Sybilla Nitsch
Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ja, wir müssen anerkennen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betreten wir Neuland in Schleswig-Holstein. Das muss ganz klar gesagt werden. Eine Landesanstalt Schienenfahrzeuge für Schleswig-Holstein mit dem Namen ZUG.SH hat es bei uns noch nicht gegeben. Aber man muss auch sagen, und das hat das Fachgespräch deutlich gemacht: Wir sind nicht die Einzigen, die sich auf den Weg machen. Andere Bundesländer haben schon sehr gute und umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Aus diesen Erkenntnissen heraus können wir viele Vorteile für das Land, für die Streckenbetreiber und insbesondere für die Passagiere sehen, also die Fahrgäste, und die sollten immer im Fokus stehen. Was steckt also dahinter? Wir haben in den letzten Jahren unabhängig davon, dass wir das Netz Mitte bedienen müssen, viele Erfahrungen damit gemacht, dass Fahrzeugmaterial ausgefallen ist oder dass gerade die privatwirtschaftlichen Leasingfirmen häufig nicht in der Lage waren, das Material kurzfristig wieder bereitzustellen. Davon kann man bei der Marschbahn definitiv ein Lied singen. Die Leidtragenden waren an der Stelle nicht unbedingt wir, sondern die Passagiere, denn die stehen immer da und müssen sich mit diesen Sachen auseinandersetzen. Deswegen denken wir, dass der landeseigene Fahrzeugpool mehrere Ziele erreicht: Man beschafft das Fahrzeugmaterial und erhält den Wert, aber man trägt auch dafür Sorge, dass dieser Fahrzeugpool bewirtschaftet wird. Das ist jetzt natürlich der Auslöser für das Netz Mitte. Wir können uns aber vorstellen, dass in Zukunft auch andere Flotten in den Fahrzeugpool eingehen können. Durch den Fahrzeugpool können wir vor allem eines sicherstellen, nämlich dass Zugausfälle vermieden werden und dass man eine Sicherheit hat, die das Land ganz anders kontrollieren kann, indem auf diesen Pool zurückgegriffen wird. Ein weiterer Vorteil entsteht bei der Streckenvergabe. Das wurde bereits genannt. In Bezug auf die Vorlaufzeit zur Betriebsaufnahme kann man durchaus verkürzende Prozesse einsetzen, weil man das Zugmaterial anders bestellt. Wir schaffen andere Ansätze bei der Vergabe, das ist ganz deutlich, und das ist auch ein Punkt für uns, weil wir Anbieter in das Verfahren einbeziehen können – beziehungsweise diese können sich bewerben –, die bisher nicht das nötige Kapital zur Finanzierung von Schienenfahrzeugen hatten. Das kann die Attraktivität unseres Schienenpersonennahverkehrs steigern. Für uns ist ganz wichtig: Wir müssen die Passagiere und die Daseinsvorsorge stärker in den Fokus nehmen. Darum muss es doch gehen, bei all den De- (Sybilla Nitsch) batten, die wir zum Beispiel schon vorhin geführt haben. Wir haben ein wirklich desolates System. Daher müssen wir sagen, dass wir diese Option sehr sinnvoll finden und die Gründung der Landesanstalt begrüßen. Ja, es ist davon zu reden, dass das ein hohes Stammkapital ist. Da wurden die Finanzpolitiker natürlich hellhörig. Wir haben uns sehr umfassend mit der Schuldenbremse befasst. Bei den Beratungen hat man das Augenmerk auch darauf gehabt, dass das Ganze safe und mit der Schuldenbremse vereinbar ist. Daher denken wir, dass die Kreditaufnahme in Bezug auf die Schuldenbremse unbedenklich ist. Man kann sagen: Der Umstand, dass es eine AöR wird, bringt einen Vorteil für den Landeshaushalt. Für uns ist auch das kein unerheblicher Punkt. Also, mit der Anschaffung eines Fahrzeugpools haben wir in Zukunft wirklich weitere Vorteile. Wir sehen die Möglichkeit für Sammelbestellungen. Das sind natürlich auch Erfahrungen aus den anderen Ländern, das muss man sagen, weil man dort schon weiter ist. Baden-Württemberg hat ein sehr attraktives System geschaffen. Das heißt, wir können beim Zugmaterial eine ganz neue Qualitätsoffensive starten, die dann am Ende den Passagieren zugutekommt. Die Bewirtschaftung der Fahrzeuge ist eine weitere Aufgabe der Landesanstalt. Hier sehe ich einige Vorteile, weil wir mit unseren Werkstätten hier im Land schon platziert sind, zum Beispiel in Neumünster und vor allen Dingen in Husum. Dort können wir Kapazitäten schaffen, und wir können Sicherheit für das qualifizierte Personal vor Ort schaffen, das dann entsprechend abgesichert ist durch längere Laufzeiten. Aus Sicht des SSW ist das Risiko mit der Errichtung einer Landesanstalt ZUG.SH überschaubar. Natürlich nur solange der Bund die Regionalisierungsmittel weiter an das Land zahlt, aber wir haben heute eine juristische Lehrstunde bekommen, dass das immer der Fall sein wird und dass dieser Beitrag kommt. Von daher entsteht in dem Sinne kein Mehrbedarf für uns, sondern ein Minderbedarf, und das muss man an der Stelle betonen. Wie ich schon eingangs sagte, für uns geht es um die Passagiere, um die Pendler im Land und um die Daseinsvorsorge, und das muss im Zentrum stehen. (Beifall SSW)
