Marion Schiefer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Opfer einer Gewalttat wird, (Marion Schiefer) fühlt sich zusätzlich zu seinen unmittelbaren Verletzungen oftmals fremdbestimmt, verunsichert, wie gelähmt, ohnmächtig, mitunter sogar aus der aktiven Lebensgestaltung gedrängt. Es ist unsere Verantwortung als Staat, den Opfern bei der Bewältigung der Folgen ihres erlittenen Unrechts besser als früher zu helfen und sie im Wust der Antragstellungen damit nicht alleinzulassen. (Beifall CDU) Das neue SGB XIV wurde gerade auch geschaffen, um das Recht der Opferentschädigung an den Bedarfen der Betroffenen, insbesondere der Opfer von Gewalttaten einschließlich schwerwiegender psychischer Gewalt, auszurichten. Ihre Ansprüche umfassen nunmehr breite Teilhabe, Wiedereingliederung und individuellen Schadensausgleich. Neben erhöhten Entschädigungssummen wurden die Schnellen Hilfen als niedrigschwellige Angebote eingeführt. Medizinische und pflegerische Leistungen wurden angepasst und umfassen nun auch die oft so notwendigen Mehrleistungen bei den psychotherapeutischen Maßnahmen. Diese Änderungen im Entschädigungsrecht sind außerordentlich wichtig. Als Land sorgen wir nun dafür, dass die Menschen, die Opfer wurden, auch zu ihrem Recht kommen. Die Landesregierung hat mit dem vorgelegten Bericht zum Opferentschädigungsrecht deutlich gemacht, welch hohen Stellenwert die Rechte der Opfer von Gewalttaten bei uns in SchleswigHolstein haben. Wir hatten bereits vor dem neuen Gesetz eine Infrastruktur des Opferschutzes, die uns nun die Implementierung deutlich erleichtert. Darauf können wir stolz sein. Mit der verbesserten Öffentlichkeitsarbeit findet man nun als Betroffener in einer Ausnahmesituation schneller und einfach die relevanten Informationen. Mit dem Fallmanagement bekomme ich nun einen festen Ansprechpartner, der mir als Betroffenen im gesamten Antrags- und Leistungsverfahren zur Seite steht. Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahme eine Vielzahl von Betroffenen überhaupt erst in die Lage versetzt, ihre Anträge zu stellen und sie in einer Form zu stellen, dass die relevanten Umstände vorgetragen werden, die zu einer Bewilligung führen. Wir sind froh über die Kolleginnen, die sich im Landesamt konkret dieser Aufgabe widmen, und werden darauf achten, ob die hohen Ablehnungszahlen wegen fehlender Mitwirkung nun zurückgehen. Die Verfahren zur Entschädigung von Opfern dauern noch immer viel zu lange. Wenn die schleswigholsteinische Opferschutzbeauftragte, Frau Stahlmann-Liebelt, davon berichtet, dass Anträge von Opfern aufgrund der Bearbeitungsdauer zurückgezogen werden, dann ist das nicht unser Anspruch. Zwar ist die durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich der Bundesländer nicht überdurchschnittlich lang, gleichwohl sollte Schleswig-Holstein hier zugunsten der von Gewalttaten Betroffenen besser werden. (Beifall CDU – Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann müsstet Ihr das Geld dafür geben!) Die zusätzlichen fünf Stellen für das Landesamt für soziale Dienste im Jahr 2023 zur Umsetzung des SGB XIV waren angesichts der herausfordernden Haushaltslage keine Selbstverständlichkeit, aber ein wichtiger Schritt zu kürzeren Verfahren. Die ersten Berührungspunkte für die Opfer von Gewalttaten sind häufig die Kollegen der Polizei und Justiz. Die zuständigen Ministerien arbeiten daran, dass die Opferschutzrechte noch stärker in den Ausund Fortbildungen dieser Bereiche verankert werden, um das Bewusstsein für die Opfer zu schärfen und eine valide Kenntnis über die Angebote zur Hilfeleistung zu bieten. Dies erachten wir für wichtig. Dankenswerterweise gibt es eine großartige Unterstützung der Opfer von Gewalttaten durch Opferschutz- und Opferhilfeorganisationen. Ihr Engagement und das ihrer Ehrenamtler ist kaum zu bemessen. Daher ist es wichtig, mit ihnen den regelmäßigen Austausch zu suchen. Der Runde Tisch mit den Opferhilfeorganisationen ist hierzu ein probates und erfolgreiches Mittel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht zum Opferentschädigungsrecht zeigt auf, worauf wir in den nächsten Jahren ein Auge haben müssen, ob nämlich die getroffenen Maßnahmen so nutzbringend wie beabsichtigt sind. Der Kollege Dirschauer hat einige sehr richtige Punkte angesprochen. Dies wollen und werden wir in engem Austausch mit den Opferschutz- und Opferhilfeorganisationen sowie der Opferschutzbeauftragten tun und machen deutlich: In Schleswig-Holstein stehen wir ganz lebenspraktisch an der Seite der Opfer von Gewalt. Mit Ihrem Verfahrensvorschlag sind wir selbstverständlich einverstanden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW])
