Dr. Kai Dolgner
Nachdem wir eben festgestellt haben, dass ich es richtig zitiert habe, war es mir ehrlich gesagt wegen Ihres Stils schon fast keine Korrektur mehr wert, aber da Sie das weiterbetreiben – das ist wirklich aktives Nebelkerzenwerfen –: Ich habe mich dagegen gewendet, dass Herr Petersdotter behauptet hat – deshalb finde ich den Applaus eben auch etwas komisch –, dass der ÖPNV eine Länderaufgabe sei. Das steht im Regionalisierungsgesetz expressis (Lukas Kilian) verbis – ich will es nicht wiederholen – im Satz 2 nicht so drin. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Er hat behauptet, dass es eine Bundesaufgabe ist. Jetzt hat er mich selbst verwirrt. Er hat behauptet, dass es eine Bundesaufgabe sei. Im Regionalisierungsgesetz in § 5 steht klar drin – deswegen habe ich den Satz 1 und den Satz 2 hier zitiert –, dass es eine Länderaufgabe ist, zu der der Bund einen Beitrag leistet. Das war vollkommen korrekt. Das war weder janusköpfig noch lasse ich mir von Ihnen hier irgendwelche medizinischen Dinge unterstellen – und es sind Unterstellungen, die Sie hier äußern. Denn Sie wollen nämlich davon ablenken – dafür muss der Kollege Petersdotter sogar dankbar sein; das war ja der Punkt –, dem Bund die Hauptverantwortung zuzuschieben, wobei es im Regionalisierungsgesetz sehr eindeutig steht, dass es eine Länderaufgabe ist und die Bundesbeiträge – auch das habe ich zitiert – in den weiteren Absätzen genau und planbar definiert sind. Sie haben sich übrigens – der Kollege Buchholz hat auch darauf hingewiesen – seit Februar gar nicht geändert, weil sie gesetzlich festgelegt sind. Wenn Sie glauben, die Debatte so führen zu können, dann haben wir hier einen interessanten Stil – selbst für einen Generalsekretär. – Herr Dr. Dolgner, hier bin ich Landtagsabgeordneter, (Christopher Vogt [FDP]: Herr Sekretär!) aber ich muss Ihnen sagen: Sie haben das wie immer knackig und präzise vorgetragen. Wenn man das jetzt insgesamt zusammenfassen kann, stellen wir fest: Der Bund ist grundgesetzlich nach Artikel 106 a verpflichtet, den Ländern einen Betrag aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen. – Dadurch wird es nicht Bundesaufgabe. (Zuruf Beate Raudies [SPD] – Zuruf SPD: Ja, genau!) – Das Zur-Verfügung-Stellen von Steuermitteln ist im Grundgesetz geregelt. (Unruhe SPD – Zuruf FDP: Verschwendung von Steuermitteln!) – Ich verstehe gar nicht, wie das Zitieren des Grundgesetzes so eine Unruhe bei Ihnen auslösen kann. Sie sind doch ein Verfassungsfreund. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Nein, Ihre Unterstellungen!) Also, Artikel 106 a Grundgesetz sagt: Wir stellen einen Betrag zur Verfügung. (Annabell Krämer [FDP]: Notkredite!) Dann stellen wir landauf, landab in ganz Deutschland fest: Dieser Betrag ist zu niedrig, um die Aufgaben zu erfüllen. Das stellt auch die Ampel bei der Erstellung ihres Koalitionsvertrages fest und sagt deswegen: Wir wollen die Länder und Kommunen in die Lage versetzen, Attraktivität und Kapazitäten zu erhöhen. Dann gibt es einen Koalitionsausschuss, der erfindet ein 9‑Euro-Ticket. Das wird dann im Überschwang der Gefühle verlängert und ähnliches. Da gibt es dann ein 49‑Euro-Ticket. Die Länder stimmen mit ein. Der Bund sagt jetzt nur: Das Geld, das ich euch zur Verfügung stelle, erhöhen wir deswegen nicht zwingend, sondern dass sind die Regionalisierungsmittel. Deswegen, Herr Kollege, ist es eben wichtig – – (Abgeordneter Dr. Kai Dolgner [SPD] entfernt sich vom Mikrofon) – Sie müssen stehen bleiben, wenn ich Ihre Frage beantworte. (Zurufe SPD – Christopher Vogt [FDP]: Eine Minute! – Zuruf SPD: Das war keine Antwort mehr auf die Frage!) – Das müssen Sie dem Kollegen Fragesteller sagen. Das darf man – – (Serpil Midyatli [SPD]: Das entscheidet immer noch die Präsidentin!)
