landtag.ltsh.de ↗

Hauke Hansen

CDU 24.05.2024 Sitzungen 20/59

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Ministerin von der Decken, ohne Sinn und Verstand, mit dem Kopf durch die Wand, das ist ganz offensichtlich die Vorgehensweise von Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei dem extrem wichtigen Gesetzgebungsverfahren zur Krankenhausreform. Das geht aus den gerade gehörten Ausführungen unserer Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken hervor, die aktuell den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz innehat, und das geht auch aus dem am 15. Mai 2024 vorgestellten Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs – das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, hervor. Meine Damen und Herren, es ist erschreckend. Die drei wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfes – Herr Dr. Heiner Garg hat sie eben schon angesprochen – sind Folgende: Erstens. Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität. Zweitens. Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Drittens. Entbürokratisierung. Diese Punkte sind über alle Parteigrenzen hinweg geeint. Wir alle unterstützen das. Niemand in diesem Hohen Haus spricht sich dagegen aus. Wir haben aber ein ganz wesentliches, ein elementares Problem: (Hauke Hansen) Die Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat sehr deutlich gesagt, dass wir keines dieser drei erstrebenswerten Ziele durch den vorliegenden Kabinettsentwurf sicher erreichen werden. Das sagt auch das Gutachten vom Bundesrechnungshof ganz deutlich. Der Bundesgesundheitsminister schiebt die Festlegung wesentlicher Parameter in die Zukunft, während an anderer Stelle Pflöcke eingeschlagen werden. Auswirkungsanalysen, die auf Bundesebene zugesagt sind, wurden nicht erbracht. Auswirkungsanalysen, die wir auf Landesebne sozusagen anstoßen können, sind kaum möglich, weil ihre Aussagekraft nur eingeschränkt ist. (Birte Pauls [SPD]: Das haben wir heute Morgen aber anders gehört!) Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofes: „In diesem Zusammenhang hält es der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung für unabdingbar, die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die – auch regionale – Versorgung zu analysieren, bevor sie in Kraft treten.“ Weiter heißt es: „Ein Inkraftsetzen der Reform aufgrund bloßer Erwartungen und Annahmen könnte zu kostenintensiven ungewollten Verwerfungen in der stationären Versorgung führen und sollte vermieden werden.“ Ich finde es extrem sinnvoll, dass sich unsere Landesregierung mit Curacon, einer Prüfungs- und Beratungsgesellschaft, auf den Weg gemacht hat, eine Versorgungsbedarfsanalyse für Schleswig-Holstein zu erstellen. Diese Firma ist auf Gesundheits- und Sozialwirtschaft spezialisiert. Aber solange wesentliche Parameter nicht geregelt sind, können die erarbeiteten Daten keine ausreichende Sicherheit für eine weitreichende finanzielle Entscheidung in einem neuen Landeskrankenhausplan geben. Es ist nicht klar, wie die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgeschlagenen Maßnahmen wirken. Ob die Ziele der Sicherstellung hoher Behandlungsqualität und flächendeckender Versorgung damit erreicht werden können, ist mehr als fraglich. Zur Entbürokratisierung durch die geplante Einführung von Stichproben gibt es auch eine Einschätzung des Bundesrechnungshofes. Ich zitiere erneut mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem besagten Gutachten: „Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung merkt in diesem Zusammenhang an, dass es das Instrument der Stichprobenprüfungen von Krankenhausabrechnungen in der Vergangenheit bis zum Jahr 2013 bereits gab.“ Weiter heißt es, der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages habe diese Regelung mit der Begründung abgeschafft: „Ihre Streichung trage zur Verwaltungsvereinfachung bei. Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich darauf hingewiesen, die frühere Stichprobenregelung“ – die jetzt eingeführt werden soll – „habe sich als wirkungslos erwiesen und viele Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen.“ Meine Damen und Herren, Bundesgesundheitsminister Lauterbach möchte also zur Verwaltungsvereinfachung eine Regelung einführen, die vor zehn Jahren zur Verwaltungsvereinfachung abgeschafft wurde und zu der die Spitzenverbände der Kostenträger erklärt haben, dass sich dieses Instrument als wirkungslos erwiesen hat. Sehr geehrte Frau Ministerin von der Decken, von Ihnen und Ihrem Einsatz hängt in den nächsten Wochen und Monaten sehr viel ab. Auch wenn man den Eindruck gewinnen muss, dass der Bundesgesundheitsminister völlig beratungsresistent ist, müssen Sie sich weiterhin für eine Anpassung des Kabinettsentwurfs einsetzen. Es geht um sehr viel; es geht am Ende des Tages um die Versorgungssicherheit. Sie und Ihr Team im Ministerium machen hier schon einen fantastischen Job. Machen Sie weiter so. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg bei dieser Aufgabe. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Hauke Hansen Protokoll ↗