem Verlust der eigenen Wohnung zu bewahren und die viel folgenreichere anschließende Wohnungslosigkeit zu verhindern. Einmal abgesehen von der dann prekären Situation der Betroffenen hat Wohnungslosigkeit auch gesamtgesellschaftlich fatale Folgen, auch was den Beginn einer teils schwierigen Suche nach einer neuen Wohnung angeht. Wenn die beispielhafte Sachlage eines zeigt, dann ist es, dass der Mieter definitiv gewillt ist, bestehende Mietrückstände zu begleichen. Ich appelliere an die Koalition und an die Landesregierung: Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass Sie das Sonderprogramm der sozialen Wohnraumförderung für die von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte fortsetzen wollen. Lassen Sie es gar erst nicht zu diesen Ereignissen kommen! Unterstützen Sie diesen Antrag, und setzen Sie sich gemeinsam mit uns auf Bundesebene für eine Reform der mietrechtlichen Schonfristregelung ein! Dies ist nun wirklich keine unüberwindbare Hürde, kein Hexenwerk, um die Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein vor Wohnungslosigkeit zu bewahren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)
