Thomas Hölck
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Deckmann, Sie haben vorhin in Ihrer Rede gesagt, dass sich strukturelle Probleme nicht damit lösen lassen, dass man sie mit Geld zuschüttet. Sie haben den sozialen Wohnungs- (Thomas Hölck) bau bis heute nicht begriffen. Sie werden nie eine Sozialmiete von 6,10 Euro in Schleswig-Holstein in der ersten Förderstufe ohne staatliche Zuschüsse erreichen. Das ist nun mal so. Das war in Deutschland noch nie möglich. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wozu brauchen wir Gemeinnützigkeit?) Ob es sich nun um eine Regelung zur Gemeinnützigkeit, Darlehen oder Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro handelt, die jetzt gewährt werden: Ohne diese staatlichen Zuschüsse entstehen keine Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein. Da ist es einfach falsch, zu sagen, dass sich Probleme nicht lösen lassen, indem man sie mit Geld zuschüttet. Wir brauchen Geld, um diese Mieten zu erreichen. Wir brauchen staatliche Zuschüsse, wir brauchen die Gemeinnützigkeit, um bezahlbaren Wohnraum zu bauen und zu erreichen. Das haben Sie einfach nicht begriffen. (Beifall SPD – Michel Deckmann [CDU]: Haben wir doch!) Zu der Zweckentfremdung des Wohnraums will ich eines sagen: Dauerwohnraum muss Dauerwohnraum bleiben und darf nicht zweckentfremdet werden. Es gab zuerst die Idee, als eine bekannte Onlineplattform aufkam, dass man, wenn man drei bis vier Wochen in den Urlaub fährt, seine Wohnung an Urlauberinnen und Urlauber vermietet. Das ist eine gute Idee, aber aus dieser Idee ist etwas anderes geworden. Man hat festgestellt, dass man in drei bis vier Wochen relativ hohe Mieteinnahmen generieren kann, wenn man seinen Wohnraum, seinen Dauerwohnraum, als Ferienwohnung zur Verfügung stellt. Das muss verhindert werden. Deshalb ist es richtig, dass es eine zeitliche Begrenzung im Wohnraumschutzgesetz gibt. Ich hätte mir eine geringere Frist vorstellen können. Ich hätte mir eine Wohnraumschutznummer vorstellen können. Aber es ist richtig, zu sagen, dass ab einem gewissen Zeitraum die Vermietung als Ferienwohnung eines Dauerwohnraums eine Zweckentfremdung darstellt.
