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Kristina Herbst

20.06.2024 Sitzungen 20/61

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hamburg und SchleswigHolstein sind in der Gesundheitsversorgung eng miteinander verbunden. Das gilt auch für den stationären Bereich, insbesondere in den grenznahen Gebieten. Viele Schleswig-Holsteiner lassen sich – das haben wir gehört – in Hamburger Krankenhäusern behandeln; das gilt aber auch in umgekehrter Richtung. Ich nenne Ihnen ein gutes Beispiel, das Sie wahrscheinlich alle kennen: die LungenClinic Großhansdorf. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Ungefähr die Hälfte der Patientinnen und Patienten der LungenClinic Grosshansdorf kommt aus Hamburg. Die Patientinnen- und Patientenströme verlaufen unabhängig von Ländergrenzen. Grund ist die in unserem Sozialgesetzbuch verankerte freie Arztwahl. Auch die Fachkräfte treffen ihre Arbeitsstandortwahl unabhängig von Ländergrenzen. Menschen aus Schleswig-Holstein sind in Hamburger Krankenhäusern tätig und umgekehrt. Das heißt, beide Seiten profitieren voneinander. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SSW und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Bei der Beantwortung der Frage, ob man voneinander profitiert, muss man nicht nur die Gesundheitsversorgung in den Blick nehmen, sondern auch gesundheitswirtschaftliche Aspekte einbeziehen. Wir haben es gehört: Schleswig-Holstein und Hamburg hatten ab 1998 in Teilen eine gemeinsame Krankenhausplanung. Es war so – Herr Kollege Garg hat es dargestellt –, dass wir im Krankenhausplan Schleswig-Holstein Planungsbetten in Hamburger Krankenhäusern auswiesen und umgekehrt. Das hatte dann auch Auswirkungen auf die Investitionskostenfinanzierung. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Schleswig-Holstein hat Investitionen in der Asklepios Klinik Nord – Heidberg gefördert, und Hamburg hat Investitionen in der LungenClinic Großhansdorf gefördert. Einvernehmlich haben sich die beiden Länder dann aber im Jahr 2018 darauf verständigt, die gemeinsame Krankenhausplanung wieder zu entflechten und zu beenden. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Seit Anfang 2019 gab es daher auch keine Aufnahme von Krankenhäusern in die jeweiligen Krankenhauspläne des anderen Landes mehr. Hintergrund war, dass die gemeinsame Krankenhausplanung bei den damals anstehenden Investitionen in Heidberg und Großhansdorf zunehmend Probleme bereitete. So waren die Regularien, nach denen beide Länder förderten, sehr unterschiedlich. Darüber hinaus gab es aufgrund damals neuer bundesgesetzlicher Vorgaben zur Standortdefinition das Problem, dass die Hamburger Krankenhäuser als zusätzliche Standorte ausgewiesen werden mussten und umgekehrt. Und nicht zuletzt gab es Bundesvorgaben, zum Beispiel planungsrelevante Qualitätsindikatoren, die wesentlich intensivere Abstimmungsprozesse nach sich gezogen hätten, ohne dass dies nach damaliger Einschätzung einen positiven Effekt auf die Patientinnen- und Patientenversorgung gehabt hätte. Das heißt: Seit 2019 haben wir keine offizielle gemeinsame Krankenhausplanung mehr; trotzdem besteht weiterhin ein guter Austausch mit Hamburg. Ich nenne Ihnen dafür ein konkretes Beispiel. Es gibt Kooperationen zwischen einzelnen Krankenhäusern, zum Beispiel zwischen dem Krankenhaus Reinbek und dem Universitätsklinikum HamburgEppendorf. Darüber hinaus haben wir uns mit unseren Hamburger Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Taskforce Notfallversorgung intensiv abgestimmt. Alle unsere Erfahrungen zeigen, dass dieser Austausch richtig und wichtig ist. Wir möchten auf diesem Austausch jetzt aufbauen. Wir planen, beispielsweise Versorgungsdaten über die Ländergrenzen hinweg auszutauschen, damit wir eine abgestimmte Bedarfsplanung durchführen können. Unser Ziel ist, dass wir die Patientinnenund Patientenströme, von denen wir nicht immer genau wissen, in welche Richtung sie gehen, besser erfassen und dann die Planungen darauf abstimmen. Anfang Juni habe ich mich mit der Hamburger Senatorin Melanie Schlotzhauer und dem niedersächsischen Gesundheitsminister Andreas Philippi ausgetauscht. Ein Thema war der Datenaustausch, und ein weiteres Thema war, welche Möglichkeiten es für eine verstärkte Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der jetzt anstehenden Änderungen auf bundes- und auch auf landesgesetzlicher Ebene gibt. Es waren konstruktive Gespräche, die wir auf allen Ebenen fortsetzen werden. Was eine gemeinsame Investitionskostenfinanzierung betrifft, so bin ich ausgesprochen zurückhaltend – nicht nur angesichts knapper finanzieller Ressourcen, sondern vor allem angesichts der Schwierigkeiten, zwei oder – wenn wir Niedersachen hinzunehmen – sogar drei unterschiedliche Finanzierungssysteme miteinander zu koordinieren. Ich denke, es ist besser, wenn wir die Planung anhand der Daten aufeinander abstimmen, Schwerpunkte unter den Kliniken vereinbaren und abstimmen, wer wo was macht, aber keine gemeinsame Investitionskostenfinanzierung vorantreiben. Ich komme zum Schluss. Uns alle eint das Bestreben, eine optimale Versorgung unserer Patientinnen und Patienten unabhängig von Ländergrenzen zu gewährleisten. Ich danke für diesen Antrag. Ich hoffe, ich habe zeigen können: Wir sind dran und werden in diese Richtung weitermachen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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