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Kristina Herbst

20.06.2024 Sitzungen 20/61

Für die Landesregierung hat nun die Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist viel gesagt worden, deswegen werde ich vieles aus meinem Sprechzettel weglassen und mich auf die wesentlichen und mir besonders wichtigen Punkte konzentrieren. Wir haben gehört, Lachgas ist beim medizinischen Einsatz wichtig und wird auch außerhalb der Medizin verwendet. Beim medizinischen Einsatz für Narkoseeinleitung, Betäubung oder Linderung kurzzeitiger bis mittlerer Schmerzen ist es wichtig und richtig. Das Problem liegt im nichtmedizinischen Bereich, wo Lachgas als Treibmittel in Spraydosen und Sahnespendern, aber auch zum Aufblasen von Luftballons verwendet wird. Hier liegt das große Problem. Wie sieht es mit Zahlen aus? Haben wir Zahlen über den Konsum, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zum frei verkäuflichen Lachgas? Belastbare Zahlen für Deutschland und SchleswigHolstein gibt es nicht. Es gibt aber eine repräsentative Studie zur Befragung von Frankfurter Schülerinnen und Schülern. Demnach gaben im Jahr 2022 17 Prozent der 15- bis 18‑Jährigen an, mindestens einmal Lachgas konsumiert zu haben, im Jahr 2020 waren es noch 7 Prozent. Das ist ein Anstieg von 7 auf 17 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Daran wird deutlich, dass wir hier ein Problem haben. In Schleswig-Holstein haben wir nur Rückmeldungen von Suchtpräventionskräften, die uns darüber informieren, dass in Kiel und Lübeck ein vermehrter Konsum zu beobachten ist. Auch hier haben wir einen kontinuierlichen Anstieg. Das Problem liegt – wie ich sagte – in der nichtmedizinischen Verwendung von Lachgas und der freien Zugänglichkeit. Man kriegt es in Geschäften, man kriegt es im Onlinehandel, und man kriegt es – wie wir gehört haben – in Niedersachsen sogar an Snackautomaten. An all diesen Stellen kann man auch noch größere Behältnisse kaufen, die relativ preisgünstig sind, und dementsprechend kommt es zu dem Problem. Wir sind uns alle einig, dass wir hier etwas tun müssen, und es tut sich bereits etwas. Eine Maßnahme haben wir bereits gehört: Der Bundesrat hat am Freitag, dem 14. Juni 2024, eine Entschließung gefasst. In dieser Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Verkauf von Lachgas insbesondere an Kinder und Jugendliche so weit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird. Die Bundesregierung soll dabei prüfen, inwieweit dieses Ziel mit der Aufnahme von Lachgas in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erreicht werden kann. Der Bundesgesundheitsminister hat sich im ARDMorgenmagazin positiv dazu geäußert. Es gibt allerdings nichts Konkretes, nichts Schriftliches. Er hat gesagt, es werde schnell eine Regelung kommen, und der Vorschlag mit der Anlage des Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetzes sei eine Option. Das ist allerdings nicht das Einzige, was sich derzeit tut. Ich darf berichten: Bereits Mitte März dieses Jahres hat die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden – kurz: AOLG – einen einstimmigen Beschluss gefasst und die AG Suchthilfe beauftragt, einen Beschlussvorschlag mit konkreten Maßnahmen zur Regulierung festzulegen. Daraufhin hat sich eine Unter-AG Lachgas konstituiert, und diese Unter-AG hat gestern zum ersten Mal getagt. Wir haben also eine Unter-AG bei der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden, die derzeit konkrete Vorschläge für die Regulierung ausarbeitet, die dann wahrscheinlich noch zu den Vorschlägen in der Bundesratsinitiative als Option dazukommen. Sie sehen, es tut sich etwas auf den verschiedenen Ebenen. Ich bin dankbar für die heutige Debatte im Landtag. Sie gibt uns allen einen starken Rückenwind in dieser Sache. – Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Protokoll ↗