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Tobias Koch

CDU 24.05.2024 Sitzungen 20/59

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Lasse Petersdotter, herzlichen Dank 4498 Schleswig-Holsteinischer (Tobias Koch) für die gute Zusammenarbeit, bei der wir problemlos auch die Reihenfolge der Reden tauschen können. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kann mich dran gewöhnen!) Meine Damen und Herren, worum geht es im Kern bei der Diskussion um Bürgerbegehren und Bürgerentscheide? Es geht um die Frage, wie wir die Elemente von repräsentativer und direkter Demokratie zueinander austarieren. Unser Grundgesetz, dessen 75. Geburtstag wir gestern begeistert gefeiert haben, hat unsere Demokratie im Wesentlichen als repräsentative Demokratie konzipiert, in der gewählte Abgeordnete stellvertretend für die Wählerinnen und Wähler Entscheidungen treffen; Elemente der direkten Demokratie kommen ergänzend hinzu. Wenn eine Gemeindevertretung oder eine Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung trifft, dann ist diese durch mehr als die Hälfte der Wählerinnen und Wähler der letzten Kommunalwahl bestmöglich demokratisch legitimiert. Wird eine solche Mehrheitsentscheidung durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid von nur acht oder zehn Prozent der Wahlberechtigten gekippt, dann steht das aus unserer Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zueinander und beinhaltet die Gefahr, dass sich Partikularinteressen gegenüber dem Gemeinwohl durchsetzen. Mit dem CDU-Landtagswahlprogramm haben wir deshalb das Ziel formuliert, das Zustimmungsquorum für einen erfolgreichen Bürgerentscheid auf 30 Prozent anzuheben; ein 30‑Prozent-Quorum deshalb, weil eine solche Zustimmung aller Wahlberechtigten bei einem Bürgerentscheid – auch bei einer Kommunalwahl mit einer Wahlbeteiligung von 50 bis 60 Prozent – die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler bedeuten würde und damit beide Entscheidungen – die der kommunalen Vertretung und die des Bürgerentscheides – das gleiche Maß an demokratischer Legitimation aufweisen würden. Nun wird oft gesagt, beim Thema Bürgerbegehren hätte sich die CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Tatsächlich ist es uns aber nur gelungen, dieses Quorum um einige wenige Prozentpunkte anzuheben, sodass je nach Einwohnerzahl das Quorum nach wie vor zwischen 10 und 20 Prozent aller Wahlberechtigten beträgt und damit deutlich unter 30 Prozent liegt. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir in den Koalitionsverhandlungen und in den Gesetzesberatungen des letzten Jahres nach Mitteln und Wegen gesucht, um den Entscheidungen der Kommunalpolitik mehr Gewicht zu verleihen. Das ist zum Beispiel dadurch gelungen, dass wir Fristen verkürzt haben, sodass kassatorische Bürgerbegehren, die sich direkt gegen eine Entscheidung der Gemeindevertretung richten, nur noch innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zulässig sind. Der Ausschluss von Bürgerbegehren bei Bauleitplanungen diente ebenfalls der Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und hat sich als vollkommen verfassungskonforme Regelung erwiesen, die vom Landesverfassungsgericht nicht im Geringsten beanstandet wurde. Indem Bürgerbegehren nur für solche Bauleitplanungen ausgeschlossen worden sind, die von einer Zweidrittelmehrheit in der Gemeindevertretung getragen wurden, war die Regelung zudem weit weniger einschneidend als in einem halben Dutzend überwiegend SPD-regierter anderer Bundesländer, in denen Bürgerbegehren bei Bauleitplanungen komplett ausgeschlossen sind. Die Wirksamkeit der Regelung beschränkte sich allerdings im Wesentlichen auf die kleineren Gemeinden mit vielleicht zwei oder drei Parteien, Wählergemeinschaften, in denen solche Zweidrittelmehrheiten zustande kommen. In den größeren Gemeinden und Städten dürften hingegen die wenigsten Bauleitplanungen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, sodass der Ausschluss von Bürgerbegehren in diesen Fällen keinerlei Wirkung entfalten konnte. Meine Damen und Herren, genau an dieser Stelle hat sich das Fenster für einen fairen Kompromiss zwischen allen Beteiligten geöffnet. Der Volksinitiative war besonders wichtig, dass alle Bauleitplanungen wieder für Bürgerbegehren offen sind, und zwar auch dann, wenn sie mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sind. Um dieses Ziel zu erreichen, war die Volksinitiative dankenswerterweise bereit, bei den Bauleitplanungen die von uns gewünschten deutlich höheren Quoren von bis zu 30 Prozent je nach Einwohnerzahl zu akzeptieren, und zwar unabhängig davon, mit welcher Mehrheit dieser Beschluss zustande gekommen ist. (Beifall CDU) Diese Regelung wirkt sich jetzt nicht nur in den kleineren Gemeinden aus, sie wirkt sich damit auch in denjenigen Städten und Gemeinden aus, in denen Bauleitplanungen eben nicht mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, wie zum Beispiel in unserer Landeshauptstadt Kiel. Darüber hinaus bleiben alle anderen getroffenen Regelungen mit dem Gesetz bestehen. Auch das ist Teil des Kompromisses. (Tobias Koch) Die höheren Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide insgesamt bleiben also bestehen, und auch die verkürzte Frist für kassatorische Bürgerbegehren bleibt vollumfänglich erhalten. Einzige andere Änderung ist das Verschieben der erforderlichen Kostenschätzung vom Bürgerbegehren auf den Bürgerentscheid. Das erspart der Verwaltung unnötige Arbeit für den Fall, dass die erforderlichen Unterschriften nicht zusammenkommen. Alle Wahlberechtigten erhalten zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung die Information darüber, welche Kosten mit ihrer Entscheidung verbunden sind. Aus unserer Sicht ist das ein sehr guter gangbarer Weg. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, das alles ist ein derartig guter Kompromiss, dass ich bei der Landespressekonferenz gefragt wurde, weshalb wir diese Lösung nicht schon früher gefunden haben. Ein Teil der Antwort dürfte sein, dass das Inkrafttreten des Gesetzes und das Landesverfassungsgerichtsurteil dazu beigetragen haben, die Bereitschaft zu erhöhen, sich einem Quorum von 30 Prozent zu nähern. Hinzu kommt aber, und das hat der Kollege Petersdotter gerade schon deutlich gemacht, dass sich alle Beteiligten, die – wie ich finde – höchst ehrenwerte Frage gestellt haben, ob wir uns in Zeiten, in denen unsere Demokratie von innen und außen angegriffen wird, eine monatelange Diskussion über Bürgerrechte leisten wollen, und das unter uns Demokraten. Eine Lösung im Konsens zu finden, ist deshalb allemal besser als ein Streit in den nächsten Monaten. Deswegen lehnen wir heute zwar das ursprüngliche Anliegen der Volksinitiative, nämlich das Gesetz komplett rückgängig zu machen, ab,

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