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Hauke Hansen

CDU 20.06.2024 Sitzungen 20/61

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für eine optimale Patientenversorgung in Krankenhäusern gibt es eine Vielzahl an Faktoren. Ein Teil dieser Faktoren lässt sich durch Handlungen auf Landesebene direkt beeinflussen. Ich denke da zum Beispiel an die eben schon angesprochenen Krankenhausinvestitionskosten. Schleswig-Holstein hat in diesem Bereich in den letzten Jahren viel getan und viel Geld investiert. Trotzdem wissen wir heute noch nicht genau, wie wir einige Bauvorhaben in den kommenden zehn Jahren finanzieren sollen. Das ist mehreren Faktoren geschuldet. Auch durch eine hohe Dynamik bei den Baupreisen ist eine seriöse Bauplanung und Baupreisfinanzierung über einen Zeitraum von zehn Jahren praktisch nicht möglich; und die Bauvorhaben, die sich aus der Lauterbach-Reform möglicherweise zusätzlich ergeben, kommen noch obendrauf. Vor diesem Hintergrund ist es extrem sinnvoll, dass man bei der Krankenhausplanung über Landesgrenzen hinwegdenkt, sich mit seinen Nachbarn unterhakt, zusammentut und abstimmt, teure Doppelstrukturen vermeidet. Selbst wenn man sagen würde, Geld spielt keine Rolle, das lassen wir jetzt mal außer Acht, ist zu sehen: Eine abgestimmte Krankenhausplanung hilft auch bei ganz anderen Themen. Ich nenne hier den Fachkräftemangel und GBA-Vorgaben bei den Mindestmengen. Zusammengefasst: Eine länderübergreifende Planung ist für alle Patientinnen und Patienten gut und wichtig, egal ob sie aus Schleswig-Holstein oder aus Hamburg kommen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der Gedanke ist tatsächlich nicht neu. Am 11. Mai 2023 hat dieses Hohe Haus die Drucksache 20/1001 beschlossen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Antrag von CDU und Grünen: „Darüber hinaus unterstützt der Landtag ausdrücklich den angestoßenen Dialog mit der Freien und Hansestadt Hamburg und bittet die Landesregierung, den konstruktiven Austausch zu Landesgrenzen überschreitenden Kooperationen und zur Planung u. a. von Geburtshilfekapazitäten fortzusetzen.“ Meine Damen und Herren, eine abgestimmte Planung hilft uns, Doppelstrukturen zu vermeiden und die medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen. In der Vergangenheit hat es bereits eine enge Abstimmung zwischen den Ländern gegeben – Heiner Garg hat das eben angesprochen –: Bis 2019 wurden gemeinsame Kapazitäten von Schleswig-Holstein und Hamburg auch in den Planungsblättern der einzelnen Krankenhäuser berücksichtigt. Doch dann gab es einen Wechsel: Kapazitäten in schleswig-holsteinischen Krankenhäusern, die ursprünglich im Landeskrankenhausplan Hamburg ausgewiesen waren, wurden in den Landeskrankenhausplan Schleswig-Holstein übernommen. Der Grund dafür war, dass gemeinsame Investitionen, (Hauke Hansen) die aufgrund einer gemeinsamen Planung von Hamburg und Schleswig-Holstein zu erbringen waren, zunehmend schwieriger wurden, unter anderem weil Hamburg und Schleswig-Holstein zwei unterschiedliche Systeme bei den Vorgaben für die Investitionskostenfinanzierung hatten. Durch die aktuelle Berichterstattung des Hamburger Abendblatts wird deutlich, dass Hamburg derzeit nicht von einem wechselseitigen Profit im Bereich der gemeinsamen Patientenversorgung ausgeht. Der Artikel bezieht sich auf eine mögliche Neuverteilung der anfallenden Investitionskosten. Hamburg begründet diesen Vorstoß damit, dass die Hamburger Krankenhausstrukturen einen hohen Anteil schleswig-holsteinischer Patientinnen und Patienten mitversorgen würden. Meine Damen und Herren, wir – ich kann da, glaube ich, alle Fraktionen einschließen – Schleswig-Holsteiner schreiben unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht vor, wo sie sich medizinisch versorgen lassen müssen und versorgen lassen wollen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das will doch keiner!) Das ist auch nicht richtig. Darum müssen wir das auch im Sommer bei der anstehenden Planung der Versorgungsbedarfe berücksichtigen. Die Zahlen über die Patientenströme in der Versorgungsbedarfsanalyse bilden die Grundlage für die Diskussion in den kommenden Wochen. Ich bitte Sie daher, den FDP-Antrag an den Sozialausschuss zu überweisen, um hier fundiert auf Basis der Zahlen, die wir noch erhalten werden, beraten zu können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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