Lasse Petersdotter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vorweg der Hinweis, dass ich diese Rede in Vertretung meiner Kollegin Bina Braun vortrage, die heute erkrankt ist, also nicht alles aus meiner Feder stammt. Wir alle kennen Gemeinden, in denen so viele Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden, dass es für Einheimische schwierig wird, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das hat Auswirkungen auf die örtlichen Unternehmen, die keine Arbeitskräfte finden, aber auch auf das Zusammenleben in der Gemeinde, wenn sich zum Beispiel nicht mehr genug Menschen für die Freiwillige Feuerwehr anmelden. Auch Leerstand ist ein Problem für einige Gemeinden – besonders dann, wenn der Wohnraum ohnehin knapp ist. Natürlich kennen wir alle Berichte über verwahrloste Mietshäuser, in denen die Menschen leben müssen, die schlichtweg zu arm sind, um sich selbst etwas Besseres leisten zu können. Das Wohnraumschutzgesetz, das wir heute beschließen wollen, gibt den Kommunen endlich Instrumente an die Hand, um gegen solche Probleme vorzugehen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist doch Unsinn! Das kann man mit der normalen Bauleitplanung seit 100 Jahren!) – Herr Kollege Buchholz, das ist kein Unsinn, man kann das nicht über die Bauleitplanung machen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Doch!) Die Häuser stehen dort über Jahrzehnte. Ich kann Ihnen Wohnungen und Viertel in Kiel zeigen, wo die Platten an den Häusern hochgehen, weil Ratten darunter sind. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das hat mit Ferienwohnungen nichts zu tun!) Ich kann Ihnen Viertel in Kiel zeigen, wo seit Jahren draußen im Grünbereich nichts gemacht wurde. Da ist vollkommen klar, wie die Wohnungen von innen aussehen. Ich will die Bauleitplanung sehen, die das verhindert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das verhindert die Bauleitplanung eben nicht, sondern das verhindern Gesetze, die ermöglichen, dass Kommunen dagegen vorgehen können. Im Moment können Kommunen nicht dagegen vorgehen. Das sehen wir in diversen Regionen in Schleswig-Holstein, wo die Kommunen fragen: Was sollen wir tun? Wir verpflichten die Kommunen ja nicht, etwas zu machen, sondern wir geben ihnen die Instrumente an die Hand, ordnungsrechtlich dagegen vorzugehen, wenn jemand seiner Verpflichtung dem Eigentum gegenüber nicht nachkommt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Das ist ein scharfes Schwert. Darum ist es uns wichtig, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob und inwiefern sie davon Gebrauch machen. Die Gemeinden können die Lage vor Ort am besten einschätzen und selbst beurteilen, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind. Wir haben lange an dem Gesetz gearbeitet und sorgfältig abgewogen, denn Eingriffe in das Grundrecht auf Eigentum müssen sehr präzise und dosiert eingesetzt werden. Doch Eigentum verpflichtet auch. Wenn durch Verwahrlosung von Häusern ganze Nachbarschaften und besonders die Bewohner_innen leiden, wenn das soziale Gefüge zu zerbrechen droht, weil aus Wohnorten Ferienressorts werden, wenn Menschen kein Dach über dem Kopf finden, während Häuser leer stehen, dann müssen wir handeln. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW] – Zuruf) – Ich höre den Zwischenruf: Ja, genau dafür dient dieses Gesetz, dass wir über Zweckentfremdung sprechen, dass wir über Leerstände sprechen; all das steht in der Vorlage, ich empfehle Sie Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Wohnungsbranche und die privaten Vermieter_innen in Schleswig-Holstein haben in der Anhörung betont, wir bräuchten so ein Gesetz nicht, weil bei ihnen alles in bester Ordnung sei. Ich glaube, dass bei ihnen alles in bester Ordnung ist, aber es geht eben nicht um die vielen fairen und anständigen Vermieterinnen und Vermieter, es geht nicht um die Wohnungsunternehmen, die ihren Bestand gut pflegen, die Werte erhalten und ein Interesse an langfristigen und guten Beziehungen zu ihren Mieter_innen haben. Es geht um die faulen Äpfel der Branche, die sich ihrer Verantwortung entziehen 4464 Schleswig-Holsteinischer (Lasse Petersdotter) und sich rauswinden konnten, die für die Kommunalpolitik vor Ort nicht greifbar waren. Das wollen wir ändern. Darum freue ich mich sehr über dieses Gesetz. Um sicherzustellen, dass es auch wirkt, werden wir nach vier Jahren eine Evaluation durchführen, um zu sehen, wie die Kommunen damit arbeiten können und wo es Anpassungen bräuchte. Ich gehe davon aus, dass dies als ein weiterer Baustein unserer Bau- und Wohnungspolitik dazu beiträgt, dass mehr Menschen bezahlbaren und angemessenen Wohnraum finden. In diesem Zusammenhang freue auch ich mich, wenn der Bund ebenfalls Maßnahmen auf den Weg bringt, damit mehr Menschen in guten und bezahlbaren Wohnungen leben können. Der SPD-Antrag zur neuen Wohngemeinnützigkeit kommt aus unserer Sicht allerdings verfrüht, denn noch hat sich die Bundesregierung auf kein Vorgehen geeinigt. Wir haben eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, aber die konkrete Ausgestaltung – das dauert bei der Ampelkoalition sogar länger als 400 Tage – haben wir bis heute noch nicht gehört. Es ist – wir kennen die Geschichte der Wohngemeinnützigkeit – schon wichtig, wie sie ausgestaltet sein soll und was man sich konkret darunter vorstellt. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Wohngemeinnützigkeit Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben kann. Es ist ein Teil unserer Verantwortung abzuschätzen, wie die Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind, weil uns dadurch Einnahmeeinbrüche bevorstehen, und erst dann die konkreten Vorschläge zu bewerten. Meine Zeit ist vorbei. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich über das Gesetz. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
