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Thomas Hölck

SPD 24.05.2024 Sitzungen 20/59

Mit Hilfe des Bundes!) – Ja, mit Hilfe des Bundes. Das stimmt. – 275 Millionen Euro wurden in kurzer Zeit zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das ist angesichts knapper Kassen eine riesige Kraftanstrengung, die aber unerlässlich war. Ab September 2024 werden wir wieder Anträge in der Wohnraumförderung entgegennehmen, um weitere Wohnungsbauprojekte zu unterstützen. Denn wir müssen einerseits geförderten Wohnungsbau realisieren und andererseits Impulse in die Baubranche geben. In einem Eckpunktepapier des Bundes wird dazu die neue Wohngemeinnützigkeit ins Spiel gebracht. Detaillierte Regelungen lassen dabei auf sich warten. Es ist unter Expertinnen und Experten der Wohn- und Bauwirtschaft schon jetzt klar, dass wir die angespannte Situation so nicht lösen werden. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Hört, hört!) Denn das größte Hindernis für bezahlbaren Wohnungsbau liegt in den hohen Baukosten. Hierbei ist die Wirkkraft des neuen Regelstandards, den wir vor einigen Monaten in der sozialen Wohnraumförderung eingeführt haben, vielversprechend. Wir zeigen damit, dass auch unter Anwendung – in Anführungsstrichen – nur der jeweils geltenden Mindeststandards qualitätsvoller Wohnraum entstehen kann, der allen Erwartungen an modernes Wohnen gerecht wird. Unsere Angewohnheit, immer höhere und teurere Standards zu erfinden, müssen wir beenden. Wir müssen wieder lernen, günstiger zu bauen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Diesen Ansatz treiben wir auch auf Bundesebene voran, aber all das wirkt den hohen Mieten und dem Wohnungsmangel nicht von heute auf morgen entgegen. Deshalb bin ich froh, dass wir die Kappungsgrenze wiedereingeführt haben, das Wohngeld erhöht und verschiedene Fördertöpfe zur Unterstützung der Kommunen im Rahmen der Baulandentwicklung bereitgestellt haben. Mit dem Wohnraumschutzgesetz erweitern wir nun den Instrumentenkasten der Kommunen. Das Gesetz trägt mit seinen Regelungen zur Zweckentfremdung zum Schutz von Dauerwohnraum in unseren schleswig-holsteinischen Kommunen bei. Mit einer Satzungsbefugnis erhalten Gemeinden mit Wohnungsmangel die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob ihr Ort ein Zweckentfremdungsverbot braucht. Hierauf haben insbesondere die beliebten Touristenziele im Land gewartet. So erleichtern wir den Menschen vor Ort, bezahlbaren Wohnraum zu finden, und sorgen mit Mindeststandards für angemessene und gesunde Wohnverhältnisse. Schutz vor Feuchtigkeit, funktionierende Heizungs- und Sanitäranlagen und Mindestwohnflächen, aber auch funktionierende Nebenanlagen (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) im Wohnumfeld, wie Kinderspielflächen, können ab sofort durch die Gemeinden eingefordert werden. Im schlimmsten Fall – ja: im schlimmsten Fall – können Kommunen eine Unbewohnbarkeitserklärung aussprechen. Damit stärken wir die Mieterinnen und Mieter und dämmen zugleich die negativen Effekte ein, die von leerstehenden oder verwahrlosten Immobilien in städtebaulicher und sozialer Hinsicht ausgehen können. Meine Damen und Herren, es gibt nicht die eine Lösung in der Frage der Wohnraumschaffung. Mit dem Wohnraumschutzgesetz gehen wir heute einen Schritt hin zu einem besseren Wohnungsangebot im Land und fördern die nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung. Ich kann Ihnen versichern: Die Landesregierung wird weitere geeignete Maßnahmen wie den Regelstandard – manche nennen das auch: Standard E – vorantreiben und dabei den Austausch mit Bund, anderen Ländern und den Kommunen suchen. Denn nur gemeinsam können wir dem Grundproblem Herr oder Frau werden. – Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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