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Kristina Herbst

20.06.2024 Sitzungen 20/61

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Wir haben gestern über die Große Anfrage zur Gesundheit von Frauen gesprochen. Wir sind mit der Familienstartzeit immer noch mitten im Thema. Worum geht es? – Das EU-Recht schreibt seit 2019 den sogenannten Vaterschaftsurlaub vor, eine mindestens zehntägige Freistellung der Väter oder zweiten Elternteile direkt nach der Geburt, um bei Mutter und Kind sein zu können. Eine intensive Startzeit als ganze Familie nach der Geburt eines Kindes tut allen gut: Vater und Baby, die von Beginn an eine Bindung aufbauen können, den Geschwistern, die auch Aufmerksamkeit erhalten, und der Mutter, die in dieser schönen, aber eben auch sehr schwierigen Anfangsphase die Unterstützung erhält. Die Zeit nach der Geburt ist die Zeit, in der sich eine Familie neu kennenlernt und alle in ihre neuen Rollen hineinwachsen. Wenn eine Familie diese ersten Wochen intensiv zusammen erleben und erkunden darf, dann ist das förderlich für alle und für die Bindung zum Baby. Es ist auch die Zeit, in der erste Rituale aufgebaut werden: zum Einschlafen, Stillen, Wickeln und Waschen. Die Aufteilung dieser Sorgearbeit in der Anfangszeit und die konsequente Beteiligung des Vaters daran wirkt sich darauf aus, ob beide Elternteile ihr Baby auch künftig gemeinsam versorgen und die Care-Arbeit weitestgehend gleichgestellt untereinander aufteilen werden. Eine Freistellung nach der Geburt für den Vater oder die Partner_innen ist also relevant dafür, wie sich die geschlechtliche Aufteilung der Care-Arbeit und damit die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt in unserer Gesellschaft entwickeln wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ein neugeborenes Baby kommuniziert permanent mit seiner Umgebung. Es braucht Eltern, die jederzeit reagieren können und ihm Sicherheit geben, die versuchen zu erraten, was es eigentlich gerade braucht. In dieser Phase da zu sein und dem Baby zu zeigen „Ich höre und verstehe dich!“, kann viel in der Bindung zum Kind, für seine spätere Resilienz und seine Entwicklung bedeuten. Auch deshalb bin ich sehr für die Einführung einer Familienstartzeit auf Bundesebene. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Noch ein Punkt ist wichtig: Eine Frau kommt bei der Geburt ihres Kindes an ihre Grenzen, erlebt Schmerzen, die weit, weit über das hinausgehen, was vorstellbar ist, und nicht selten auch traumatisierende Momente. Ich kenne das. Viele Frauen kennen das. Das Wochenbett hat lange Tradition, und es heißt nicht umsonst Wochenbett. Die Gebärende soll im Bett liegen bleiben, sich erholen, die Geburt verarbeiten können und beginnen zu heilen – innerlich und äußerlich, und im besten Fall sechs bis acht Wochen. (Catharina Johanna Nies) Wenn am Anfang keine Unterstützung da ist, dann passiert Folgendes: Eine Frau, die gerade erst entbunden hat, wird bereits am ersten Tag aus dem Bett aufstehen und ihren Heilungsprozess zurückstellen. Die Rückbildung ihres Körpers wird leiden, und die gesundheitlichen Konsequenzen kommen Jahre später. Um dies zu vermeiden, hilft es, wenn beide Elternteile am Anfang nach der Entbindung zu Hause sind, mindestens für die ersten zwei Wochen, eigentlich länger. In Finnland sind es neun Wochen Freistellung für die Partner_innen, in Spanien vier Wochen. Wir vergessen das manchmal, aber Mutterschutz ist kein technischer Begriff, der nur finanzielle Rechte beschreibt. Mutterschutz ist ein staatliches Schutzinstrument für Hochschwangere und für Frauen, die im Wochenbett liegen und Zeit brauchen, um die körperlichen, psychischen und seelischen Belastungen zu verarbeiten, die hinter ihnen liegen. Dafür benötigen sie Unterstützung. Wenn es der Vater sein kann, der die Familienstartzeit nimmt, dann ist das wunderbar. Ebenso wichtig finde ich, dass bei der Einführung auch die Situation Alleinerziehender mitgedacht wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Deutschland sollte mindestens eine zweiwöchige Familienstartzeit bei vollem Lohnausgleich für Väter oder Partner_innen oder Vertrauenspersonen ermöglichen, weil wir damit gesellschaftlich viel für die Gleichstellung und für die Gesundheit gewinnen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass die EUVereinbarkeitsrichtlinie dies seit 2019 verbindlich vorschreibt und Deutschland verpflichtet gewesen wäre, den sogenannten Vaterschaftsurlaub bereits bis Ende 2022 in nationales Recht umzusetzen. Das muss dringend nachgeholt werden. Mit dem vorliegenden Antrag beauftragen wir unsere Landesregierung, sich intensiv für eine Einigung auf Bundesebene einzusetzen. Ich danke der SPD, dass sie das Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt hat, und hoffe, dass wir unseren Alternativantrag hier heute gemeinsam beschließen. – Viele Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗