Dr. Kai Dolgner
Herr Kollege Petersdotter, ich danke Ihnen für die Aufklärung, weshalb Sie immer mit dem Finger auf den Bund zeigen, weil Sie sich offensichtlich in einem Irrtum befinden. Die Regionalisierungsmittel werden nicht willkürlich vergeben, sondern nach dem Regionalisierungsgesetz. Ich zitiere zu Ihrer Information aus § 5 Absatz 1: „Den Ländern steht für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem Steueraufkommen des Bundes nach Maßgabe der folgenden Vorschriften für jedes Jahr ein Betrag zu. Da- (Lasse Petersdotter) mit leistet der Bund einen Finanzierungsbeitrag zu dieser Länderaufgabe.“ (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Es ist eine originäre Länderaufgabe. (Beifall SPD und FDP – Unruhe) Im restlichen § 5 finden Sie übrigens ziemlich dezidiert – weil es in Gesetzesform gegossen ist –, welche Beiträge und Beträge der Bund leistet. Die Länder sollen etwas Angemessenes leisten, weil es eine Länderaufgabe ist. Das heißt, auch die einzelnen Bundesbeiträge sind nicht überraschend, sondern gesetzlich festgelegt worden. Da hat man sich das letzte Mal übrigens mit den Ländern geeinigt, denn es ist ein auch sie betreffendes Gesetz. Ich habe keine Frage, sondern mache eine Zwischenbemerkung, weil Sie gesagt haben, der ÖPNV sei Länderaufgabe. Das widerspricht nun einmal leider dem Gesetzesstand der Bundesrepublik Deutschland, den ich gerade zitiert habe. Vielleicht kommt aber daher Ihr Verve, immer zu glauben, dass der Bund verantwortlich wäre. Vielleicht können Sie sich das das nächste Mal überlegen, wenn das der Grundaufbau Ihres Vortrages war. – Nein, ich habe relativ deutlich gesagt, dass die Länder organisatorisch für den ÖPNV zuständig sind und für die Finanzierung der Bund verantwortlich ist. (Widerspruch Dr. Kai Dolgner [SPD] –
